Jürgen Elsässer am 05.09.2022 auf dem Augustusplatz in Leipzig bei einer Kundgebung der »Freien Sachsen« Symbolbild Lehramtsreferendarin scheitert mit Klage gegen Entlassung wegen Tätigkeit bei „Compact TV“

Eine angehende Lehrerin in Brandenburg ist mit ihrer Klage gegen die Entlassung aus dem Beamtenverhältnis gescheitert. Der Fall der Frau, die als Moderatorin für „Compact TV“ tätig gewesen war, erregte besondere Aufmerksamkeit, da das Magazin seit 2021 vom Verfassungsschutz als extremistisch eingestuft wird.

Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg entschied am 26. September 2024, dass die Rücknahme der Ernennung der Lehramtsreferendarin rechtmäßig sei. Zuvor hatte bereits das Verwaltungsgericht Frankfurt (Oder) ihren Antrag abgelehnt. Die Frau hatte nach ihrer Entlassung rechtlich gegen das Land Brandenburg vorgehen wollen, nachdem dieses sie wegen arglistiger Täuschung aus dem Beamtenverhältnis entlassen hatte. Ihre Beschwerde wurde nun jedoch endgültig abgewiesen.

Verschweigen der Moderation bei „Compact TV“

Der Kern des Verfahrens war, dass die Lehramtsreferendarin zwar ihre bisherigen beruflichen Tätigkeiten bei der Bewerbung für das Referendariat offengelegt hatte, jedoch verschwieg, dass sie als Moderatorin für „Compact TV“ tätig gewesen war. Das Magazin und sein zugehöriger Nachrichtensender gelten seit Jahren als Sprachrohr der rechtsextremen Szene. Im Juli 2024 hatte Bundesinnenministerin Nancy Faeser das Magazin verboten, da es als zentrale Plattform für verfassungsfeindliche Bestrebungen angesehen wird.

Inzwischen wurde das Verbot der Vereinigung hinter dem Magazin teils vorläufig außer Vollzug gesetzt (Beschl. v. 14.08.2024, Az. 6 VR 1.24). Damit wird eine Entscheidung in einem Hauptsacheverfahren entschieden. Das Gericht sprach die Verhältnismäßigkeit an. Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) machte jedoch deutlich, dass die Anwendung im Rahmen des Vereinsverbotes grundsätzlich zulässig ist. So hieß es in der Pressemitteilung des Gerichts damals: „Alles spricht auch dafür, dass die Verbotsverfügung formell rechtmäßig ist“.

Das Oberverwaltungsgericht stellte klar, dass das Verschweigen dieser Tätigkeit eine arglistige Täuschung darstelle. Das Gericht urteilte, dass das Land Brandenburg die Ernennung der Frau zur Lehramtsreferendarin wegen dieser Täuschung zurücknehmen durfte. Die Rücknahme der Ernennung diene der Wiederherstellung der „Entschließungsfreiheit“ des Dienstherrn, also der Entscheidungsfreiheit der Behörde, ob sie die Frau unter den nun bekannten Umständen in den öffentlichen Dienst aufnehmen wolle.

Zweifel an Verfassungstreue

Bereits das Verwaltungsgericht Frankfurt (Oder) hatte die Klage im Juni 2024 abgelehnt. Die Richter dort begründeten, dass die Tätigkeit für „Compact TV“ erhebliche Zweifel an der Verfassungstreue der angehenden Lehrerin aufwerfe. Diese Verfassungstreue ist jedoch eine Grundvoraussetzung für die Berufung in das Beamtenverhältnis.

Das Oberverwaltungsgericht bestätigte diesen Standpunkt und erklärte, dass eine umfassende Interessenabwägung in Fällen von arglistiger Täuschung nicht erforderlich sei. Die Entscheidung sei auch dann rechtmäßig, wenn es nach Abwägung aller Umstände möglich erscheine, dass einer Ernennung an sich nichts mehr im Wege stünde. Das Urteil ist unanfechtbar und markiert das Ende des juristischen Streits.

Was beim Verbot und der Diskussion dazu oft unterging, kann man hier nachlesen:
Was beim Verbot des COMPACT-Magazins unterging | obiaushv.de

Kurz & Bündig

Warum wurde die Lehramtsreferendarin entlassen?

Die Lehramtsreferendarin wurde entlassen, weil sie ihre Tätigkeit als Moderatorin für das rechtsextreme Medium „Compact TV“ verschwiegen hatte. Dieses Verschweigen wurde als arglistige Täuschung gewertet.

Welche Rolle spielt „Compact TV“ in diesem Fall?

„Compact TV“ wird vom Verfassungsschutz als rechtsextremistisch eingestuft. Da Beamte in Deutschland verfassungstreu sein müssen, war die Tätigkeit der Referendarin für dieses Medium ein zentraler Punkt in ihrer Entlassung.

Was bedeutet arglistige Täuschung?

Arglistige Täuschung bedeutet, dass jemand bewusst wichtige Informationen verschweigt oder falsche Angaben macht, um einen Vorteil zu erlangen.

Ist das Urteil endgültig?

Ja, das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg ist unanfechtbar. Die Lehramtsreferendarin kann keine weiteren Rechtsmittel einlegen.

Quellen:
Eigene Recherche – ONS
Pressemitteilung Nr. 39/2024 | Bundesverwaltungsgericht (bverwg.de)
„Compact TV“-Moderatorin: Ernennung zur Referendarin zu Recht zurückgenommen – 35/24 – Berlin.de

Bild:
Dirk BindmannJürgen Elsässer Leipzig 2022-09-05, Farbgestaltung von obiaushv.de, CC BY-SA 4.0

Von Oberstein News Service

Die Oberstein News Service (ONS) ist eine unabhängige Nachrichtenagentur, die sich auf aktuelle Berichterstattung, Hintergrundanalysen und investigative Recherchen spezialisiert hat. Seit ihrer Gründung bietet ONS eine breite Palette an Nachrichten aus Politik, Wirtschaft, Gesellschaft und Kultur.

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