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Alles neu im August: BAföG-Erhöhung, Heizungsförderung und mehr

Das Bild zeigt ein geerntetes Feld und mehrere große runde Heuballen unter einem klaren blauen Himmel. Im Vordergrund steht der Text “Alles neu im August”. Symbolbild

Das Bild zeigt ein geerntetes Feld und mehrere große runde Heuballen unter einem klaren blauen Himmel. Im Vordergrund steht der Text “Alles neu im August”. Symbolbild

Ab dem 1. August 2024 treten zahlreiche bedeutende Neuerungen in Kraft, die verschiedene Lebensbereiche betreffen. Von finanziellen Entlastungen für Studierende und Schüler über den Schutz unserer heimischen Biodiversität hin zu Änderungen im öffentlichen Nahverkehr und der Steuererklärung – der August bringt umfassende Reformen und Anpassungen. Diese Entwicklungen reichen von der Erhöhung der BAföG-Sätze bis zu neuen Fördermöglichkeiten für Heizungen und einem Verkaufsverbot für invasive Arten. In den kommenden Wochen wird sich also einiges verändern.

BAföG-Erhöhungen

Ab dem 1. August 2024 tritt eine kleine Reform des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (BAföG) in Kraft, die Studierenden und Schülern höhere finanzielle Unterstützung bringt. Eine zentrale Maßnahme ist die Erhöhung der Bedarfssätze um fünf Prozent. Für Schüler wird diese Erhöhung ab dem 1. August wirksam, während Studierende erst ab Oktober (zum Beginn des Wintersemesters) von den höheren Sätzen profitieren.

Zusätzlich wird die Wohnkostenpauschale für auswärtswohnende Studierende von 360 auf 380 Euro angehoben, was jedoch nur eine sehr geringe Erhöhung ist und in vielen Städten nicht ausreicht, um ein WG-Zimmer mieten zu können. Durch diese Anhebung steigt der maximale Förderhöchstbetrag von bisher 934 Euro auf 992 Euro, was einer prozentualen Steigerung von 6,2 Prozent entspricht. Das Bundesbildungsministerium betont, dass auch für auswärtswohnende Schülerinnen und Schüler eine entsprechende Erhöhung vorgesehen ist, wobei der genaue Förderbetrag je nach Art der schulischen Ausbildung variiert.

Ein weiterer wichtiger Aspekt der Reform ist die Anpassung des Freibetrags auf das Einkommen der Eltern. Dieser Freibetrag, der die Grundlage für die Berechnung der Ausbildungsförderung bildet, wird um 5,25 Prozent erhöht. Ältere Studierende können zudem 122 Euro Zuschlag für die Versicherung erhalten, wenn diese nicht mehr bei den Eltern mitversichert sind. Dieser ist jedoch nicht ausreichend, um die Kosten einer Krankenversicherung abzudecken.

Studienstarthilfe

Die Einführung der Studienstarthilfe ist ein starkes Signal, jedoch werden erneut Vollzeitschülerbestimmter schulischer Ausbildungen übersehen. Studierende unter 25 Jahren, die zuvor Bürgergeld bezogen haben (auch in Bedarfsgemeinschaft mit Eltern), sollen 1.000 Euro Starthilfe erhalten. Das Bundesbildungsministerium schätzt, dass im ersten Jahr etwa 15.000 Personen davon profitieren werden. Diese Art der Hilfe muss von den Studierenden später nicht zurückgezahlt werden. Damit sollen die Studierenden etwa teure Bücher oder einen Laptop kaufen können. Es dient also der Chancengerechtigkeit. Eine Beantragung soll über »Bafög Digital«, einem Onlineportal, möglich sein.

Studierende, die sich dem Ende ihres Studiums nähern und unter Zeitdruck stehen, können künftig aufatmen. Es ist geplant, die Bafög-Förderung um ein halbes Jahr zu verlängern, wenn die Regelstudienzeit bereits überschritten ist. Diese Maßnahme soll denjenigen zugutekommen, die ihre Abschlussarbeit in der vorgesehenen Zeit nicht fertigstellen können und somit finanziell entlastet werden. Darüber hinaus soll der Wechsel des Studienfachs vereinfacht werden, ohne dass dadurch der Anspruch auf Bafög gefährdet wird.

Geschlechtseintrag einfacher ändern

Das neue Selbstbestimmungsgesetz, das im November in Kraft tritt, bringt eine bedeutende Änderung für transgeschlechtliche, nicht-binäre und intergeschlechtliche Menschen in Deutschland. Diese können künftig ihren Namen und ihr Geschlecht beim Standesamt ändern lassen, ohne vorher ärztliche Atteste oder Gutachten durch Gerichtsverfahren einholen zu müssen. Dies markiert einen wichtigen Schritt in Richtung Selbstbestimmung und Anerkennung der geschlechtlichen Identität.

Ab dem 1. August haben Betroffene die Möglichkeit, ihren Änderungswunsch beim Standesamt anzumelden. Diese Anmeldung startet eine dreimonatige Bedenkzeit, die den neuen gesetzlichen Bestimmungen entspricht. Nach Ablauf dieser Frist muss der Wunsch zur Änderung noch einmal bestätigt werden, bevor die Änderung endgültig vorgenommen wird. Diese offizielle Bedenkzeit soll sicherstellen, dass die Entscheidung gut überlegt ist.

Verkaufsverbot für Muschelblume und Zebra-Killifisch

Die Europäische Union hat seit 2016 eine Liste „invasiver gebietsfremder Arten“ eingeführt, um dem Rückgang der Artenvielfalt in der heimischen Flora und Fauna entgegenzuwirken. Diese Liste wurde bisher dreimal aktualisiert und umfasst nun 88 Arten, nachdem sie ursprünglich 37 Einträge hatte.

Die Europäische Kommission betont, dass Arten, die auf dieser Liste stehen, weder vorsätzlich in die EU eingeführt noch innerhalb der EU gehalten, gezüchtet, transportiert, verkauft oder in die Umwelt freigesetzt werden dürfen. Diese strengen Maßnahmen sollen verhindern, dass invasive Arten heimische Ökosysteme gefährden.

Ab dem 2. August gelten diese Bestimmungen auch für den Zebra-Killifisch (Fundulus heteroclitus), Krallenfrosch und die Muschelblume, die bisher besonders in der Aquaristik beliebt waren. Ebenfalls neu auf der Liste ist der Krallenfrosch. Die Aufnahme dieser Arten in die Liste unterstreicht die kontinuierlichen Bemühungen der EU, die heimische Biodiversität zu schützen und das ökologische Gleichgewicht zu bewahren.

PayPal ändert Zwei-Faktor-Authentifizierung

Der Finanzdienstleister PayPal plant ab August, die Nutzung von Zwei-Faktor-Authentifizierung (2FA) zu vereinheitlichen. Wer bereits vor 2021 die Zwei-Faktor-Authentifizierung nutzte, musste dafür eine separate App oder einen Passkey nutzen. Diese Möglichkeit soll jetzt entfallen. Für diese Personen soll nun auch die PayPal-App genutzt werden oder als Alternative WhatsApp.

Änderungen bei der Bahn

Zwischen dem 12. und 25. August fallen die Nachtzüge auf den Strecken Berlin-Paris, Berlin-Brüssel und Wien-Paris aus. Die Deutsche Bahn gibt als Grund umfangreiche Arbeiten am Schienennetz in Deutschland und Frankreich an.

Betroffene Haltepunkte in Deutschland für die Strecke Berlin-Paris sind Berlin Hauptbahnhof, Halle (Saale) Hauptbahnhof, Erfurt Hauptbahnhof und Frankfurt am Main Süd. Auf der Strecke Wien-Paris sind Rosenheim und München Ost betroffen, und für Berlin-Brüssel sind es Berlin Hauptbahnhof, Erfurt Hauptbahnhof, Frankfurt am Main Süd, Mainz Hauptbahnhof, Koblenz Hauptbahnhof, Bonn-Beuel, Köln Hauptbahnhof und Aachen Hauptbahnhof.

Zusätzlich kommt es vom 16. August bis zum 14. Dezember zu Umleitungen und veränderten Fahrzeiten im Fernverkehr zwischen Hamburg und Berlin. Die Züge werden über Stendal und Uelzen umgeleitet, wobei die Halte in Büchen, Ludwigslust und Wittenberge entfallen. Stattdessen werden neue Haltepunkte in den Fahrplan aufgenommen. Die Strecke wird dann nur noch stündlich statt alle 30 Minuten bedient, wodurch Reisende 45 Minuten mehr Fahrzeit einplanen sollten.

Zudem starten die EuroCity-Züge in Richtung Dresden und Prag künftig in Berlin statt wie bisher in Hamburg. Diese Änderungen sollen Reisende laut Informationen der Deutschen Bahn auf ihrer Homepage berücksichtigen, um eine reibungslose Reiseplanung zu gewährleisten.

Reduzierung der Einspeisevergütung

Seit Februar erfolgt eine halbjährliche Reduzierung der Einspeisevergütung für Photovoltaikanlagen um ein Prozent. Bisher bekamen Verbraucher für Solaranlagen mit einer Leistung bis zu 10 kWp 8,1 Cent pro kWh bei Teileinspeisungen und 12,9 Cent pro kWh bei Volleinspeisungen. Ab dem 1. August sinken diese Vergütungssätze auf 8 Cent bzw. 12,8 Cent pro kWh.

Diese Anpassungen betreffen laut dem Erneuerbare-Energie-Gesetz (EEG) nur Anlagen, die seit dem 1. Februar 2024 in Betrieb genommen wurden. Die regelmäßige Reduktion der Einspeisevergütung ist Teil der Bemühungen, den Ausbau erneuerbarer Energien zu fördern und gleichzeitig die Kosten für die Verbraucher zu senken. Durch diese Maßnahmen soll der Anreiz zur Installation neuer Photovoltaikanlagen aufrechterhalten und die Integration erneuerbarer Energien in das Stromnetz weiter vorangetrieben werden.

Neue Heizungsförderung

Ab dem 31. August 2024 können private Eigentümer eines selbstgenutzten oder vermieteten Einfamilienhauses bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) Anträge für eine neue Heizungsförderung stellen. Diese neue Förderung bietet einen Zuschuss von bis zu 70 Prozent der förderfähigen Kosten für den Kauf und Einbau einer umweltfreundlichen Heizung.

Weitere Informationen finden sich auf der Website der KfW: Aktuelle Informationen zur Heizungsförderung | KfW

Zeit für die Steuererklärung

Im August stehen wichtige Fristen für die Abgabe der Steuererklärung für das Jahr 2023 an. Wer seine Steuererklärung selbst erstellt, muss diese bis spätestens zum 2. September 2024 einreichen. Da der reguläre Abgabetermin, der 31. August 2024, auf einen Samstag fällt, verschiebt sich die Frist auf den folgenden Werktag. Für Steuerzahler, die Unterstützung von einem Steuerberater oder einem Lohnsteuerhilfeverein erhalten, bleibt die Abgabefrist unverändert am 2. Juni 2025.

Die Fristen im Überblick:

Modernisierte Ausbildungsberufe

Zum Beginn des neuen Ausbildungsjahres am 1. August wurden die Ausbildungsordnungen für acht Berufe überarbeitet, um den Anforderungen einer immer digitaler werdenden Arbeitswelt gerecht zu werden. Unter den betroffenen Berufen sind unter anderem Feinoptiker/-in, Industriekaufmann/-frau und Umwelttechnologe/-in für Wasserversorgung.

Diese Anpassungen spiegeln die wachsende Bedeutung digitaler Kompetenzen wider und zielen darauf ab, Auszubildende optimal auf die Herausforderungen der modernen Arbeitswelt vorzubereiten. Insgesamt haben Jugendliche und junge Erwachsene nun die Wahl aus 328 dualen Ausbildungsberufen, die eine breite Palette an Karrieremöglichkeiten bieten.

Weitere Galeria-Filialen schließen

Galeria Kaufhof sieht sich gezwungen, aufgrund der aktuellen Insolvenz zahlreiche Filialen zu schließen. Im August werden insgesamt neun Standorte betroffen sein. Zu den betroffenen Filialen gehören die Niederlassungen in Augsburg, Berlin (Tempelhof und Ring-Center), Chemnitz, Essen, Leonberg, Regensburg, Trier und Wesel.

Die nächste Ausgabe ist „Alles neu im“ September und erscheint Ende August.

Quellen:
Eigene Recherchen
ONS

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