Berlin – Vor dem Landgericht Berlin müssen sich ein 63-jähriger Bauunternehmer sowie seine beiden Mitangeklagten, im Alter von 53 und 46 Jahren, wegen schwerer Finanzdelikte verantworten. Laut der Anklage der Staatsanwaltschaft sollen die Männer über einen Zeitraum von mehr als vier Jahren systematisch die Löhne ihrer Mitarbeiter absichtlich zu niedrig angegeben haben. Die mutmaßlichen Straftaten ereigneten sich zwischen Februar 2014 und Juni 2017. Insgesamt beläuft sich der durch die angeklagten Taten verursachte Schaden auf beeindruckende 6.230.137,90 Euro.
Anklage wegen 33 Fällen
Im Mittelpunkt der Anklage stehen falsche Angaben gegenüber den Krankenkassen, die für die Abführung der Sozialversicherungsbeiträge verantwortlich sind. Den Angeklagten wird vorgeworfen, in erheblichem Umfang zu niedrige Beträge gemeldet und teilweise Arbeitnehmer gar nicht als sozialversicherungspflichtig eingestuft zu haben. In 33 Fällen führte dies zu einer unrechtmäßigen Reduzierung der Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung, was einen Schaden von 4.309.139,55 Euro verursacht haben soll.
Überdies stehen die Beschuldigten im Verdacht, auch die Lohnsteuer sowie den Solidaritätszuschlag durch falsche Lohnangaben beim zuständigen Finanzamt für Körperschaften manipuliert zu haben. Dies führte laut Anklage in 33 weiteren Fällen zu einer Verkürzung der Lohnsteuer, was einen zusätzlichen Schaden von 1.025.356,60 Euro zur Folge hatte.
Neben diesen Vergehen sollen in vier weiteren Fällen gegenüber der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft ebenfalls unrichtige Angaben gemacht worden sein. Diese Unregelmäßigkeiten, die teilweise durch den Einsatz von Scheinrechnungen verschleiert wurden, sollen zu einem weiteren Schaden von 895.641,81 Euro geführt haben.
Quellen:
Eigene Recherchen
Millionenschaden durch mutmaßliche Falschangaben zu Löhnen – Anklageerhebung – Berlin.de