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Arbeitsgericht Berlin: Streikverbot für kommunale Kitas – Verdi plant Berufung

Das Bild zeigt eine bunte Kita-Umgebung mit einem Kindertisch im Vordergrund. Auf dem Tisch befinden sich verschiedene Gegenstände, darunter eine Brotdose und einige Plastikbehälter. Im Hintergrund sind Kindermöbel und Spielzeug unscharf zu erkennen, was auf einen Spielbereich hinweist. SYMBOLBILD Arbeitsgericht Berlin erklärt Streikverbot für kommunale Kitas, Verdi bereitet Berufung vor

Das Bild zeigt eine bunte Kita-Umgebung mit einem Kindertisch im Vordergrund. SYMBOLBILD

Das Arbeitsgericht Berlin hat am Montag schriftlich dargelegt, warum es den geplanten Streik in 286 kommunalen Kitas für unzulässig hält. Die Begründung für das Streikverbot folgte nur einen Werktag nach der mündlichen Verhandlung, bei der das Gericht seine Entscheidung bereits mündlich mitgeteilt hatte. Damit hat die Dienstleistungsgewerkschaft Verdi nun die Möglichkeit, wie zuvor angekündigt, gegen das Streikverbot in Berufung zu gehen.

Streikverbot wegen Friedenspflicht und TdL-Mitgliedschaft

Laut der schriftlichen Urteilsbegründung verstößt der von Verdi geforderte Streik für einen gesonderten Entlastungstarifvertrag gegen die Friedenspflicht. Der Grund: Für Beschäftigte im Sozial- und Erziehungsdienst sei bereits im Tarifabschluss vom Dezember 2023 eine Sonderregelung vereinbart worden. Diese beinhaltet monatliche Zulagen von 150 bis 180 Euro, die Verkürzung der Stufenlaufzeiten sowie die Einführung einer Heimzulage.

Ein weiterer Grund für das Streikverbot ist, dass das Land Berlin seine Mitgliedschaft in der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) riskieren würde, wenn es eigenmächtig Tarifverhandlungen ohne Zustimmung der TdL-Mitgliederversammlung führt. Bereits jetzt ist Berlin aufgrund der Hauptstadtzulage lediglich „auf Bewährung“ Mitglied und hat sein Stimmrecht in der TdL verloren.

Wirtschaftlicher Schaden durch Warnstreiks

Das Gericht verweist zudem auf die wirtschaftlichen Folgen der bisherigen Warnstreiks. Über 700 Kinder seien von den Eltern aus kommunalen Kitas „streikbedingt“ abgemeldet worden, was für das Land Berlin einen erheblichen finanziellen Schaden bedeutet. Der Anteil der kommunalen Kitas an der Gesamtzahl der Kitaplätze liegt derzeit bei nur 18 Prozent. Verdi hingegen argumentiert, dass der Zusammenhang zwischen Streik und Abmeldungen nicht bewiesen sei.

Als letzten Grund für das Streikverbot nennt das Gericht, dass beide Parteien während der mündlichen Verhandlung bestätigt hätten, parallel an einer Verfahrensvereinbarung zu arbeiten. Diese Vereinbarung soll die Themen des von Verdi geforderten Tarifvertrags behandeln. Da also weiterhin Verhandlungen laufen, sei ein Streik als ultima ratio nicht gerechtfertigt.

Verdi will vor das Landesarbeitsgericht ziehen

Mit der schriftlichen Begründung des Arbeitsgerichts liegt nun die Grundlage für Verdis angekündigte Berufung vor. Aufgrund des Feiertags am 3. Oktober wird jedoch nicht erwartet, dass ein unbefristeter Streik noch in dieser Woche beginnen könnte, wenngleich das Landesarbeitsgericht zeitnah urteilt. Sollte die zweite Instanz dem Streik zustimmen, wäre es der erste unbefristete Kita-Streik seit 35 Jahren. Der letzte Ausstand in den Jahren 1989/90 dauerte zehn Wochen und blieb erfolglos.

Anders als damals zeigt sich der Landeselternausschuss Kindertagesstätten dieses Mal geschlossen gegen die Streiks und auch die vorangegangenen Warnstreiks. Die kommenden Entscheidungen des Landesarbeitsgerichts werden zeigen, ob es zu einem erneuten Arbeitskampf in den Kitas kommt.

Kurz & Bündig

Was bedeutet die Friedenspflicht im Tarifrecht?

Die Friedenspflicht besagt, dass während der Laufzeit eines Tarifvertrags keine Streiks oder Arbeitskampfmaßnahmen stattfinden dürfen. Sie soll sicherstellen, dass beide Tarifparteien sich an bestehende Vereinbarungen halten.

Warum gefährdet Berlin seine Mitgliedschaft in der TdL?

Berlin hat aufgrund der Einführung der Hauptstadtzulage nur noch einen „Bewährungsstatus“ in der TdL. Eigenmächtige Tarifverhandlungen könnten den endgültigen Ausschluss aus der Tarifgemeinschaft zur Folge haben.

Wie hoch sind die Zulagen für Erzieher im Sozial- und Erziehungsdienst?

Im Tarifabschluss von Dezember 2023 wurden Zulagen zwischen 150 und 180 Euro pro Monat vereinbart. Zudem gibt es weitere Verbesserungen, wie verkürzte Stufenlaufzeiten und eine Heimzulage.

Was sind die wirtschaftlichen Folgen der Warnstreiks?

Über 700 Kinder wurden aus kommunalen Kitas abgemeldet, was zu finanziellen Verlusten für das Land Berlin führte. Die genaue Höhe des Schadens ist jedoch nicht bekannt.

Wann könnte ein unbefristeter Streik beginnen?

Ein unbefristeter Streik könnte frühestens nach der Entscheidung des Landesarbeitsgerichts beginnen. Aufgrund des Feiertags am 3. Oktober wird jedoch nicht vor der nächsten Woche damit gerechnet.

Wie stehen die Eltern zum Streik?

Der Landeselternausschuss Kindertagesstätten hat sich geschlossen gegen den Streik und die vorangegangenen Warnstreiks ausgesprochen.

Quelle:
Eigene Recherche – ONS
Arbeitsgericht untersagt Kita-Streik ab dem 30.09.2024 – Berlin.de

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