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Arne Semsrott im Fokus: Strafverfahren wegen Veröffentlichung von Ermittlungsdokumenten?

Arne Semsrott Symbolbild

Das Landgericht Berlin I hat die Anklage gegen den Journalisten und Projektleiter von »FragDenStaat«, Arne Semsrott, zugelassen und das Hauptverfahren eröffnet. Semsrott hatte Dokumente aus einem laufenden Ermittlungsverfahren im Netz veröffentlicht. Im August 2023 berichtete der Journalist über die Ermittlungsmaßnahmen gegen die Aktivistengruppe »Letzte Generation« und veröffentlichte dabei zum Teil geschwärzte Gerichtsbeschlüsse auf der Website von »FragDenStaat«. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm vor, gegen § 353d Nr. 3 des Strafgesetzbuchs (StGB) verstoßen zu haben. Semsrott hält diese Strafnorm für verfassungswidrig, da sie die Pressefreiheit unzulässig einschränke.

Diese Beschlüsse betrafen Durchsuchungen und die Überwachung eines Pressetelefons. Die Ermittlungen führt die Generalstaatsanwaltschaft München. Die Staatsanwaltschaft Berlin erhob daraufhin Anklage gegen Semsrott. »FragDenStaat« und die Gesellschaft für Freiheitsrecht (GFF) unterstützen Semsrott in diesem Strafverfahren. Ziel der Strafnorm § 353d Nr. 3 StGB ist es, Betroffene vor Vorverurteilung und Bloßstellung zu schützen und die Unvoreingenommenheit von Laienrichtern und Zeugen zu garantieren.

Semsrott äußerte sich dazu: „Ich habe über ein Strafverfahren berichtet und komme dafür jetzt vor Gericht – das zeigt, wie dringend diese Strafnorm reformiert werden muss“. „In laufenden Strafverfahren von öffentlichem Interesse wie zur Letzten Generation sind gerade die Formulierungen des Münchner Gerichts aufschlussreich: Sie zeigen, welche Schwerpunkte die Richter:innen bei der Strafverfolgung setzen und ob Grundrechte berücksichtigt wurden.“

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