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Betrug mit Handelsregister: So schützen Sie sich!

Beitragbild: Zusehen ist ein angebliches Schreiben eines Amtsgerichtes und Justitia

Beitragsbild - Symbolbild

Nach der Gründung eines Unternehmens müssen die Daten von vielen Existenzgründungen beim Registergericht gemeldet werden und diese werden anschließend ins Handelsregister eingetragen. So üblich dieser Vorgang ist, so üblich ist mittlerweile auch der Betrug damit. Doch wie kann man sich schützen?

Zum Update des Artikels geht es hier (klicken).

Wie funktioniert der Betrug?

Grundsätzlich gibt es für bestimmte Unternehmensformen, wie eine GmbH oder eine Aktiengesellschaft, die Pflicht sich im Handelsregister eintragen zu lassen. Diese Art der Eintragung ist dabei ein völlig normaler Prozess. In der Regel erhält man vom zuständigen Amtsgericht ein Schreiben über die Eintragung mit einer Zahlungsaufforderung.

Die Betrüger versuchen jedoch einfach schneller zu sein, als das Gericht. Seit dem 1. August 2022 müssen auf der Plattform handelsregister.de alle Eintragungen der Handels-, Genossenschafts-, Vereins- und Partnerschaftsregister frei abrufbar sein. Vor diesem Gesetz musste man dafür beim Register eine Zahlung tätigen oder Informationen über spezielle Plattformen abrufen.

Nach den Aussagen einiger Interessenvertreter würde seit dem die Daten von Unternehmen für jeden frei verfügbar aufrufbar seien, die Zahl der Betrugsversuche zunehmen. Klar ist jedenfalls, dass die Betrüger bisher schon einfach an die Daten der potenziellen Opfer kommen konnten. Portale wie »North Data« machen es den Betrügern einfach, denn hier werden die Eintragungen kostenfrei veröffentlicht. Mehr dazu später im Text.

Die Betrüger versuchen schlicht schneller zu sein, als die Gerichte und oftmals klappt es auch. Problematisch ist der Umstand, dass die Daten bereits vor der Zahlung oder einem Schreiben des Gerichts veröffentlicht werden. Am Ende macht man es den Betrügern so deutlich einfacher.

Wie kann ich mich schützen?

Nach dem Erhalt eines solchen Schreibens, zunächst Ruhe bewahren!
Leider werden die Schreiben teils immer professioneller, aber einige Punkte sollten einen stutzig machen. Grundsätzlich versuchen die betrügenden Personen sich an den realen Schreiben zu orientieren, was mal mehr oder weniger gut gelingt. Bereits im Februar gab es in München eine eher plumpe Fälschung, welche mit dem Wappen von Nordrhein-Westfalen staffiert wurde.

Aktuell gibt es jedoch auch Schreiben, welche vom Amtsgericht Bamberg stammen sollen, hier wurde ein Wappen des Freistaates Bayern verwendet. Anders als beim gefälschten Schreiben aus München wurde hier eine Bank aus Deutschland gewählt. Selbst das Papier erinnert an Haptik und Farbe an Papiere aus Behörden, aber es gibt einige Fehler im Schreiben:

  1. Fehlen einer bearbeitenden Person: Für dieses Schreiben zeigt sich kein Mensch verantwortlich. Wer eher selten mit den Behörden zu tun hat, dürfte dies am Ende eher weniger bemerken. Noch müssen aber die menschlichen Verantwortlichen im Brief erkennbar sein.
  2. Die angegebenen Kostenpunkte existieren nicht: Hier hilft ein Blick auf die Seite www.gesetze-im-internet.de, dort finden sich die Kosten der Handelsregistergebührenverordnung (HRegGebV). Unter dem ersten Punkt gab man im Brief die Nummer 2700 an, welche jedoch nicht existiert. Beim zweiten Kostenfaktor bezieht man sich auf die HRegV, welche in Deutschland so gar nicht existiert. Die Handelsregisterverordnung wird hierzulande mit HRV oder HdlRegVfg abgekürzt. Anders in der Schweiz, denn dort existiert die Verordnung mit der Abkürzung (allerdings ohne Nr. 6100 GV).
  3. Die hohen Kosten: betrügende Personen sind scheinbar nicht in der Lage, den fälligen Betrag richtig zu berechnen oder es ist ihnen egal (oder es ist die Gier). In den uns vorliegendem Schreiben ging es um die Eintragung einer UG (haftungsbeschränkt) mit Musterprotokoll. Laut Handelskammer und Anwalt wären dafür schätzungsweise 200 € angebracht.
  4. Eigenartiger Empfängerinnen oder Empfänger: Die angegebene Zahlungsempfängerin ist in diesem Fall CCHR. Eine Recherche bei Google findet zu diesem Kürzel nur Informationen über Citizens Commission on Human Rights (CCHR), eine der Scientology-Organisation zugerechnete Vereinigung. Die Bank, welche das Konto bereitstellt, ist die Commerzbank AG. Leider gibt die Bank keine Daten heraus und gleicht auch nicht ab, ob es sich hierbei wirklich um das Amtsgericht handelt. Eine telefonische Anfrage bringt nach der Erfahrung nichts.
  5. Seltsame Formulierungen: In solchen Schreiben finden sich immer wieder seltsame Formulierungen. In unserem Beispiel wäre es: „… die Angabe des Firmennamens o. Ä. ist nicht notwendig ist zu Unterlassen …“.
  6. Der Briefumschlag: In diesem Fall war kein Absender beim Brief erkennbar und die Briefmarke war sehr unprofessionell befestigt.
  7. Kurze Zahlungsräume: Auch Behörden oder Gerichte fordern Zahlungen teils kurzfristig ein, aber niemals innerhalb von 3 Tagen. In Bayern sind 14 Tagen üblich.
  8. Seiten der Gerichte auf Warnungen prüfen: Viele Gerichte versuchen über solche Maschen zu warnen, wenn auch nicht immer gleich sichtbar. Gleiches gilt für zentrale Kassen, wie es sie in einigen Bundesländern gibt. Sollte man sich nicht sicher sein: Beim zuständigen Gericht anrufen und nachfragen. Dafür bitte nur die Telefonnummer auf den jeweiligen Webseiten der Gerichte nutzen.

Der hilfreichste Tipp: Prüft mit der App von Deutsche Post und DHL Briefmarken mit Matrixcode, wenn diese verwendet wurden. Hier könnt ihr das Startbriefzentrum sehen. In diesem Fall war es Stuttgart. Für einen Brief aus Bayern ist das sehr unwahrscheinlich.

Während der Arbeit an diesem Artikel traf noch ein zweites Betrugsschreiben im Briefkasten ein, welches sich mit den Schreiben aus München gleicht, auch hier ließ sich die Matrixbriefmarke scannen. 

Ich habe schon gezahlt. Was kann ich tun?

Erst einmal tief durchatmen und Ruhe bewahren. Solche Betrügereien lassen sich oft leider kaum rückgängig machen. Als Erstes sollte immer die eigne Bank informiert werden und unter günstigen Umständen kann diese die Überweisung noch stoppen, aber eine Garantie gibt es dafür nicht. Überweisungen lass sich nicht einfach so rückgängig machen.
Egal, ob bezahlt wurde oder nicht: Anzeige erstatten! Es schützt unter Umständen andere Menschen vor solchen Betrügereien und mit ein wenig Glück hat man auch selbst etwas davon, wenn die Behörden dort Vermögenswerte finden und einziehen können, so lassen sich eventuell ausgleichen. Meistens wird das Geld schnell an außereuropäische Bankinstitute überweisen. Dort ist es vor dem Zugriff von deutschen Behörden besonders gut geschützt.

Betrügende greifen für die Erstellung von Konten wiederum auf andere geschädigte Personen zurück. In dieser zwielichtigen Branche nennt man solche Leute auch „Donkeys“ (Englisch für Esel). Im Grunde wurden diese Menschen selbst betrogen und haben im Zuge dieser Masche sämtliche Kontoinformationen weitergegeben. Am Ende verfügen die Betrügenden so über sämtliche Zugangsdaten. Die geschädigten Personen wähnten sich dabei häufig als Angestellte eines Unternehmens, welches Banken und die Kontoerstellung im Rahmen einer Qualitätskontrolle untersuchen sollten. Teilweise werden so von einer Person bis zu 15 Konten eröffnet. In einigen Fällen kann die Polizei erfolgreich tätig werden, gerade bei inländischen Konten und Akteuren mit Sitz in Deutschland. Häufig stecken dahinter jedoch internationale Banden.

Ein Anwalt lohnt sich leider nur in wenigen Fällen, aber eine kostenlose Ersteinschätzung sollte man nutzen.

Was sagt die Regierung?

Laut dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz der Bundesrepublik Deutschland (BMWK) würden dort keine statistischen „Daten zu Betrugsfällen im Zusammenhang mit Eintragungen in das Handelsregister“ vorliegen.

Laut Sprecherin des Bundesministeriums der Justiz (BMJ) sei die Verfolgung solcher Taten „grundsätzlich Aufgabe der Länder“ und Statistiken würden dem BMJ hierzu nicht vorliegen. Wie sich potenzielle Opfer schützen können, beantwortet das Ministerium im Grunde mit Eigenverantwortung:

„Es empfiehlt sich, die für die Buchhaltung verantwortlichen Mitarbeiter auf solche Methoden hinzuweisen und davor zu warnen, solche Angebote anzunehmen. Von öffentlicher Seite wird bereits auf verschiedenen Wegen vor dieser Praxis gewarnt. So findet sich auf der Startseite des Registerportals ein Warnhinweis der Landesjustizverwaltungen und des Bundesministeriums der Justiz zu Zahlungsaufforderungen im Zusammenhang mit der Nutzung von Onlinediensten. Auf der entsprechend verlinkten Seite wird ausdrücklich vor Zahlungsaufforderungen und Rechnungen gewarnt, die nicht von Justizbehörden stammen (https://justiz.de/onlinedienste/index.php#hinweis). Darüber hinaus hat die Bundesnotarkammer ein Merkblatt zur Warnung vor gefälschten Kostenrechnungen erstellt, das Notariate auf ihren Homepages verlinken können. Soweit hier bekannt, warnen Notarinnen und Notare auch im Rahmen der Beglaubigung bei der Handelsregister-Anmeldung durch eine Belehrung oder einen Hinweis, der ggf. im Anschreiben zur Übersendung der Unterlagen aufgenommen wird.“

Antwort einer Sprecherin des Bundesministeriums der Justiz

Auf die Frage, ob es nicht sinnvoller wäre, solche Daten erst nach Zustellung der Rechnung zu veröffentlichen, verwies man auf die Einführung des Onlineregisters zum 1. Januar 2007 und der schon damaligen Möglichkeit zum Abrufen der Informationen. Zusätzlich wurde auf das „Bekanntmachungsportal“ hingewiesen. Weiter heißt es: „Seit dem 1. August 2022 ist – aufgrund des Gesetzes zur Umsetzung der Digitalisierungsricht-linie (DiRUG) – die Einsicht in das Handelsregister kostenlos möglich. Eintragungen werden nun nicht mehr auf dem inzwischen abgeschalteten Bekanntmachungsportal, sondern durch ihre Abrufbarkeit im Registerportal selbst bekanntgemacht. Aktuelle Neueintragungen und Änderungen können dadurch seit dem 1. August 2022 auch nicht mehr gezielt ermittelt werden.“ Was so jedoch nicht korrekt ist. Es lassen sich zwar über das Portal selbst keine Neueintragungen gezielt abrufen, jedoch mit entsprechenden IT-Kenntnissen ist es weiter problemlos möglich. Zudem veröffentlichen Dienste, wie das zuvor schon erwähnte Portal »North Data«, weiterhin die Daten. Selbst technische Laien können hiermit Neueintragungen finden, wenn auch mit kleinem Haken. Gegen Entgelt bieten zudem einige Anbieter eine Auflistung von Unternehmen in Deutschland an, teils sogar mit kostenlosem Startangebot. Beim Handelsregister müssen Unternehmen daher nicht gezielt gesucht werden. Laut BMJ solle „das Erstellen von ‚Scheinrechnungen‘“ damit „deutlich aufwändiger geworden sein“. Schaut man sich jedoch Portale wie »North Data« an oder kennt die technischen Möglichkeiten, so zeigt die Antwort des Bundesministeriums eher eine Unkenntnis über diese Chancen auf. Zumal die vielen Schreiben und Berichte über solche Fälle auch hier eine deutliche Sprache sprechen.

Laut Regierung keine Veränderung geplant

Explizit fragten wir: „Ist sich die Bundesregierung diesem Betrug bewusst und was möchte man unternehmen?“
Laut der Antwort der Sprecherin sei das aktuelle Strafrecht ausreichend. Ein „gesetzgeberischen Handlungsbedarf sieht das BMJ derzeit nicht.“
Neben den Ministerien wurde auch das zuständige Amtsgericht angefragt, welche das Thema an das Oberlandesgericht (OLG) weitergeleitet hat und diese wiederum an das Bayerische Staatsministerium der Justiz. Das OLG teilte jedoch mit, dass bereits vor einiger Zeit Warnhinweise auf der Website veröffentlicht wurden. Ebenso findet sich ein ähnlicher Hinweis auf einer der Seite der Landesjustizkasse.

Das Staatsministerium für Justiz informierte mich telefonisch, dass die Zahlen von Betrugsfällen im Kontext des Handelsregisters in Bayern nicht erfasst werden. Somit finden werden diese Zahlen weder durch den Bund noch durch das Land Bayern erfasst. Wie groß die Problematik am Ende also ist, lasst sich so kaum abschätzen. Neben der Masche mit den privaten Registern, welche ebenfalls nicht gesondert erfasst werden, gibt es die hier erwähnte Vorgehensweise mit gefälschten Rechnungen. Die Bundesrechtsanwaltskammer, einige Industrie- und Handelskammern, Notariate und Interessenvertreter von Unternehmen waren derweil regelmäßig vor solchen Betrügereien. Allein in Hamburg wurden am 2. Februar 60 solcher Betrugsschreiben aufgefunden, weil diese als unzustellbare Rückläufer an das Gericht gingen. Dabei handelte es sich um Schreiben des Typs »Zentrale Zahlstelle mit dem Wappen von NRW«.
Inzwischen wurden während dieser Recherche verschiedene Varianten dieses Schreibens aufgefunden (aktuell 25 Stück), alle mit einer unterschiedlichen IBAN. Jedoch waren die Banken hier immer im europäischen Ausland ansässig, was man durch die BIC herausfinden kann. Dafür einfach unter https://wise.com/de/swift-codes/ unterhalb der Überschrift „Überprüfe einen SWIFT-Code“ den jeweiligen BIC Code eingeben und schon hat man alle Informationen über das jeweilige Bankinstitut.
Weitere Informationen sendet das Ministerium schriftlich nach. An dieser Stelle werden die entsprechenden Informationen ergänzt. Interessanterweise wurden einige Tage nach der Anfrage vom Gericht ein Informationsschreiben an Unternehmen versendet. In diesem Schreiben wurde vor solchen Betrügereien gewarnt.

Update: Antwort des Bayerischen Staatsministerium der Justiz

Am heutigen Mittwoch, den 17.05.2023, gab es die Antwort des Staatsministeriums. Wie bereits im ursprünglichen Text erwähnt, werden auch in Bayern Daten zu gefälschten Handelsregisterschreiben nicht erfasst. Man bezieht sich hierbei auf die „nach bundeseinheitlichen Kriterien geführten Justizgeschäfts- und Strafverfolgungsstatistiken der Länder“. Nach diesen Faktoren werden solche Taten „bislang nicht gesondert erfasst und ausgewiesen“, so der stellvertretender Pressesprecher weiter.

Die Statistik zu den Sachgebieten Betrug und Untreue (26) und allgemeine Straftaten (99) würden keinen Rückschluss auf Taten mit gefälschten Handelsregisterschreiben erlauben. Das Ministerium rät den Betroffenen „bei Erhalt einer unseriös wirkenden Rechnung bei dem jeweiligen Gericht oder der jeweiligen Behörde nachzuhaken, von welchem / welcher die vermeintliche Rechnung stammt. Für Bayern gilt, dass Rechnungen für Eintragungen in das Handelsregister stets ausschließlich von der Landesjustizkasse Bamberg versandt werden. Die Zahlung muss demnach ausschließlich auf ein Konto der Landesjustizkasse geleistet werden.“

Laut dem Sprecher wäre es aus Gründen der Gebührenfeststellung nicht möglich, eine Rechnung vor der Eintragung zu versenden, da diese erst „mit Prüfung und Eintragung abschließend“ feststehen würden. Wichtig sei außerdem, dass die Rechnungen in der Regel nicht vom Gericht versendet werden, sondern von der Landesjustizkasse. Laut dem Sprecher würden in Bayern die bayerischen Notariate „auf die Gefahr von Fälschungen“ hinweisen. In den Fällen, welche uns als Team von obiaushv.de bekannt sind, war dies jedoch nicht der Fall. Bei einem Fall wurde die betreffende Person vorher nur durch den Anwalt über solche Risiken informiert.

Antwort des Bayerischen Landeskriminalamts

Laut dem Bayrischen Landeskriminalamt sollten Unternehmen nach der Anmeldung etwaige Rechnungen prüfen. Häufig würden diese bereits durch „die unverhältnismäßige Höhe des geforderten Betrages“ erkennbar sein. Zusätzlich würde es sich empfehlen, „sich bereits bei der Anmeldung nach den anfallenden Kosten zu erkundigen.“ Des Weiteren weist man, wie in einigen anderen Antworten, auf die Landesjustizkasse hin. „Es besteht auch die Möglichkeit, direkt Kontakt mit der entsprechenden Behörde (z.B. Amtsgericht) aufzunehmen. Hierbei sollte der Kontakt selbst recherchiert und nicht der im Schreiben angegebene Kontakt verwendet werden.“

Zur Frage, was Opfer dieser Betrugsform unternehmen können, antwortete man Folgendes:

„Wer ein solches Schreiben erhalten hat, hat die Möglichkeit, den Betrugsversuch oder nach bereits erfolgter Bezahlung den Betrug bei der örtlichen Polizei anzuzeigen. Zudem können Sie Ihr zuständiges Amtsgericht über die Umstände informieren. Wenn Sie bereits überwiesen haben, sollten Sie unverzüglich Ihre zuständige Bank kontaktieren. Bereits nach wenigen Stunden kann es sein, dass die Überweisung jedoch nicht mehr zu stoppen ist.“

Pressestelle Bayerisches Landeskriminalamt

Quelle: Eigene Recherche, Schreiben von den Betrügern und weitere Quellen sind im Text angegeben.
Antwort aus dem BMJ im gesamten Wortlaut (nur Begrüßung, Schlussworte und Signatur sind nicht enthalten):

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