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Personenschutz für Politiker: BKA plant deutliche Aufstockung – Zusammenhang mit internationalen Krisen

Das Bild zeigt drei Personen, die nebeneinander stehen und nach vorn blicken. Alle drei tragen formelle Kleidung, bestehend aus dunklen Anzügen und Krawatten. Der Hintergrund deutet auf ein modernes Gebäude mit reflektierenden Glasflächen hin. Die Personen links und rechts sind deutlich als Personenschützer zu erkennen. SYMBOLBILD BKA plant Personenschutz-Aufstockung für Politiker in Reaktion auf internationale Krisen wie Ukraine- und Gaza-Krieg.

BKA plant Personenschutz-Aufstockung für Politiker in Reaktion auf internationale Krisen wie Ukraine- und Gaza-Krieg. SYMBOLBILD

Das Bundeskriminalamt (BKA) plant in den kommenden zwei Jahren, die Zahl der Personenschützer für Spitzenpolitiker deutlich zu erhöhen. BKA-Präsident Holger Münch erklärte, dass die Anzahl der Beamten im Bereich Personenschutz von aktuell 500 auf 700 aufgestockt werden soll. Besonders im Vorfeld der Bundestagswahl im kommenden Jahr sollen erste Schritte erfolgen, wobei die Zahl im ersten Schritt auf 600 erhöht wird und im darauffolgenden Jahr um weitere 100 Beamte anwachsen soll.

Erhöhte Bedrohungslage im In- und Ausland

Münch begründete die Notwendigkeit der Verstärkung nicht nur mit der zunehmenden Gefahr im Inland, sondern betonte auch, dass internationale Konflikte wie der Ukraine-Krieg und der Gaza-Krieg eine Rolle spielen. Gegenüber dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND) erklärte er: „Das hat nicht allein mit wachsenden Gefahren im Inland, sondern auch im Ausland zu tun – etwa mit dem Ukraine- oder dem Gaza-Krieg.“

Die internationale Sicherheitslage wirkt sich demnach auch auf den Schutz von Amts- und Mandatsträgern in Deutschland aus. Besonders in Zeiten von wachsenden Spannungen und erhöhter Gewaltbereitschaft gegenüber politischen Entscheidungsträgern ist ein umfassender Schutz notwendig. Das BKA schützt unter anderem den Bundespräsidenten, die Bundesregierung, den Bundestag, den Bundesrat sowie das Bundesverfassungsgericht.

Dramatische Zunahme von Straftaten gegen Politiker

Die Entscheidung zur Aufstockung kommt nicht ohne Anlass: In den vergangenen Monaten wurde vermehrt auf die erhöhte Bedrohung von Politikern hingewiesen. Münch äußerte bereits vor wenigen Tagen Besorgnis über die steigende Zahl von Straftaten gegen Amtsträger, ebenfalls gegenüber dem RND: „Wenn wir uns die Entwicklung in diesem Jahr anschauen, dann sehen wir nochmal eine deutliche Steigerung der Fallzahlen bei Straftaten gegen Amts- und Mandatstragende gegenüber dem letzten Jahr.“

Besonders im Vorfeld der Bundestagswahl, die am 28. September des kommenden Jahres stattfinden wird, sei mit einer weiteren Verschärfung der Lage zu rechnen. Das BKA sieht sich daher gezwungen, proaktiv zu handeln, um potenzielle Gefahren zu minimieren.

Kurz & Bündig

Was plant das BKA im Bereich Personenschutz für Politiker?

Das BKA plant, die Zahl der Personenschützer für Spitzenpolitiker von derzeit 500 auf 700 zu erhöhen, um auf die wachsende Bedrohungslage zu reagieren.

Warum wird der Personenschutz für Politiker verstärkt?

Die Verstärkung erfolgt aufgrund der zunehmenden Bedrohung durch inländische und internationale Konflikte wie den Ukraine-Krieg und den Gaza-Konflikt.

Welche Rolle spielen internationale Krisen bei der Entscheidung des BKA?

Internationale Krisen wie der Ukraine- und Gaza-Krieg haben Auswirkungen auf die Sicherheitslage in Deutschland, da Politiker, die in diesen Konflikten Stellung beziehen, zunehmend gefährdet sind.

Wann soll die Aufstockung des Personenschutzes erfolgen?

Die erste Aufstockung von 100 Beamten soll noch vor der Bundestagswahl 2025 erfolgen. Eine weitere Aufstockung um 100 Beamte ist für das darauffolgende Jahr geplant.

Wie hat sich die Bedrohungslage für Politiker entwickelt?

In den vergangenen Monaten wurde ein deutlicher Anstieg von Straftaten gegen Politiker verzeichnet, was zu einer Verschärfung der Sicherheitsmaßnahmen geführt hat.

Welche Institutionen werden vom BKA geschützt?

Das BKA schützt den Bundespräsidenten, die Bundesregierung, den Bundestag, den Bundesrat sowie das Bundesverfassungsgericht.

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