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Bundesgerichtshof bestätigt Verurteilung der ehemaligen KZ-Sekretärin Irmgard F.

Das Foto zeigt die Villa Sack, Sitz des 5. Strafsenates. Das Bild zeigt ein großes, klassisches Gebäude mit einer symmetrischen Fassade. Es hat zwei Stockwerke, zahlreiche Fenster in einem regelmäßigen Muster und einen zentralen Eingang. Das Dach ist geneigt und hat Dachgauben. SYMBOLBILD Bundesgerichtshof Irmgard F

Das Foto zeigt die Villa Sack, Sitz des 5. Strafsenates. Das Bild zeigt ein großes, klassisches Gebäude mit einer symmetrischen Fassade. Es hat zwei Stockwerke, zahlreiche Fenster in einem regelmäßigen Muster und einen zentralen Eingang. Das Dach ist geneigt und hat Dachgauben. SYMBOLBILD

Die Verurteilung der 99-jährigen Irmgard F. wegen Beihilfe zum Massenmord ist rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat nun das Urteil des Landgerichts Itzehoe bestätigt, das die ehemalige KZ-Sekretärin 2022 zu zwei Jahren Jugendstrafe auf Bewährung verurteilt hatte. Der 5. Strafsenat des BGH in Leipzig wies die Revision der Verteidigung zurück, die gegen das Urteil eingelegt worden war.

Irmgard F. war zwischen Juni 1943 und April 1945 als Schreibkraft in der Kommandantur des Konzentrationslagers Stutthof bei Danzig tätig. Obwohl sie damals erst 18 bzw. 19 Jahre alt war, leistete sie durch ihre administrativen Aufgaben direkte Unterstützung bei der systematischen Tötung von Inhaftierten. Das Landgericht Itzehoe hatte sie wegen Beihilfe zum Mord in 10.505 Fällen sowie zum versuchten Mord in fünf Fällen verurteilt. Diese Entscheidung wird soeben durch die Bestätigung des BGHs endgültig.

Psychologische Beihilfe zu den Verbrechen

Die Verteidigung von Irmgard F. hatte vorgebracht, dass nicht nachgewiesen werden könne, dass sie tatsächlich von den Mordtaten Kenntnis hatte oder vorsätzlich handelte. Sie argumentierten, ihre Tätigkeiten hätten sich nicht wesentlich von ihren früheren Jobs unterschieden und seien aus ihrer Sicht „neutrale Handlungen“ gewesen. Diese Argumente wurden jedoch vom BGH zurückgewiesen. Das Gericht stellte fest, dass Irmgard F. durch ihre Dienstbereitschaft eine psychologische Beihilfe zu den Verbrechen des Lagers geleistet habe, da über ihren Schreibtisch nahezu die gesamte Korrespondenz des Lagers lief.

Im Büro des Lagerkommandanten Paul Werner Hoppe war Irmgrad F. als Stenotypistin tätig und organisierte seinen gesamten Schriftverkehr und seines Adjutanten. Hans-Jürgen Förster, Rechtsanwalt der Nebenkläger im Prozess, erklärte, dass man Irmgard F. durchaus als „Chefsekretärin des Kommandanten“ bezeichnen könne. Vom Büro aus konnte man den zentralen Appellplatz einsehen, auch die Gaskammer sei von dort aus sichtbar gewesen und insbesondere der Geruch des seit 1944 eingebauten Krematoriums könne kaum zu ignorieren gewesen sein.

Der Vertreter der Bundesanwaltschaft unterstrich bei der Verhandlung im Juli, dass Irmgard F. Beihilfe zu mehr als 10.000 Mordfällen geleistet habe. Als Sekretärin des Lager-Kommandanten im KZ Stutthof habe sie eine zentrale Rolle eingenommen. Sie habe an der entscheidenden Stelle gearbeitet, an der über das Schicksal der KZ-Häftlinge entschieden wurde. Sie war sich der Morde bewusst und unterstützte die Mordbefehle durch ihre administrative Arbeit.

Im Konzentrationslager Stutthof und seinen 39 Außenlagern waren zwischen 1939 und 1945 etwa 110.000 Menschen aus 28 Ländern inhaftiert, von denen fast 65.000 nicht überlebten, wie das Dokumentationszentrum Arolsen Archives berichtet.

Quellen:
Eigene Recherchen

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