Website-Icon obiaushv.de

DHL: Schwere Pakete werden teurer

Das Bild zeigt ein DHL-Frachtflugzeug hinter einem Maschendrahtzaun. Im Vordergrund befinden sich mehrere DHL-Versandcontainer DHL Symbolbild

Das Bild zeigt ein DHL-Frachtflugzeug hinter einem Maschendrahtzaun. Im Vordergrund befinden sich mehrere DHL-Versandcontainer. Symbolbild

Die Bundesregierung hat neue Regelungen im Paketversand eingeführt, die sowohl die Arbeitsbedingungen der Paketboten als auch die Preise für den Versand schwerer Pakete betreffen. DHL reagiert auf diese Änderungen mit einer neuen Preiskategorie und einer Preisanpassung für schwere Pakete. Diese Neuerungen treten ab dem 12. Juli 2024 in Kraft und haben weitreichende Auswirkungen auf die Logistikbranche in Deutschland.

Neue Preiskategorie bei DHL „Paket bis 20 kg“

Ab dem 12. Juli 2024 wird es eine neue Produktkategorie „Paket bis 20 kg“ geben, die für 18,99 Euro innerhalb Deutschlands verschickt werden kann. Diese neue Kategorie soll rund 80 Prozent der Pakete betreffen, die zwischen 10 und 31,5 Kilogramm wiegen. Zuvor mussten Pakete in diesem Gewichtsspektrum zum Preis der höchsten Gewichtskategorie (bis 31,5 kg) für 19,99 Euro versendet werden.

Gesetzliche Änderungen und ihre Hintergründe

Das kürzlich überarbeitete Postgesetz sieht vor, dass Pakete ab zehn Kilogramm gekennzeichnet werden müssen, um Rückenprobleme bei Paketboten zu vermeiden. Dabei gibt es unterschiedliche Kennzeichnungen für Pakete über zehn und über 20 Kilogramm (ab 1. Januar 2025). Die Kennzeichnung für Privatkundenpakete wird von DHL vorgenommen. Diese Änderung hat DHL veranlasst, seine Preisstruktur anzupassen. Der Preis für die schwerste und größte Paket-Gewichtsklasse (bis 31,5 kg) wird von 19,99 auf 23,99 Euro angehoben, was einer Teuerungsrate von 20 Prozent entspricht.

Neue Regelungen für die Zustellung schwerer Pakete

Gemäß dem neuen Gesetz sollen Pakete ab 20 Kilogramm grundsätzlich von zwei Personen ausgeliefert werden, es sei denn, es stehen geeignete technische Hilfsmittel zur Verfügung. Welche technischen Hilfsmittel dies im Einzelnen sein werden, soll bis Jahresende vom Bundesarbeitsministerium festgelegt werden.

Ver.di kritisiert die Beschlüsse des Bundesrates zum Postgesetz. „Dass der Bundesrat weder ein Verbot von Subunternehmen in der Paketbranche noch die 20-Kilo-Grenze für Pakete in der Ein-Personen-Zustellung fordert, ist enttäuschend“, sagte Andrea Kocsis, stellvertretende ver.di-Vorsitzende.

Briefe dürfen länger unterwegs sein

Die Deutsche Post erhält mehr Zeit für die Zustellung von Briefen, um eine zuverlässigere Lieferung sicherzustellen. Bisher mussten mindestens 80 Prozent der Briefe am nächsten Werktag und 95 Prozent nach zwei Werktagen zugestellt werden. Künftig sollen 95 Prozent der Standardbriefe am dritten Werktag und 99 Prozent am vierten Werktag nach Einwurf beim Empfänger ankommen. Dadurch wird auf Nachtflüge in der Briefzustellung verzichtet.

Um sicherzustellen, dass die gesetzlichen Vorgaben flächendeckend umgesetzt werden, wird die Bundesnetzagentur mit erweiterten Durchsetzungsbefugnissen ausgestattet. Diese kann künftig konkrete Anordnungen treffen und wirksame Bußgelder verhängen, insbesondere im Hinblick auf den Betrieb von Postfilialen.

Arbeitsbedingungen im Postsektor sollen durch ein neues Marktzugangsverfahren und verstärkte Überprüfungen durch die Bundesnetzagentur besser kontrolliert werden. Auftraggeber, die Subunternehmen zur Erbringung von Postdienstleistungen einsetzen, müssen diese künftig regelmäßig nach den gesetzlichen Vorgaben überprüfen.

Verbraucher profitieren von Preissenkungen im EU-Versand. Der Preis für Pakete bis 20 Kilogramm innerhalb der Europäischen Union wird auf 29,82 Euro in der Filiale und 27,30 Euro bei Onlinefrankierung gesenkt. Bisher lag dieser Preis bei 35,49 Euro.

Reduzierte Preise für den EU-Versand

Verbraucher profitieren von Preissenkungen im EU-Versand. Der Preis für Pakete bis 20 Kilogramm innerhalb der Europäischen Union wird auf 29,82 Euro in der Filiale und 27,30 Euro bei Onlinefrankierung gesenkt. Bisher lag dieser Preis bei 35,49 Euro.

Änderungen bei Bücher- und Warensendungen

Seit dem 1. Juli 2024 wurde die „Bücher- und Warensendung“ in „Warensendung“ umbenannt. War bislang der Versand von Waren und Büchern nur bis zu einem Gewicht von 1 kg möglich, können jetzt auch Sendungen bis zu 2 kg als Warensendung verschickt werden. Für Sendungen über 1 kg wird ein Gewichtszuschlag von 0,85 Euro erhoben, sodass eine Warensendung bis 2 kg nun 3,40 Euro kostet.

Diese umfassenden Änderungen sollen die Arbeit der Zusteller erleichtern und zugleich die Effizienz und Zuverlässigkeit des Post- und Paketdienstes in Deutschland steigern. Konkurrenzunternehmen im Paketmarkt kritisieren jedoch, dass die Novelle den Wettbewerb nicht ausreichend stärkt, begrüßen aber die Beendigung der Unsicherheiten über die künftige Regulierung der Branche.

Die mobile Version verlassen