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Erfolgreicher Eilantrag gegen Heizungsgesetz

Symbolbild Eilantrag

Symbolbild Eilantrag

Die für Freitag geplante abschließende Beratung des Heizungsgesetzes wurde vorläufig gestoppt. Das Bundesverfassungsgericht hat einem Eilantrag eines Mitglieds der Unionsfraktion stattgegeben. Damit kann es vor der Sommerpause nicht mehr verabschiedet werden.
Letzte Aktualisierung um 22:50 Uhr.

Einstweiligen Anordnung

Der CDU-Abgeordneten Thomas Heilmann beantragt beim Bundesverfassungsgericht eine einstweilige Anordnung. Der Abgeordnete kritisierte, dass das Parlament nicht ausreichend beteiligt werde und die Zeit für die Beratung zu kurz sei. Die Anordnung untersagt daher die Abstimmung, solange der Entwurf den Mitgliedern des Bundestages nicht mindestens 14 Tage vorher schriftlich vorliegt.

Die Entscheidung wurde mit 5 zu 2 Stimmen entscheiden. Grundlage für die Anordnung ist der Verstoß gegen die „gleichberechtigte Teilhabe an der parlamentarischen Willensbildung aus Art. 38 Abs. 1 Satz 2 des Grundgesetzes“. Zur Begründung heißt es weiter: „Der Antragsgegner selbst räumt eine erhebliche Verdichtung der zeitlichen Abläufe und eine ‚nicht geringe Komplexität‘ des Beratungsgegenstandes ein“.

Heilmann sprach bei Twitter von einem großen „Erfolg für unseren Parlamentarismus & in diesem konkreten Fall auch für den Klimaschutz!“

Heizungsgesetz-Sondersitzung theoretisch möglich

Theoretisch gibt es für die Regierung noch die Möglichkeit in einer Sondersitzung im Juli das Gesetz noch durchzusetzen. Ursprünglich wollte man das Gesetz bis zur Sommerpause verabschieden, welche bereits Ende dieser Woche beginnt. Das Urteil verhindert ein Inkrafttreten bis zum 1. Januar 2024 nicht explizit. Der Bundestag müsste in einer Sondersitzung zusammen kommen und könnte, wenn die Vorgaben beachten würden, das Gebäudeenergiegesetz beschließen.

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