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EuGH urteilt: FIFA-Transferregeln verstoßen gegen EU-Recht

Das Bild zeigt eine Person in einem Business-Anzug, die auf einem Rasenfeld einen Fußball tritt. Im Hintergrund sind ein Tor und Tribünen zu sehen. SYMBOLBILD FIFA EuGH Urteil zu Transferbestimmungen im Fußball

Der Fußballverband FIFA hat eine Niederlage vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg erlitten. Das Gericht urteilte, dass bestimmte Vorschriften der FIFA für den Transfer von Fußballspielern gegen die im EU-Recht verankerte Freizügigkeit verstoßen. Dies könnte weitreichende Folgen für den internationalen Transfermarkt haben. Auch wenn das Urteil noch keinen automatischen Wechsel erleichtert, wird es bereits als potenzieller Vorläufer einer „Bosman-2.0“-Entscheidung gehandelt, mit der das Transfersystem der 1990er Jahre einst radikal reformiert wurde.

Bosman hatte in den 1990er Jahren erfolgreich gegen das damalige Transfersystem geklagt und damit das Ende der Ablösesummen für Spieler nach Vertragsende eingeleitet. Seitdem dürfen Spieler nach Ablauf ihrer Verträge ablösefrei den Verein wechseln – eine Revolution im Profifußball, die möglicherweise nun eine Fortsetzung findet.

Verletzung der Freizügigkeit und des Wettbewerbs

Kern des Urteils ist der Verstoß gegen das Prinzip der Arbeitnehmerfreizügigkeit, das im EU-Recht fest verankert ist. Die Regelungen, die der EuGH infrage stellte, schränken laut den Richtern nicht nur die Freiheit der Spieler, sondern auch den fairen Wettbewerb zwischen den Vereinen ein. Konkret betroffen sind die Bestimmungen, die Fußballklubs bei Vertragsauflösungen in die Pflicht nehmen, für die Zahlung von Entschädigungen gemeinsam mit dem Spieler zu haften.

Das Urteil könnte grundlegende Veränderungen im Transferprozess bewirken. In seiner aktuellen Form verpflichten die FIFA-Regeln neue Vereine, für die Entschädigung eines Spielers mitzubezahlen, wenn dieser einen Vertrag mit seinem vorherigen Verein grundlos aufgelöst hat. Dies könnte laut den Richtern des EuGH dazu führen, dass Spieler schwerer einen neuen Verein finden, was die berufliche Freizügigkeit massiv behindert.

Hintergrund: Der Fall Lassane Diarra

Auslöser für das Verfahren war die Klage des ehemaligen französischen Nationalspielers Lassane Diarra. Der Mittelfeldspieler hatte 2013 beim russischen Verein Lokomotive Moskau unterschrieben, trennte sich jedoch bereits nach einem Jahr von dem Klub. Im Streit um ausstehende Gehälter verklagte Diarra den Verein, machte jedoch zusätzlich geltend, dass ihm die Suche nach einem neuen Arbeitgeber durch die FIFA-Regeln erschwert werde.

Die FIFA-Bestimmungen sehen vor, dass im Falle einer „grundlosen“ Vertragsauflösung der neue Verein des Spielers mit dem ehemaligen Klub für eine Entschädigungszahlung haften muss. Diarra argumentierte, dass diese Regelung seine berufliche Zukunft gefährde, da potenzielle neue Vereine davor zurückschreckten, aufgrund eines früheren Konflikts finanzielle Verantwortung zu übernehmen.

Generalanwalt Szpunar: Transfersystem rechtswidrig

In seinen Schlussanträgen unterstützte Generalanwalt Szpunar die Argumentation des französischen Ex-Profis Lassane Diarra, der das Transfersystem der FIFA in Frage gestellt hatte. Szpunar argumentierte, dass die derzeitigen FIFA-Bestimmungen Vereine davon abhalten könnten, neue Spieler zu verpflichten, da sie mit erheblichen finanziellen Risiken konfrontiert werden könnten. Insbesondere könnten die Regelungen dazu führen, dass Vereine potenziell mit finanziellen Sanktionen belegt werden, wenn ein Spieler einen früheren Vertrag ohne triftigen Grund auflöst.

Laut Szpunar würde dies Spielerinnen und Spieler tatsächlich daran hindern, ihr Recht auf Freizügigkeit innerhalb der EU auszuüben. Die Angst vor Entschädigungsforderungen könnte Clubs davon abhalten, international zu agieren und Talente aus dem Ausland zu verpflichten. Dies führe letztlich zu einer Einschränkung des Wettbewerbs zwischen den Vereinen, weil die Auswahl an verfügbaren Spielern schrumpft.

Den konkreten Fall entscheidet ein belgisches Gericht

Während der EuGH in Luxemburg die grundsätzlichen Rechtsfragen klärt, obliegt die Entscheidung im konkreten Fall Diarra einem belgischen Gericht. Der Fall wurde von dort vorgelegt, und das belgische Gericht muss nun auf Grundlage der Rechtsauffassung des EuGH entscheiden. Diarra hatte Lokomotive Moskau nach einem Jahr verlassen und auf ausstehende Gehälter geklagt, zugleich aber auch die FIFA-Regeln als Hindernis für die Suche nach einem neuen Verein angeführt.

Dieses Urteil könnte nicht nur Auswirkungen auf den konkreten Fall haben, sondern den internationalen Transfermarkt nachhaltig verändern. Ob die FIFA auf das Urteil reagiert und ihre Regelungen überarbeitet, bleibt abzuwarten. Doch für Spieler und Vereine in der EU zeichnet sich bereits jetzt eine Neugestaltung der Transferlandschaft ab.

Mögliche Folgen für den Transfermarkt

Die FIFA hat sich bisher nicht offiziell zu dem Urteil des EuGH geäußert. Es wird jedoch erwartet, dass die Entscheidung weitreichende Konsequenzen für das internationale Transfersystem haben könnte. Sollte die FIFA gezwungen sein, ihre Regelungen anzupassen, könnte dies den Vereinen mehr Flexibilität im Umgang mit Verträgen geben und die Freizügigkeit der Spieler fördern.

Eine der Schlüsselfragen nach dem Urteil ist, ob Spieler in Zukunft trotz laufender Verträge leichter den Verein wechseln können. Im Vorfeld wurde spekuliert, dass dies möglich sein könnte, wenn die FIFA die gerichtliche Niederlage nicht durch grundlegende Änderungen ihrer Regeln auffängt. Es wird befürchtet, dass es zu einer weiteren Liberalisierung des Transfermarktes kommen könnte. Spieler könnten dann vermehrt ihre Verträge vorzeitig auflösen, was besonders bei Topspielern die Transferkosten weiter in die Höhe treiben könnte.

Trotz dieser Prognosen deutete das EuGH-Urteil auch darauf hin, dass gewisse Regeln, die die Stabilität von Mannschaften sichern, durchaus gerechtfertigt sein könnten. Die Richter erklärten, dass Vorschriften, die einen gewissen Grad an Beständigkeit in den Teams gewährleisten, legitim seien. Die aktuellen FIFA-Regelungen gingen jedoch darüber hinaus und behinderten die Freizügigkeit der Spieler in einem unverhältnismäßigen Maße. Hier wird es nun darauf ankommen, wie nationale Gerichte und die FIFA das Urteil umsetzen.

Zugleich könnten kleinere und finanzschwache Klubs durch eine solche Änderung benachteiligt werden, da die bisherigen Entschädigungsregelungen oft als Absicherung für Vereine dienten, die in den Verlust eines Spielers investiert haben.

Ob das Urteil tatsächlich als “Bosman-2.0”-Meilenstein in die Geschichte eingehen wird, bleibt abzuwarten. Klar ist jedoch, dass das EuGH-Urteil eine neue Ära im Umgang mit Spielertransfers einläuten könnte – und damit möglicherweise den nächsten großen Umbruch im internationalen Fußball einleitet.

Kurz & Bündig

Warum hat der EuGH gegen die FIFA entschieden?

Der EuGH entschied, dass bestimmte Transferregeln der FIFA gegen die im EU-Recht verankerte Arbeitnehmerfreizügigkeit verstoßen.

Welche FIFA-Regelungen wurden kritisiert?

Kritisiert wurden insbesondere die Bestimmungen, die neue Vereine verpflichten, für Entschädigungsforderungen aufzukommen, wenn ein Spieler seinen Vertrag grundlos aufgelöst hat.

Wer ist Lassane Diarra und warum klagte er?

Lassane Diarra ist ein ehemaliger französischer Nationalspieler, der gegen die FIFA-Regeln klagte, weil sie seiner Meinung nach seine berufliche Zukunft beeinträchtigten.

Was bedeutet das Urteil für den internationalen Transfermarkt?

Das Urteil könnte zu weitreichenden Änderungen im Transfersystem führen, die mehr Flexibilität für Spieler und Vereine schaffen. Jedoch könnte es am Ende nur eine Einschränkung für den europäischen Raum geben.

Wie könnten kleine Vereine betroffen sein?

Kleinere Vereine könnten benachteiligt werden, da die bisherigen Entschädigungsregelungen oft als Absicherung dienten.

Quellen:
Eigene Recherchen – ONS
Generalanwalt Szpunar: Bestimmte Regeln der FIFA über den Transfer von Spielern könnten sich als unionsrechtswidrig erweisen
Fußball: Einige FIFA-Bestimmungen über internationale Transfers von Berufsfußballspielern verstoßen gegen das Unionsrecht

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