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Israels Kritik an UN: Völkerrecht ist „kein Selbstmordpakt“

Israel UN Symbolbild

Israel hat die Bemühungen der UNO, sein Vorgehen im Gazastreifen mit dem der Hamas zu vergleichen, energisch kritisiert und dabei betont, dass das Völkerrecht „kein Selbstmordpakt“ sei.
Der israelische Botschafter Meirav Eilon Shahar äußerte, dass solche Vergleiche terroristische Organisationen ermutigen könnten, weiterhin auf solche Methoden zu setzen. Dies folgte auf eine Mitteilung des UN-Chefs für Menschenrechte an die Mitgliedsstaaten, in der er die Situation erläuterte.
Israel beharrt darauf, dass Kritik an Selbstverteidigung eines Staates nach Völkerrecht eine gefährliche Botschaft senden könne. Shahar hob hervor, dass das Völkerrecht klare und notwendige Selbstverteidigung ermögliche und man es nicht mit den Handlungen von Terrorgruppen gleichsetzen könne.

UN-Hochkommissar warnt vor Krankheiten und Hunger: Zivilisten sind keine Kriegswaffe

Volker Türk, der UN-Hochkommissar für Menschenrechte, warnt im Kontext des Krieges in Gaza vor Infektionskrankheiten und einer Hungersnot. Angesichts der aktuellen Lage sei beides „unausweichlich“, so Türk in Genf. Den Missbrauch von Zivilisten als Waffe verurteilte er. Zudem sei es „offensichtlich, dass einige auf beiden Seiten die Tötung von Zivilisten entweder als akzeptablen Kollateralschaden oder als absichtliche und nützliche Kriegswaffe betrachten“. Vor den Vertretern der UN-Mitgliedsländer sagte er weiter: „Dies ist eine humanitäre und menschenrechtliche Katastrophe. Sie stellt einen Zusammenbruch der grundlegendsten Achtung vor humanen Werten dar.“

Des Wei­te­ren sah der Hochkommissar eine große Gefahr von einer Ausweitung des Konfliktes auf das Westjordanland, aber auch darüber hinaus: „Ich läute die größtmögliche Alarmglocke wegen des besetzten Westjordanlandes.“ Es gehe auch nicht mehr um eine Frühwarnung, so Türk. Er forderte in seiner Rede ein Ende der Besatzung der Palästinensergebiete und betonte das Recht auf Selbstbestimmung der Palästinenser. Zugleich betonte er das Existenzrecht Israels.

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