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Langebrücker Ortschaftsratswahl bleibt trotz Wahlfälschung gültig

Das Bild zeigt eine Hand, die einen Stimmzettel in eine Wahlurne steckt. Im Hintergrund ist ein Wappen zu sehen, das zwei Löwen und ein Schild mit schwarzen und gelben Streifen zeigt. Der untere Teil des Hintergrunds ist einfarbig grün. Symbolbild Langebrücker Ortschaftsratswahl bleibt gültig trotz Stimmzettelmanipulation

Das Bild zeigt eine Hand, die einen Stimmzettel in eine Wahlurne steckt. Symbolbild

Die Wahl zum Ortschaftsrat im Dresdner Stadtteil Langebrück bleibt weiterhin gültig, trotz nachgewiesener Manipulationen an Stimmzetteln. In einem aufsehenerregenden Wahlfälschungsskandal wurden 70 gefälschte Briefwahlstimmen entdeckt, die zugunsten des rechtsextremen Kandidaten Michael Schleinitz von den Freien Sachsen verändert wurden. Trotz der schweren Vorwürfe gegen ihn bleibt Schleinitz vorerst im Amt, da die juristische Aufarbeitung des Falls noch andauert.

Der Hintergrund der Wahlprüfung

Bereits am 31. Juli 2024 bestätigte die LDS in einem Wahlprüfungsbescheid die Gültigkeit der Wahl. Damals waren manipulierte Stimmzettel weder den Wahlvorständen noch dem Gemeindewahlausschuss aufgefallen. Erst nach der sächsischen Landtagswahl im September geriet das Wahlergebnis in Langebrück erneut in den Fokus. Erneut erzielte die Partei Freie Sachsen in dieser Ortschaft auffallend hohe Stimmenanteile. Nach weiteren Untersuchungen stellte sich heraus, dass in beiden Wahlgängen – zur Ortschafts- und zur Landtagswahl – Stimmzettel gefälscht wurden. Der genaue Umfang und die Methode dieser Fälschungen sind Gegenstand laufender Ermittlungen der Staatsanwaltschaft.

Bei der Kommunalwahl am 9. Juni 2024 erhielt Michael Schleinitz dank der gefälschten Stimmzettel ein Mandat im Ortschaftsrat von Langebrück. Ermittler der Generalstaatsanwaltschaft Sachsen fanden in zwei Wahlbezirken insgesamt 70 manipulierte Briefwahlstimmen. Dabei wurden ursprünglich gesetzte Stimmen überklebt und drei Kreuze bei Schleinitz gesetzt. Ohne diese 210 zusätzlichen Stimmen hätte er sein Mandat klar verfehlt. Besonders auffällig war jedoch, dass Schleinitz in den beiden betroffenen Wahlbezirken deutlich höhere Stimmenanteile erhielt als in anderen Gebieten, in denen die Freien Sachsen angetreten waren.

Die Wahlfälschung ist somit zweifelsfrei nachgewiesen. Die Frage der Täterschaft bleibt jedoch offen. Während die Ermittlungen andauern, hat sich der Tatverdacht gegen den 44-jährigen Schleinitz erhärtet, dessen Wohnung bereits durchsucht wurde. Dennoch wird es noch Monate dauern, bis es zu einem Strafprozess kommt. Erst eine rechtskräftige Verurteilung könnte dazu führen, dass Schleinitz seine Wählbarkeit und damit sein Mandat verliert.

Rechtssicherheit vor Rechtmäßigkeit

Trotz der festgestellten Manipulationen bleibt die Wahl offiziell gültig. Diese Entscheidung ist das Ergebnis einer juristischen Abwägung, bei der die Rechtssicherheit höher bewertet wird als die formale Rechtmäßigkeit. Der Gesetzgeber stellt sicher, dass gewählte Gremien wie Ortschaftsräte oder Stadträte nach der amtlichen Bestätigung ihres Wahlergebnisses funktionsfähig bleiben. Dies bedeutet, dass auch schwerwiegende Fehler oder Mängel, die nachträglich bekannt werden, die Gültigkeit der Wahl nicht automatisch infrage stellen.

Rechtssicherheit ist ein Prinzip, das nicht nur im Wahlrecht, sondern auch in anderen Bereichen des öffentlichen Lebens, wie der Verjährung von Straftaten oder der Fristenregelung, Anwendung findet. Das Ziel ist es, Stabilität und Verlässlichkeit in der öffentlichen Verwaltung zu gewährleisten. Die schnelle und rechtskräftige Handlungsfähigkeit gewählter Vertretungen steht dabei im Vordergrund.

Auswirkungen möglicher Verurteilungen

Nachträgliche Änderungen des Wahlergebnisses sind jedoch unter bestimmten Umständen möglich. So kann das Mandat eines gewählten Vertreters für ungültig erklärt werden, wenn dieser nachträglich die Wählbarkeit verliert, zum Beispiel durch eine rechtskräftige Verurteilung wegen einer Wahlfälschung. Sollte es im Fall der Langebrücker Wahl zu einer solchen Verurteilung kommen, hätte dies direkte Folgen für den betroffenen Mandatsträger. Eine Verurteilung wegen Wahlfälschung führt regelmäßig zum Verlust der Fähigkeit, öffentliche Ämter zu bekleiden, was das Mandat des betroffenen Ortschaftsratsmitglieds hinfällig machen würde.

Der Fall könnte somit noch weitreichende Konsequenzen für die Zusammensetzung des Langebrücker Ortschaftsrats haben. Während die Wahl aktuell als gültig angesehen wird, bleibt abzuwarten, ob die laufenden Ermittlungen und mögliche juristische Folgen diese Zusammensetzung letztlich doch noch verändern könnten.

Ähnliche Vorfälle bei der Stadtratswahl Dresden

Auch die Wahl zum Stadtrat der Stadt Dresden steht unter ähnlichen Vorzeichen. Hier wurden ebenfalls manipulierte Stimmzettel zu Gunsten der Freien Sachsen entdeckt. Dennoch bleibt auch diese Wahl gültig, da die festgestellten Manipulationen keine Auswirkungen auf die Sitzverteilung hatten. Die Entscheidung der LDS unterstreicht damit erneut das Primat der Rechtssicherheit im deutschen Wahlrecht.

Fazit

Die Entscheidung zur Langebrücker Ortschaftsratswahl zeigt die komplexe Balance zwischen der Wahrung von Rechtssicherheit und der Sicherstellung einer rechtlich einwandfreien Wahl. Während Manipulationen in Wahlen zweifellos das Vertrauen in demokratische Prozesse untergraben, ermöglicht das Prinzip der Rechtssicherheit eine schnelle und verlässliche Funktionsfähigkeit der gewählten Volksvertretungen. Der Fall Langebrück wird die Behörden jedoch weiterhin beschäftigen, insbesondere im Hinblick auf mögliche strafrechtliche Konsequenzen für die Verantwortlichen der Wahlfälschung.

Kurz & Bündig

Warum bleibt die Langebrücker Ortschaftsratswahl trotz Manipulation gültig?

Die Wahl bleibt gültig, da das Prinzip der Rechtssicherheit über die formale Rechtmäßigkeit gestellt wird. Dies garantiert die Handlungsfähigkeit des gewählten Gremiums.

Wie viele Stimmen wurden in der Langebrücker Wahl manipuliert?

Insgesamt wurden 70 Briefwahlzettel manipuliert, was Michael Schleinitz zum Wahlsieg verhalf.

Quellen:
Eigene Recherchen
Landesdirektion Sachsen, unter anderem:
Langebrücker Ortschaftsratswahl: Keine Wiederholungswahl (sachsen.de)

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