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Medizinische Fachangestellte im bundesweiten Warnstreik

Medizinische Fachangestellte Warnstreik Symbolbild

Der Verband medizinischer Fachberufe (vmf) hat für den heutigen 8. Februar bundesweit 330.000 Medizinische Fachangestellte, Arzthelfer:innen und Auszubildende dazu aufgerufen, ihre Arbeit niederzulegen. Die Warnstreiks sollen den Druck auf die Arbeitgeberseite erhöhen. Erstmals erfolgt der Aufruf des Verbundes im Tarifstreik bundesweit.

Verhandlungen bereits seit Oktober

Seit Oktober führen der vmf und die Arbeitsgemeinschaft zur Regelung der Arbeitsbedingungen der Arzthelferinnen/Medizinischen Fachangestellten (AAA) Tarifverhandlungen. Das von den Arbeitgebern angebotene Gesamtpaket von 5,5 Prozent Erhöhung stieß jedoch auf Ablehnung. Laut vmf würde es hauptsächlich die unteren Gehaltsgruppen begünstigen und zulasten der höher qualifizierten Medizinische Fachangestellte (MFA) gehen.

„Damit können wir uns nicht zufriedengeben“, betonte Hannelore König, vmf-Präsidentin. „Das aktuelle Angebot der AAA sieht vor, dass Berufsanfängerinnen nach ihrer dreijährigen Ausbildung immer noch weniger verdienen als Pflegekräfte nach nur einjähriger Ausbildung. Kolleginnen und Kollegen mit 17 Jahren Berufserfahrung und umfangreichen Zusatzausbildungen wird nur eine marginale Gehaltserhöhung von 0,1 Prozent vorgeschlagen.“

Einstiegsgehalt nur knapp über Mindestlohn

Das aktuelle Einstiegsgehalt von Berufsanfängern bei den MFA liegt gerade einmal bei 13,22 Euro, also nur knapp über dem gesetzlichen Mindestlohn von 12,41 Euro. Laut Verband sei ein Großteil der Beschäftigten unzufrieden mit der aktuellen Gehaltssituation. Der Verband medizinischer Fachberufe fordert ein Einstiegsgehalt von 17 Euro die Stunde. Unterstützung für diese Forderung gibt es vom Spitzenverband der Fachärzte (SpiFa). Der Protest richtet sich jedoch auch gegen die Praxen.

Medizinische Fachangestellte (MFA) sind in Arztpraxen und medizinischen Einrichtungen tätig und spielen eine entscheidende Rolle bei der Betreuung und Versorgung von Patienten. Zu ihren Aufgaben gehören unter anderem die Terminvergabe, die Durchführung von administrativen Tätigkeiten wie das Führen von Patientenakten, die Vorbereitung von Untersuchungen und Behandlungen, die Blutentnahme, die Assistenz bei medizinischen Eingriffen sowie die Durchführung von einfachen medizinischen Untersuchungen wie Blutdruckmessungen und EKGs. Überdies übernehmen sie auch Aufgaben im Bereich der Praxisorganisation und -verwaltung sowie der Abrechnung mit den Krankenkassen.

Zweifel an der Finanzierbarkeit

„Die Forderungen nach einer Lohnerhöhung seitens der MFA sind selbstverständlich gerechtfertigt, für viele Ärztinnen und Ärzte ist eine solche aber einfach nicht umsetzbar. Denn Tarifsteigerungen müssen für die Praxen auch unmittelbar und vollständig gegenfinanzierbar sein“, so Dr. Dirk Heinrich, Vorstandsvorsitzender des SpiFa. Kritisch sieht der Spitzenverband auch, dass viele MFA nach ihrer Ausbildung durch die Krankenkassen abgeworben werden, dort sind die Gehälter deutlich größer.

„Das heißt, die Verwaltung schwächt die Versorgung, indem sie ihr das Personal abwirbt.
Ein Aufbau von Parallelstrukturen würde den Fachkräftemangel noch einmal anheizen
und den Wettbewerb um MFA verstärken. Dies gilt es unbedingt zu verhindern.“

Die Arbeitsgemeinschaft zur Regelung der Arbeitsbedingungen von Arzthelferinnen und Medizinischen Fachangestellten zweifelt stark an einer Finanzierbarkeit der Lohnerhöhung. „Bei aller Wertschätzung für die MFA müssen die Arbeitsplätze finanzierbar bleiben. Die Forderungen des VmF übersteigen die finanziellen Möglichkeiten vieler Praxen, die durch Kostensteigerungen und die Inflation bereits sehr belastet sind“, so Erik Bodendieck, Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft.

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