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Polizeieinsatz bei „pro-palästinensischer“ Demo: Zwischenfälle und Straftaten

Das Bild zeigt die Vorderseite eines Polizeifahrzeugs mit dem Wort „POLIZEI“ deutlich sichtbar auf der Motorhaube. Symbolbild für Polizeieinsatz bei einer pro-palästinensischen Demo.

Das Bild zeigt die Vorderseite eines Polizeifahrzeugs mit dem Wort „POLIZEI“ deutlich sichtbar auf der Motorhaube. Symbolbild

Am 8. September 2024 kam es in Berlin zu einem Großeinsatz der Polizei, als zwei Demonstrationen mit Bezug auf den Nahostkonflikt stattfanden. Während eine „pro-palästinensische“ Kundgebung durch zahlreiche Auflagenverstöße auffiel und einen Polizeieinsatz von rund 370 Kräften erforderte, verlief eine kleinere Demonstration zur Solidarität mit Israel friedlich. Der Tag endete mit mehreren Zwischenfällen und Strafanzeigen.

„Pro-palästinensischer“ Autokorso führt zu Polizeieinsatz

Unter dem Titel „We stand with Palestine Autokorso“ wurde ein „pro-palästinensischer“ Autokorso mit etwa 300 Teilnehmern und ebenso vielen Fahrzeugen angemeldet. Die Veranstaltung, die ursprünglich von 15 bis 22 Uhr angesetzt war, startete um 15.30 Uhr an der Tauentzienstraße mit 150 Personen und rund 70 Fahrzeugen und führte über zentrale Straßen wie die Potsdamer und Leipziger Straße bis hin zur Karl-Marx-Straße. Im Laufe der Versammlung kam es zu zahlreichen Auflagenverstößen, auch durch das gefährliche Verhalten von Teilnehmern, die wiederholt auf Fahrzeugdächer stiegen oder sich aus den Autos lehnten. In der Spitze sollen laut Polizei Berlin 125 Autos, 35 Krafträder, vier Quads sowie 300 Personen an der Kundgebung teilgenommen haben.

Bei der Versammlung, die sich als israelfeindliches Zusammentreffen entpuppte, ereignete sich ein Vorfall an der Kreuzung Leipziger Straße und Markgrafenstraße. Eine unbeteiligte Person wurde von einer aus dem Autokorso geworfenen Flasche getroffen. Glücklicherweise blieb sie unverletzt, jedoch führte dieser Vorfall zu einer Strafanzeige wegen gefährlicher Körperverletzung. Die Teilnehmer der Veranstaltung machten keinen Hehl aus ihrer Haltung. Als die Polizei versuchte, durch eine Durchsage auf die Einhaltung der Auflagen hinzuweisen, äußerte ein Redner: „Wir sind hier auf der Straße, weil wir gegen Israel sind. […] Wir sind gegen diesen Terrorstaat […] Wir sind gegen Israel“. Der Redner rief „Takbīr“. Kurz darauf folgten von den Versammlungsteilnehmern „Allahu akbar“ Rufe (Gott ist überaus groß). Es wurde deutlich, dass es bei solchen Demonstrationen nicht um die vom Redner erwähnten „Landsleute“ geht, sondern vielmehr darum, ein Zeichen gegen Israel zu setzen. Der israelische Staat ist in diesen Kreisen längst zum Feindbild geworden, was nichts mit legitimer Israelkritik zu tun hat.

Während der Demonstration wurde auch die Pressearbeit mehrfach behindert, wobei journalistische Kollegen als „Lügenpresse“ beschimpft wurden. Mindestens ein Journalist wurde zudem mit dem Ausdruck „Missgeburt“ beleidigt. Trotz eines Verbots wurde der Ausruf „From the River to the Sea […]“ über ein Mikrofon auf Arabisch geäußert. Die Parole bezieht sich auf das Gebiet zwischen dem Jordan („River“) und dem Mittelmeer („Sea“), das sowohl Israel als auch das Westjordanland und den Gazastreifen umfasst. Mit diesem Ausspruch wird in der Regel die Abschaffung des Staates Israel gefordert und das gesamte Gebiet für einen palästinensischen Staat beansprucht. Mit dem Verbot der Hamas wurde auch die Verwendung dieses Ausspruchs als ein Hamas-Kennzeichen verboten.

Als die Verstöße gegen die polizeilichen Auflagen überhandnahmen, entschloss sich die Berliner Polizei, die Versammlung vorzeitig aufzulösen. Um 19.30 Uhr, nach wiederholten Aufforderungen, verließen die verbliebenen Teilnehmer den Versammlungsort im Bereich Alexanderstraße und Karl-Marx-Allee. Die verbliebenen Teilnehmer verließen nach mehrfachen Aufforderungen den Ort. Insgesamt kam es nach den Angaben der Berliner Polizei zu 21 freiheitsbeschränkenden oder freiheitsentziehenden Maßnahmen und zehn Strafanzeigen, unter anderem wegen Verdacht des Landfriedensbruchs, der Beleidigung, des Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte, gefährlichen Körperverletzung und des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen erstellt.

370 Polizeikräfte waren im Einsatz. Während des Dienstes sollen zwei Polizisten verletzt worden sein, sie blieben jedoch weiter im Dienst.

Friedliche Kundgebung für Israel

Im Gegensatz zu dem israelfeindlichen Autokorso verlief eine weitere Demonstration in Berlin an diesem Tag vollkommen friedlich. Unter dem Titel „Solidarität mit Israel und der IDF“ versammelten sich am Wittenbergplatz elf Personen zu einer Kundgebung, die gegen 14.40 Uhr begann. Die Teilnehmerzahl stieg im Laufe der Veranstaltung auf 35 Personen an.

Was war der Grund für den Polizeieinsatz am 8. September 2024 in Berlin?

Am 8. September 2024 betreute die Berliner Polizei zwei Demonstrationen mit Bezug zum Nahostkonflikt. Eine pro-palästinensische Kundgebung erforderte den Einsatz von 370 Polizeikräften, da es zu mehreren Zwischenfällen und Straftaten kam.

Wie viele Teilnehmer hatte der „pro-palästinensische“ Autokorso?

Der Autokorso startete mit etwa 150 Teilnehmern und 70 Fahrzeugen, wobei die Anzahl auf rund 300 Personen und 125 Autos, 35 Krafträder und vier Quads anstieg.

Gab es Verletzte während der Demonstration?

Während des Autokorsos wurde eine unbeteiligte Person von einer Flasche getroffen, blieb jedoch unverletzt. Zwei Polizeibeamte wurden während des Einsatzes leicht verletzt.

Welche Maßnahmen ergriff die Polizei?

Die Polizei verhängte 21 freiheitsbeschränkende oder -entziehende Maßnahmen und stellte zehn Strafanzeigen, darunter wegen Landfriedensbruchs, Beleidigung und Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte.

Wie verlief die pro-israelische Demonstration?

Die pro-israelische Demonstration am Wittenbergplatz verlief friedlich und ohne Zwischenfälle. Sie begann mit elf Teilnehmern und endete störungsfrei mit 35 Personen.

Quellen:
Eigene Recherchen
Polizei Berlin

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