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Sachsen: Softwarefehler führt zu falscher Sitzverteilung im Landtag

Im Vordergrund befindet sich ein modernes Glasgebäude mit eingeschaltetem Licht, das die Silhouette einer Reiterstatue zeigt. Dahinter sind historische Gebäude mit Türmen und aufwendiger Architektur zu sehen, die gegen den Abendhimmel beleuchtet sind. Außenansicht des Plenarsaals mit Blick auf die Dresdner Altstadt. SYMBOLBILD Sachsen Landtagswahl

Außenansicht des Plenarsaals mit Blick auf die Dresdner Altstadt. SYMBOLBILD Quelle: SLT/Oliver Killig

Update 17:33 – Softwarepanne entdeckt

In der vergangenen Nacht gab es einen Fehler im Wahlsystem, welcher nun aufgedeckt wurde. Dieser führte zu einer fehlerhaften Sitzzuteilung nach dem vorläufigen Wahlergebnis. Der Landeswahlleiter in Sachsen hat bestätigt, dass aufgrund eines Softwarefehlers eine falsche Verteilung der Sitze veröffentlicht wurde. Die Korrektur der Zahlen hat weitreichende Auswirkungen auf die politische Landschaft des neuen Sächsischen Landtags.

Laut den inzwischen korrigierten Ergebnissen haben die Grünen und die SPD jeweils einen Sitz mehr erhalten, während die CDU und die AfD je einen Sitz verloren haben. Konkret bedeutet dies für die CDU jetzt 41 Sitze statt 42 und für die AfD 40 Sitze statt 41. Diese Anpassung hat bedeutende Konsequenzen für die politische Dynamik im Landtag.

Auswirkungen auf die AfD: Verlust der Sperrminorität

Die korrigierte Sitzzuteilung bedeutet, dass die AfD nicht länger über eine Sperrminorität verfügt. Bislang hätte die AfD durch diese Mehrheit verhindern können, dass bestimmte Landesgesetze, die eine Zweidrittelmehrheit der Abgeordneten erforderten, ohne ihre Zustimmung beschlossen werden konnten. Dazu zählen auch die Wahl von Verfassungsrichtern und die Besetzung der Spitzenpositionen in den Landesrechnungshöfen. Die Sperrminorität ermöglichte es der AfD zudem, eine Selbstauflösung des Landtags zu blockieren.

Veränderte Sitzverteilung im Landtag

Durch die korrigierte Sitzverteilung erhalten die Grünen sieben Sitze statt zuvor sechs, während die SPD auf zehn Sitze statt neun kommt. Das Bündnis Sahra Wagenknecht (BSW) bleibt unverändert mit 15 Abgeordneten vertreten, die Linke verfügt weiterhin über sechs Sitze, und die Freien Wähler sichern sich durch ein Direktmandat einen Sitz.

Herausforderungen für die Regierungsbildung

Für Ministerpräsident Michael Kretschmer und seine CDU, die bei der Landtagswahl am Sonntag als stärkste Partei hervorging, bedeutet diese Korrektur eine zusätzliche Herausforderung. Um weiterhin eine Regierung zu bilden, ist die CDU inzwischen auf eine Zusammenarbeit mit dem BSW und der SPD angewiesen. Diese Koalitionsoptionen könnten sich als kompliziert erweisen, da die Verhandlungen mit den kleineren Parteien möglicherweise schwieriger werden und die Regierungsbildung auf eine stabile Grundlage gestellt werden muss.

Softwarepanne entdeckt

Der Fehler, der erst nach der Zuteilung des 117. Sitzes auftrat, führte laut dem Statistischen Landesamt Sachsen dazu, dass die Sitze nicht mehr korrekt nach dem mathematisch höchsten Teiler zugewiesen wurden, wie es das Sainte-Laguë-Verfahren vorschreibt. Der Fehler wurde nach Aussagen der Behörde von der verwendeten Software verursacht.

„Das Problem wurde bei internen Überprüfungen entdeckt, die aufgrund von Hinweisen aus der Auswertung der vorläufigen Ergebnisse durchgeführt wurden“, so die Mitteilung der Behörde. Die betroffene Software wurde bereits bei der Kommunalwahl am 9. Juni eingesetzt und soll dort fehlerfrei funktioniert haben. In den Testszenarien für die Landtagswahl sei der Fehler nicht aufgetreten.

Nach der Feststellung des Problems wurde die Sitzverteilung manuell nachgerechnet, wie die Behörde mitteilte. Die dadurch erforderliche Änderung betrifft jedoch nur die Sitzverteilung und nicht das vorläufige Wahlergebnis selbst. Dieses bleibt unverändert, wie die Behörde betonte. Der betroffene IT-Dienstleister arbeite derzeit an der Analyse und Behebung des Fehlers.

Die rechtlich verbindliche Zuteilung der Mandate erfolgt erst nach der Feststellung des endgültigen amtlichen Endergebnisses durch den Landeswahlausschuss am 13. September. Die Wahlbehörde versicherte, dass der Fehler keine Auswirkungen auf die Ermittlung des vorläufigen Wahlergebnisses habe, da die Sitzzuteilung ein nachgelagerter Prozess ist, der erst nach der Feststellung des vorläufigen Landesergebnisses durchgeführt wird.

Quellen:
Eigene Recherchen
Vorläufiges Ergebnis der Wahl – Korrektur Sitzverteilung: https://www.wahlen.sachsen.de/download/Presse%20Landtagswahl%202024/LWL-MI-25-2024.pdf
Antwort auf die Presseanfrage von obiaushv.de

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