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Senat beschließt Bebauungsplan für Schumacher Quartier in Berlin

Das Bild zeigt eine Luftaufnahme des ehemaligen Flughafens Berlin Tegel. Zu den Hauptmerkmalen gehören eine lange Landebahn und ein Terminal mit mehreren Fluggastbrücken. Um den Flughafen herum befinden sich Grünflächen, Straßen und Gewässer. SYMBOLBILD Schumacher Quartier

Das Bild zeigt eine Luftaufnahme des ehemaligen Flughafens Berlin Tegel. SYMBOLBILD

Berlin, 3. September 2024 – Der Berliner Senat hat in seiner heutigen Sitzung den Bebauungsplanentwurf 12-62aa für das Schumacher Quartier beschlossen. Der von Christian Gaebler, Senator für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen, eingebrachte Entwurf bezieht sich auf eine Teilfläche des ehemaligen Flughafengeländes Tegel im Bezirk Reinickendorf. Der Plan wird nun dem Abgeordnetenhaus zur finalen Entscheidung vorgelegt.

Derzeit sind auf dem Flughafengelände mehrere Tausend Geflüchtete untergebracht. Die Unterkünfte für diese Geflüchteten sollen voraussichtlich bis Ende 2025 in Betrieb bleiben.

Wohngebiet auf ehemaligem Flughafenareal

Ziel des Bebauungsplans ist die Schaffung von Planungsrecht für ein neues Wohngebiet, das auf den östlichen Teilflächen des ehemaligen Flughafens entstehen soll. Der erste Bauabschnitt, der etwa 810 Wohnungen umfasst, soll im Spätsommer 2026 starten. Die ersten Wohnungen sollen bereits 2028 bezugsfertig sein.

„Das Schumacher Quartier ist eines unserer insgesamt 24 neuen Stadtquartiere, in denen in den nächsten Jahren ein neues Zuhause für über 100.000 Menschen geschaffen wird. Auf dem ehemaligen Flughafenareal soll ein nachhaltiges und sozial gemischtes Quartier entstehen, das einen wichtigen Beitrag zum Wohnungsneubau in Berlin leistet“, betonte Senator Gaebler.

Von den insgesamt mindestens 5.000 geplanten Wohnungen sollen nach den Plänen 50 Prozent durch städtische Wohnungsbaugesellschaften errichtet werden. Die Hälfte dieser Wohnungen soll im mietpreisgebundenen Segment zur Verfügung stehen. Die übrigen Baufelder sind für gemeinwohlorientierte Wohnungsbauakteure und studentisches Wohnen vorgesehen.

Wohngebiete, „MobilityHub und Einzelhandel“

Der Bebauungsplan sieht fünf allgemeine Wohngebiete vor, die durch ein Sondergebiet für einen „MobilityHub und Einzelhandel“ ergänzt werden. In diesem Bereich sollen eine Großgarage sowie ein großflächiger Einzelhandel untergebracht werden. Die Bebauung soll vorwiegend aus vier- bis sechsgeschossigen Gebäuden bestehen. Zudem wird eine öffentliche Parkanlage planungsrechtlich gesichert.

Besonderer Wert soll dabei auf die nachhaltige Verkehrserschließung des neuen Quartiers gelegt werden. Die inneren Verkehrsflächen sollen Fußgängern, Radfahrern Vorrang einräumen. Der Kurt-Schumacher-Damm und eine direkte Anbindungsstraße zum neuen Wohnquartier sollen als Hauptverkehrsadern dienen.

Bereits Mitte Juni beschloss der Senat einen Bebauungsplanentwurf für ein etwa 13 Hektar großes Areal, das den Eingangsbereich des geplanten Industrie- und Forschungsparks Urban Tech Republic (UTR) umfasst. Laut der Stadtentwicklungsverwaltung sollen auf dieser Fläche bis zu 1.000 Unternehmen, Start-ups und wissenschaftliche Einrichtungen angesiedelt werden. Zudem ist die Entstehung eines Hochschulcampus vorgesehen.

Quellen:
(ONS) – basierend auf Pressemitteilung | Eigene Recherche

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