Xavier Naidoo sieht sich erneut schwerwiegenden Vorwürfen gegenüber. Die Staatsanwaltschaft Mannheim hat Anklage wegen Volksverhetzung gegen einen 52-Jährigen erhoben, dabei soll es sich nach Angaben seiner Anwälte um Naidoo handeln. Es wird ihm zur Last gelegt, im März 2021 über einen Telegram-Kanal antisemitische und den Holocaust leugnende Inhalte verbreitet zu haben. Dies sei durch die Verlinkung eines Videos sowie eine mit beleidigendem Text versehene Bilddatei geschehen.
Bereits im Juli 2023 war gegen Xavier Naidoo Anklage wegen ähnlicher Vergehen erhoben worden. Er soll zwischen Dezember 2020 und April 2021 über denselben Kommunikationsweg erneut antisemitische Inhalte verbreitet haben, darunter eigene Audiobotschaften, Texte sowie Verlinkungen zu Videos. Zudem soll er dabei einen Mitarbeiter der Amadeu Antonio Stiftung beleidigt haben, wobei antisemitische Texte zum Einsatz kamen. Die Stiftung engagiert sich gegen Rechtsextremismus, Rassismus und Antisemitismus.
Die Ermittlungen basierten auf verschiedenen Strafanzeigen, darunter auch solche der geschädigten Personen. Xavier Naidoo bestreitet die Vorwürfe und es gilt die Unschuldsvermutung.
Staatsanwaltschaft fordert Verhandlung vor Großer Strafkammer
Aufgrund der besonderen Bedeutung der Sache beantragte die Staatsanwaltschaft eine Verhandlung vor der Großen Strafkammer des Landgerichts Mannheim. Das Gericht muss nun darüber entscheiden, ob die Verfahren zusammengeführt und ein Hauptverfahren eröffnet wird.
Xavier Naidoo ist seit Jahren aufgrund seiner kontroversen Äußerungen und Verschwörungstheorien in den Schlagzeilen. Besonders im Kontext der Corona-Pandemie sorgten seine Ansichten für Aufsehen. Ein Rechtsstreit darüber, ob er als Antisemit bezeichnet werden darf, wurde bis vor das Bundesverfassungsgericht geführt. Im Dezember 2021 entschied das höchste deutsche Gericht, dass der Sänger in Bezug auf seine Liedtexte als Antisemit bezeichnet werden könne.
Im April 2022 entschuldigte sich Xavier Naidoo öffentlich für sein Verhalten, was jedoch gemischte Reaktionen hervorrief. Trotz eines kurzen Auftritts in Oliver Pochers Show „Liebeskasper“ im April 2023 blieb es seitdem ruhig um den Musiker, bis die aktuellen Klagen wieder Aufmerksamkeit erregten.
Xavier Naidoos Anwälte bestreiten Volksverhetzung
Von seinen Anwälten wurde eine Stellungnahme zu den Anschuldigungen der Staatsanwaltschaft Mannheim veröffentlicht. Die Staatsanwaltschaft selbst nannte den Namen von Naidoo nicht. Durch die Anwälte wurde bekannt, dass es bei dem 52-jährigen Mannheimer um den Sänger handelt. Den Vorwurf der Volksverhetzung und Holocaustleugnung wurde von seiner rechtlichen Vertretung als falsch zurückgewiesen.
„Unser Mandant, Herr Xavier Naidoo, weist die von der Staatsanwaltschaft erhobenen Vorwürfe entschieden zurück. Sowohl rechtlich als auch tatsächlich gibt es erhebliche Einwände gegen diese Anklagen, die seine Unschuld belegen“, so der Rechtsanwalt Edgar Gärtner und Rechtsanwältin Jana Eisenbeiß.
Gegenwärtig bereite die Verteidigung eine Präsentation der Einwände vor mit dem Ziel, die Eröffnung eines Hauptverfahrens zu verhindern. Gärtner und Eisenbeiß zeigen sich in einer Pressemitteilung zuversichtlich, dass das Gericht die Anklagen nicht zur Hauptverhandlung zulassen werde, da der Tatverdacht nicht ausreichend sei. Verwiesen wird auf ein früheres ähnliches Verfahren, in dem die Anklage trotz monatelanger Prüfung nicht zur Hauptverhandlung zugelassen wurde.
Zudem hieß es „Naidoo verurteilt ausdrücklich jegliche Form von Antisemitismus, Rassismus oder Fremdenfeindlichkeit und distanziert sich klar von Diskriminierung jeder Art, wie er auch öffentlich wiederholt bekundet hat. Er steht nach wie vor zu diesen Überzeugungen und Werten.“
Tatsache ist jedoch, dass Xavier Naidoo bereits in der Vergangenheit durch entsprechende Aussagen aufgefallen ist, die einen anderen Schluss zulassen. Im Juni 1999 bezeichnete sich Naidoo selbst als Rassist1. Er bevorzugt es, sich für Mannheim einzusetzen, anstatt „irgendwelchen Tieren oder Ausländern“ Gutes zu tun. Gleichzeitig erwähnte er Texte, die er bisher nicht veröffentlicht hat, da sie „zu krass gewesen wären“. Er behauptet auf seinem Telegram-Kanal, dass die Vergasung mit Zyklon B nicht möglich sei und daher sei der Holocaust eine „gelungene historische Fiktion“.2
Außerdem verbreitete er eine Zusammenfassung der antisemitischen Hetzschrift „Protokolle der Weisen von Zion“ und nannte sie eines der „bedeutendsten Dokumente der Menschheitsgeschichte“.3 Im Jahre 2022 gab es ein Entschuldigungsvideo, welches jedoch gespaltene Reaktionen hervorrief.
Andreas Speit, ein Experte für Rechtsextremismus, erklärte in einem Interview mit dem WDR, dass er in dem dreiminütigen Video keine vollständige Kehrtwende erkennen könne.
Quellen:
Eigene Recherche
1 „Ich bin Rassist, aber …“ – Xavier Naidoo im ‘Musikexpress’: “Ich bin Rassist, aber …” (rollingstone.de)
2 Julius Geiler: Rolle rückwärts. Sächsische Zeitung, 21. April 2022, S. 3. / Trotz Verbreiten von Holocaustleugnung: Xavier Naidoo darf in Berlin singen (tagesspiegel.de)
3 Bundesverfassungsgericht kippt Urteil zu Xavier Naidoo: Der Antisemit, der nicht Antisemit genannt werden wollte (tagesspiegel.de)
WDR
Xavier Naidoo Website Xavier Naidoo | Offizielle Website