Die Bundesregierung hat eine ablehnende Haltung gegenüber einem Zeugnisverweigerungsrecht für Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter eingenommen, wie aus einer Antwort auf eine Kleine Anfrage der ehemaligen Linksfraktion hervorgeht. In der Antwort ((Drucksache: 20/9918)) betont die Regierung, dass das Bundesverfassungsgericht wiederholt das verfassungsrechtliche Gebot einer effektiven Strafverfolgung unterstreicht und das Interesse an einer möglichst vollständigen Wahrheitsermittlung im Strafverfahren betont habe. Daher müsse der Kreis der Zeugnisverweigerungsberechtigten auf das unbedingt erforderliche Maß begrenzt werden. Die Einräumung eines Zeugnisverweigerungsrechts aus beruflichen Gründen bedürfe einer besonderen Legitimation und komme nur in Betracht, wenn besonders wichtige Interessen vorliegen. Die Tätigkeit von Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeitern, einschließlich Mitarbeitenden in Fanprojekten, entspreche nicht dem Verständnis von Berufsgeheimnisträgern, wie es der Strafprozessordnung zugrunde liegt.
Ein Blick auf die aktuellen Herausforderungen und die Debatte um die notwendige Legitimation für berufsbedingte Zeugnisverweigerung. |