Vertreter des Bundesarchivs und des Beratungsgremiums gemäß Paragraf 39 des Stasi-Unterlagen-Gesetzes drängen auf eine rasche Sicherung der Stasi-Akten in geeigneten Räumlichkeiten.
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Stasi-Akten in Not? Bundesarchiv warnt vor Bedrohung der Stasi-Unterlagen!

Vertreter des Bundesarchivs und des Beratungsgremiums gemäß Paragraf 39 des Stasi-Unterlagen-Gesetzes drängen auf eine rasche Sicherung der Stasi-Akten in geeigneten Räumlichkeiten. Michael Hollmann, Präsident des Bundesarchivs, und Birgit Neumann-Becker, Beauftragte des Landes Sachsen-Anhalt zur Aufarbeitung der SED-Diktatur, warnten vor dem Kulturausschuss vor einer Bedrohung des Bestands der Stasi-Unterlagen an allen Standorten in den ostdeutschen Bundesländern aufgrund unzureichender Lagerungsmöglichkeiten. Die Errichtung neuer, geeigneter Archive sei dringend erforderlich. Die Machbarkeitsstudien der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) für zukünftige zentrale Archivstandorte liegen seit März 2023 vor und sollten nun zügig umgesetzt werden. Gleichzeitig forderten sie ausreichende finanzielle Mittel vom Bund.

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Kontroverse um Zeugnisverweigerungsrecht: Bundesregierung gegen Schutz für Sozialarbeiter

Die Bundesregierung hat eine ablehnende Haltung gegenüber einem Zeugnisverweigerungsrecht für Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter eingenommen, wie aus einer Antwort auf eine Kleine Anfrage der ehemaligen Linksfraktion hervorgeht. In der Antwort ((Drucksache: 20/9918)) betont die Regierung, dass das Bundesverfassungsgericht wiederholt das verfassungsrechtliche Gebot einer effektiven Strafverfolgung unterstreicht und das Interesse an einer möglichst vollständigen Wahrheitsermittlung im Strafverfahren betont habe. Daher müsse der Kreis der Zeugnisverweigerungsberechtigten auf das unbedingt erforderliche Maß begrenzt werden. Die Einräumung eines Zeugnisverweigerungsrechts aus beruflichen Gründen bedürfe einer besonderen Legitimation und komme nur in Betracht, wenn besonders wichtige Interessen vorliegen. Die Tätigkeit von Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeitern, einschließlich Mitarbeitenden in Fanprojekten, entspreche nicht dem Verständnis von Berufsgeheimnisträgern, wie es der Strafprozessordnung zugrunde liegt.

Ein Blick auf die aktuellen Herausforderungen und die Debatte um die notwendige Legitimation für berufsbedingte Zeugnisverweigerung.

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