Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat kürzlich ein bedeutendes Urteil gegen Deutschland gefällt. Grund dafür war die rechtswidrige Abschiebung eines syrischen Staatsangehörigen nach Griechenland. Das Gericht befand, dass die Abschiebung ohne hinreichende Prüfung der Umstände erfolgte, was gegen das Verbot unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung gemäß Artikel 3 der Europäischen Menschenrechtskonvention verstieß. Die Entscheidung des EGMR hebt die Bedeutung eines menschenwürdigen Umgangs mit Asylsuchenden in Europa hervor. Griechenland wurde aufgrund der schlechten Haftbedingungen des Mannes verurteilt. Das Urteil beleuchtet schwerwiegende Versäumnisse seitens der deutschen und griechischen Behörden und setzt ein klares Zeichen für den Umgang mit Asylsuchenden in Europa.
Der Fall des syrischen Asylsuchenden
Im Mittelpunkt des Falls steht der Syrer H.T., der 1993 geboren wurde. Im September 2018 versuchte der damals 25-Jährige, mit einem gefälschten bulgarischen Pass über die deutsch-österreichische Grenze in die Bundesrepublik Deutschland einzureisen. Die deutschen Behörden nahmen ihn fest und schoben ihn noch am selben Tag im Rahmen einer Verwaltungsvereinbarung mit Griechenland ab. Dies geschah, obwohl H.T. unmittelbar bei seiner Festnahme geäußert hatte, in Deutschland Asyl beantragen zu wollen. Die deutschen Behörden registrierten seinen Asylantrag jedoch nicht und schickten ihn ohne weitere Prüfung nach Griechenland zurück.
Verletzung der Menschenrechte durch Abschiebung
Laut dem EGMR stellte die Abschiebung des Mannes einen klaren Verstoß gegen Artikel 3 der Europäischen Menschenrechtskonvention dar, der das Verbot unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung regelt. Die deutschen Behörden hatten es versäumt, zu prüfen, ob H.T. in Griechenland Zugang zu einem fairen Asylverfahren hätte, das verhindern würde, dass er weiter in die Türkei oder gar nach Syrien abgeschoben würde. Auch die Gefahr, dass der Mann in Griechenland unter schlechten Haftbedingungen inhaftiert werden könnte, wurde nicht berücksichtigt. Diese unzureichenden Prüfungen führten laut Gericht zu einer Verletzung seiner Grundrechte. |