Dresden – In einem umfangreichen Verfahren ermitteln die Staatsanwaltschaft Dresden und die Bundespolizei gegen einen 36-jährigen libanesischen Staatsbürger und eine 38-jährige Libanesin wegen banden- und gewerbsmäßigen Einschleusens von Ausländern. Der Mann soll in mindestens 15 Fällen, die Frau in vier Fällen, an der Organisation illegaler Einreisen beteiligt gewesen sein.
Am 17. September 2024 wurden beide Beschuldigten in Dresden festgenommen, nachdem die Bundespolizei aufgrund bestehender Haftbefehle gegen sie vorging. Sie wurden dem Ermittlungsrichter am Amtsgericht Pirna vorgeführt, der die Haftbefehle Vollzug setzte. Seitdem befinden sich die Verdächtigen in Untersuchungshaft.
Einschleusungen über Belarus und Polen
Der 36-jährige Mann soll seit November 2022 mindestens 87 Personen, überwiegend syrische Staatsangehörige, illegal nach Deutschland eingeschleust haben. Die 38-jährige Mitbeschuldigte wird verdächtigt, in vier Fällen bei der Einschleusung von mindestens 29 Personen mitgewirkt zu haben. Nach Angaben der Ermittler führten die beiden die Schleusungen nicht selbst durch, sondern organisierten die Reisen der betroffenen Personen, die vorwiegend über Belarus und Polen in die Bundesrepublik gelangten.
Für ihre Dienste sollen die beiden Beschuldigten insgesamt etwa 130.000 Euro erhalten haben. Der 36-Jährige soll darüber hinaus weitere 260.000 Euro für das Einschleusen erhalten haben. An den Maßnahmen waren insgesamt 55 Bundespolizisten beteiligt. Die Ermittlungen gegen das Paar sind weiterhin im Gange und werden noch einige Zeit in Anspruch nehmen, teilte die Staatsanwaltschaft Dresden mit.
Durchsuchung in Dresden
Im Rahmen der Ermittlungen durchsuchten die Behörden auch die gemeinsame Wohnung der Verdächtigen in Dresden. Dabei wurden zahlreiche Beweismittel sichergestellt, darunter elektronische Speichermedien und Smartphones. Die Auswertung dieser Beweise ist bislang nicht abgeschlossen.
Zusätzlich beschlagnahmten die Ermittler Bargeld in Höhe von 7.300 Euro, ein Fahrzeug im Wert von 15.000 Euro, zwei Luxusuhren im Wert von rund 1.100 Euro und Goldschmuck. Überdies wurden gegen beide Beschuldigte Vermögensarreste in Höhe der erhaltenen Schleuserlöhne verhängt.
Der Vermögensarrest ist eine vorübergehende Sicherungsmaßnahme im Strafverfahren, die darauf abzielt, Vermögenswerte des Beschuldigten zu schützen. Dadurch wird sichergestellt, dass spätere Rechtsfolgen wie Geldstrafen oder zivilrechtliche Ansprüche vollstreckt werden können.
Quellen:
Eigene Recherche
Mitteilung der Staatsanwaltschaft Dresden und der Bundespolizeiinspektion Kriminalitätsbekämpfung Halle(Saale)