Das Bild zeigt Björn Höcke, der an einem Rednerpult mit Mikrofon eine Rede hält. Hinter dem Redner befindet sich ein Banner mit der Aufschrift „WENDE 2.0” in großen Buchstaben und darunter „FRIEDLICHE REVOLUTION & MIT DEM STIMMZETTEL!”. SYMBOLBILD AfD Thüringen Wahlparty

Die AfD Thüringen plante ursprünglich, nur ausgewählte Journalistinnen und Journalisten zu ihrer Wahlparty am 1. September zuzulassen. Nach einem Eilantrag mehrerer Medienhäuser entschied jedoch das Landgericht Erfurt, dass die Partei auch weiteren Journalisten den Zugang ermöglichen muss.

In den Umfragen zur Landtagswahl liegt die AfD Thüringen unter Spitzenkandidat Björn Höcke aktuell auf Platz eins mit etwa 30 Prozent. Aus diesem Anlass plante die Partei eine Wahlparty, wie es bei politischen Veranstaltungen üblich ist. Allerdings wollte die AfD den Zugang zu dieser Veranstaltung streng begrenzen und nur eine ausgewählte Gruppe von Journalistinnen und Journalisten akkreditieren. Mit der Begründung, der Platz sei begrenzt und die vorgesehenen 50 Plätze seien bereits vergeben, lehnte die AfD Anträge von Journalisten des „Spiegel“, der Springer-Medien „Bild“ und „Welt“ sowie der „taz“ ab.

Gerichtsbeschluss gegen AfD

Diese Ablehnung veranlasste die betroffenen Medien, vertreten durch Rechtsanwalt Dr. Christoph Partsch, einen Eilantrag beim Landgericht Erfurt zu stellen. Die Journalisten stützten ihren Antrag auf die Meinungsfreiheit gemäß Artikel 5 Grundgesetz (GG) in Verbindung mit dem Gleichheitsgrundsatz aus Artikel 3 GG.

Am Donnerstag erließ das Landgericht Erfurt in einer raschen Entscheidung eine einstweilige Verfügung: Die AfD Thüringen muss den Antragstellern Zugang zur Wahlparty gewähren, ebenso wie anderen Medienvertretern. Das Gericht drohte der AfD bei Zuwiderhandlung ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro an, ersatzweise Ordnungshaft, gerichtet gegen den Vorstand, dem neben Björn Höcke auch Stefan Möller angehört (Az. 9 O 941/24). Gegen den Beschluss kann die AfD noch Widerspruch einlegen.

Wahlparty absagen?

Ob die AfD ihre Wahlparty tatsächlich absagen wird, wie sie angedeutet hat, bleibt abzuwarten. Die Partei äußerte, dass sie über eine Absage nachdenken würde, falls noch mehr Journalisten zugelassen werden müssten. Die Zeit für eine endgültige Entscheidung ist allerdings knapp – die Landtagswahl steht bereits am 1. September bevor.

Die Auseinandersetzung über den Zugang von Journalisten zu AfD-Veranstaltungen ist nicht neu. Bereits 2023 versuchte die AfD, einem Team des ARD-Magazins „Monitor“ den Zutritt zu einem Parteitag in Thüringen zu verweigern. Nach einem langwierigen Rechtsstreit erhielten die Journalisten letztlich Zugang, mussten jedoch aus einem abgetrennten Bereich berichten.

Quellen:
Eigene Recherchen

Foto:
PantheraLeo1359531CC BY-SA 4.0, via Wikimedia Commons

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