Bundeswahlgesetz Änderung

Im Fokus der politischen Diskussion steht aktuell eine geplante Reform der Wahlkreise in Deutschland. Die Überarbeitung des Bundeswahlgesetzes, die am Donnerstagnachmittag im Bundestag zur Abstimmung steht, sieht vor, einen Wahlkreis in Sachsen-Anhalt zu streichen und gleichzeitig einen neuen in Bayern zu schaffen.

In Sachsen-Anhalt wird ein Wahlkreis weniger und in Bayern einer mehr geschaffen, wie es in der überarbeiteten Fassung des Bundeswahlgesetzes steht, über das der Bundestag am Donnerstagnachmittag abstimmt. Diese Neuordnung resultiert aus der Bevölkerungsentwicklung, da in Sachsen-Anhalt die Einwohnerzahl abnimmt und in Bayern zunimmt.

Es ist ein Grundsatz, dass Wahlkreise annähernd gleich groß sein sollten, um eine repräsentative Vertretung der Wählerinnen und Wähler zu gewährleisten. Nur so kann sichergestellt werden, dass jede Stimme den gleichen Wert hat. Derzeit werden Abweichungen von bis zu 15 Prozent von der durchschnittlichen Bevölkerungszahl in einem Wahlkreis toleriert. Das Bundeswahlgesetz sieht jedoch vor, die Wahlkreise neu zu gestalten, wenn die Bevölkerungszahl um mehr als 25 Prozent abweicht. Die jetzige Anpassung geschieht aus genau diesem Grund.

Neuer Wahlkreis „Memmingen-Unterallgäu“

In Schwaben (Bayern) soll der neue Wahlkreis „Memmingen-Unterallgäu“ entstehen, bestehend aus Teilen der bisherigen Wahlkreise Augsburg-Land, Neu-Ulm und Ostallgäu. Solche Vorschläge werden von der Wahlkreiskommission vorbereitet, ein unabhängiges Sachverständigengremium, das vom Bundespräsidenten eingesetzt wird. Die Kommission, unter der Leitung von Bundeswahlleiterin Ruth Brand, bereitet die Wahlkreise für die nächste Bundestagswahl vor.

Die Wahlkreiskommission nimmt keine Entscheidungen vor; dies obliegt dem Bundestag. Dieses Standardverfahren vor jeder Bundestagswahl verläuft normalerweise geräuschlos. Dieses Mal jedoch gibt es Unruhe, da CDU-Chef Friedrich Merz das Verfahren infrage stellt und von „Wahlrechtsmanipulation“ spricht. Er vergleicht dies mit dem „Gerrymandering“ in den USA, bei dem Wahlkreisgrenzen aus parteipolitischen Gründen verschoben werden.

Es ist von Bedeutung zu betonen, dass im deutschen Wahlsystem, welches eine Mischung aus Direktkandidaturen und Landeslisten darstellt, die Gesamtauswirkungen im Vergleich zu einem reinen Mehrheitswahlsystem wie in den USA begrenzt sind. CSU-Landesgruppenchef Alexander Dobrindt sprach dennoch von einem „Gipfel der Dreistigkeit“.

Die Ampelkoalition reagiert empört auf Aussagen des Oppositionsführers Friedrich Merz (CDU). FDP-Parlamentsgeschäftsführer Johannes Vogel weist den Vorwurf zurück, die Wahlkreise aus parteitaktischen Gründen neu zu gestalten. Er betonte, dass die Ampel lediglich die Vorschläge der Bundeswahlleiterin umsetze.

Kritik bereits im Oktober 2023

Im Oktober 2023 wurde bereits Kritik an der Anpassung der Wahlkreise geäußert. Trotz des Gesprächsangebots seitens der Ampel ignorierte die Union dies anscheinend und suchte stattdessen öffentlich den Schlagabtausch.

Holetschek charakterisierte die Reform damals als etwas, das „am Reißbrett in Berlin entstanden“ sei. Dennoch bleibt die Frage offen, warum die Unionsfraktion trotz aller Kritik kein Gespräch suchte. Es scheint, als gehe es lediglich darum, durch besonders laute Kritik Aufmerksamkeit zu erregen. Vorwürfe des Populismus kann die Union auf diese Weise kaum entkräften.

Quelle: Deutscher Bundestag – Wahlkreis in Sachsen-Anhalt soll nach Bayern umverteilt werden

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