Ab 2025 wird Deutschland die finanzielle Unterstützung für Geflüchtete senken. Die neue Verordnung bedeutet für viele Geflüchtete, dass die monatlichen Zahlungen zur Deckung des Lebensunterhalts reduziert werden. Diese Kürzungen liegen zwischen 13 und 19 Euro pro Monat. Die Änderungen führen zu Diskussionen, besonders in Hinblick auf die Unterscheidung zwischen geflüchteten Menschen und anderen Empfängern staatlicher Sozialleistungen.
Geringere Bedarfssätze für Alleinstehende und Familien
Ein alleinstehender Asylbewerber, der nicht in einer Gemeinschaftsunterkunft lebt, erhält künftig monatlich 441 Euro statt bisher 460 Euro. Paare, die zusammen in einer Wohnung oder in einer Sammelunterkunft leben, müssen mit einem Betrag von 397 Euro pro Monat auskommen – das entspricht einer Kürzung von 16 Euro gegenüber dem bisherigen Satz von 413 Euro. Auch für Kinder, Jugendliche und unverheiratete Erwachsene unter 25 Jahren, die noch bei ihren Eltern wohnen, gelten ab Jahresbeginn reduzierte Bedarfssätze.
Die Reduzierung war bereits erwartet worden, bildet jedoch ein Novum in der Geschichte. Die Menschenrechtsorganisation Pro Asyl, welche sich für Geflüchtete einsetzt, bezeichnet die Entwicklung als Fortschreibung einer antisozialen „Politik auf dem Rücken der Allerschwächsten“. Kritik äußert man unter anderem an der Ungleichbehandlung gegenüber Empfängern von Sozialhilfe und Bürgergeld. Im Gegensatz zu Geflüchteten gilt hier ein Bestandsschutz, demnach dürfen die Leistungen nicht unter das aktuelle Niveau fallen. Laut dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) gelte dieser Schutz jedoch nicht für Geflüchtete.
Zusätzlich verweist die Organisation auf eine Stellungnahme des Paritätischen Gesamtverbandes. In diesem Schreiben kritisiert der Verband die Berechnungsmethode. Angesichts der gestiegenen Preise für Lebensmittel und der Anhebung der Löhne sei die Nullrunde nicht sachgerecht. Menschen in dem Bezug von Bürgergeld oder ähnlichen Leistungen würden dadurch nur weiter an Kaufkraft verlieren. Zusätzlich sind nach Ansicht von verschiedenen Experten die Verluste in der Zeit der Coronapandemie nicht ausgeglichen worden.
Im Schreiben des Paritätischen heißt es: „Die Vorgehensweise sei – so Irene Becker pointiert – ‚unsystematisch, freihändig gegriffen, das Resultat ist eher zufällig‘. Entgegen der Ankündigung ist das modifizierte Verfahren keineswegs ‚zeitnah‘; die Fortschreibung bleibt rückwärtsgerichtet und berücksichtigt zudem lediglich Entwicklungen bis zur Mitte des Jahres.
Eine inflationäre Dynamik am aktuellen Rand wird weiter ignoriert.“
Versorgungsbedarf teils durch Sachleistungen abgedeckt
Die monatlichen Unterstützungsbeträge decken den Grundbedarf an Lebensmitteln, Kleidung und akuten Gesundheitsleistungen. Kosten für Unterkunft, Heizung und Strom werden separat abgerechnet und sind in den Bedarfssätzen nicht enthalten. Die Bedarfe können statt durch finanzielle Mittel auch teils durch Sachleistungen gedeckt werden, was bereits in der Vergangenheit Praxis war.
Ein Rechtsstreit zeichnet sich jedoch bereits jetzt ab. 2012 entschied das Verfassungsgericht, dass die Leistungen an Geflüchtete nicht pauschal niedriger sein dürfen als reguläre Sozialleistungen. Die Leistungen nach dem AsylbLG wurden damals als „evident unzureichend“ bezeichnet. Es wurde damals die Preisentwicklung nicht berücksichtigt. Interessant dürfte sein, ob eine negative Berücksichtigung gerechtfertigt ist und ob die unterschiedliche Behandlung gegen den Leitsatz des Urteils verstößt. Darin hieß es: Der Gesetzgeber darf „nicht pauschal nach dem Aufenthaltsstatus differenzieren“.
Kurz & Bündig
Was bedeutet die Kürzung der Unterstützung für Geflüchtete in Deutschland?
Ab dem 1. Januar 2025 erhalten Geflüchtete je nach Alter und Familiensituation geringere monatliche Bedarfssätze.
Wie stark sind die Kürzungen für Geflüchtete?
Die Kürzungen liegen zwischen 13 und 19 Euro pro Monat, abhängig von der Wohn- und Familiensituation.
Warum werden die Unterstützungsbeträge für Geflüchtete gekürzt?
Laut Bundesregierung spiegelt die Kürzung eine Überprüfung der Bedarfssätze wider. Kritiker sehen darin eine ungerechtfertigte Behandlung.
Wie reagieren Menschenrechtsorganisationen auf die Kürzungen?
Organisationen wie Pro Asyl bezeichnen die Kürzungen als ungerecht und diskriminierend gegenüber Geflüchteten.
Werden die Kürzungen juristisch angefochten?
Eine rechtliche Auseinandersetzung wird erwartet, da frühere Urteile des Bundesverfassungsgerichts ähnliche Kürzungen untersagt hatten.
Quellen:
Eigene Recherche – ONS
Bundesgesetzblatt Teil I – Bekanntmachung über die Höhe der Leistungssätze – Bundesgesetzblatt
Nächster Akt im Theater der Diskriminierung: Minusrunde für Geflüchtete | PRO ASYL
Stellungnahme_Paritaetischer RBSFV 2025
https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2012/07/ls20120718_1bvl001010.html