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Heizungsgesetz könnte im September kommen

Symbolbild Heizungsgesetz

Symbolbild Heizungsgesetz

Gestern durchkreuzte das Bundesverfassungsgericht die Pläne der Ampelfraktion, nun könnte das Heizungsgesetz im September kommen. Habeck äußerte sich dazu, wie folgt…

Zweite und dritte Lesung im September

Wie heute bekannt wurde, hat sich die Ampel auf eine zweite und dritte Lesung im September verständigt. Gestern wurde die Verabschiedung des Gesetzes noch vor der Sommerpause durch das Bundesverfassungsgericht auf Eis gelegt. Der CDU-Abgeordneten Thomas Heilmann beantragte beim Bundesverfassungsgericht eine einstweilige Anordnung. Der Abgeordnete kritisierte, dass das Parlament nicht ausreichend beteiligt worden sei und die Zeit für die Beratung zu kurz sei. Die Anordnung untersagt daher die Abstimmung, solange der Entwurf den Mitgliedern des Bundestages nicht mindestens 14 Tage vorher schriftlich vorliegt.

Eine Sondersitzung im Juli wäre eine alternative Möglichkeit gewesen, doch dagegen entschloss man sich in der Ampelfraktion offenbar. Anfang September soll daher die zweite und dritte Lesung auf die Tagesordnung kommen und die Verabschiedung des Gebäudeenergiegesetzes.

Habeck erklärt Respekt vor dem Urteil

Robert Habeck, Vizekanzler und Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz, erklärte heute Nachmittag seinen Respekt vor der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts und erklärte: Damit sich die Opposition noch Beratungszeit nehmen kann, haben die regierungstragenden Fraktionen entschieden, das Gesetz direkt nach der Sommerpause aufzusetzen.“ In seiner Erklärung machte er deutlich, dass die Regierungsparteien sich auf die aktuelle Form des Gesetzes geeinigt hätten.

Dennoch gibt es in den Reihen der FDP und der Grünen kritische Stimme. Während einige FDP-Abgeordnete von Verbotsgesetz und übereilten Prozess sprechen, gibt es bei den Grünen Kritik gegen die zu niedrige Förderung der Wärmepumpen.

Für die Abstimmung übers Heizungsgesetz im September

Habeck spricht sich für die Abstimmung im September aus. Es würde dem Verfassungsgerichtsurteil Rechnung tragen und die „Beteiligungsrechte der Abgeordneten“ würden so ausreichend gewährleistet. Zugleich würde es „die nötige inhaltliche Klarheit“ bringen, so könne man „über den Sommer weiter die Implementierung des Gesetzes vorbereiten“. Weiter heißt es: „Das ist für die Bürgerinnen und Bürger und auch für die wirtschaftlichen Akteure wichtig, damit sie sich auf die Wärmewende einstellen können und Klarheit haben.“

Schuldzuweisungen aus der FDP

Erwartungsgemäß kamen die ersten Schuldzuweisungen in Richtung der Grünen aus der FDP. Besonders der FDP-Abgeordnete Frank Schäffler fiel dabei auf und schrieb bei Twitter von „Gründlichkeit geht vor Schnelligkeit. Es war falsch, den Grünen hier auf den Leim zu gehen“. Wolfgang Kubicki sprach von einer „Quittung für die Grünen“, doch bereits im Vorfeld zeigte sich FDP-Vize Kubicki nicht gerade begeistert vom Gebäudeenergiegesetz. Allerdings war Schäffler in seinen Aussagen nicht ganz stringent und widersprach sich in späteren Tweet teils. Darauf wiesen wir bei Twitter etwas überspitzt hin:

SPD zeigt sich gelassen – Union freut sich

Sowohl die SPD als auch die Spitzen der Grünen zeigen sich sehr gelassen. Bei der Union hingegen herrschte große Freude über die Anordnung des Verfassungsgerichtes. Man hatte sich zwar der Klage des CDU-Abgeordneten Thomas Heilmann nicht angeschlossen, doch die Entscheidung würdigte man mit großen Worten und fast schon Beifall, besonders auf Twitter beglückwünschten einige Abgeordnete der Union Heilmann. Aus der Sicht von CDU-Chef Friedrich Merz sei der ganze Vorgang ums Heizungsgesetz eine einzige Respektlosigkeit gegenüber dem Bundestag.

Schon vor dem Urteil gab es von einigen Mitgliedern der Unionsfraktion die Ankündigung, nach einer erfolgreichen Bundestagswahl Schluss mit dem Gesetz zu machen, darunter Jens Spahn.

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