Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass die Partei »Die Heimat« (ehemals NPD) für sechs Jahre keine staatliche Parteienfinanzierung mehr erhalten wird. 1 Die Richter begründeten dies damit, dass die Partei darauf ausgerichtet sei, die freiheitlich demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen. Dieses Urteil markiert das erste Verfahren dieser Art am höchsten deutschen Gericht.
Im Jahr 2017 wurde ein Verbot nicht durchgesetzt, da die verfassungsfeindlichen Ziele laut Gericht mangels Einflusses nicht erreicht werden könnten. Dennoch wurde eine Grundgesetzergänzung eingeführt, die es ermöglicht, einer Partei auch dann staatliche Finanzmittel zu entziehen, wenn sie nicht verboten ist. Im Jahr 2023 erfolgte die Umbenennung der Partei in »Die Heimat«.
Die Entscheidung hat auch steuerliche Auswirkungen auf die Partei, einschließlich der Begünstigungen bei Spenden. Voraussetzung dafür ist, dass die Partei oder ihre Anhänger verfassungsfeindliche Ziele verfolgen. Im Gegensatz zu einem Parteiverbot setzt das Streichen von Staatsgeldern nicht voraus, dass die betroffene Partei ihre verfassungsfeindlichen Ziele potenziell auch erreichen kann.
Die mündliche Verhandlung im Juli des vorherigen Jahres sorgte für einen Eklat, als kein Vertreter der Partei erschien, was laut Gericht als einmaliger Vorgang bewertet wurde. Auch zur Verkündung des Urteils entsandte »Die Heimat« keinen Vertreter. Die Partei erklärte auf ihrer Website, sie wolle sich nicht „zum Statisten einer Justiz-Simulation machen“ und betrachte die Verhandlung als „Schauprozess“. Trotz der Abwesenheit verhandelte das Gericht weiter, da keine Anwesenheitspflicht bestand.
Folgen für die AfD?
Die Frage, ob die rechtspopulistische bis rechtsextreme AfD ebenfalls von der staatlichen Parteienfinanzierung ausgeschlossen werden kann, wird nun aufgeworfen. Politische Gegner argumentieren, dass die AfD eine potenzielle Gefahr für die Demokratie darstellt, insbesondere vor dem Hintergrund von Einschätzungen wie die des sächsischen Verfassungsschutzes, der den dortigen AfD-Landesverband als gesichert rechtsextremistisch einstuft. Die Entscheidung darüber liegt letztlich beim Bundesverfassungsgericht.
Wie funktioniert die Parteienfinanzierung?
Die Parteienfinanzierung in Deutschland folgt klaren Regeln. Gemäß dem Parteiengesetz können politische Parteien finanzielle Unterstützung vom Staat erhalten, vorwiegend für ihre Aktivitäten wie den Wahlkampf. Neben staatlichen Geldern finanzieren sich Parteien auch durch Mitgliedsbeiträge und Spenden. Die staatlichen Mittel stellen somit eine Teilfinanzierung dar, diese wird anhand eines bestimmten Schlüssels berechnet, wobei Faktoren wie die Anzahl der erhaltenen Wählerstimmen eine Rolle spielen.
Um für staatliche Finanzierung berechtigt zu sein, muss eine Partei Mindestanteile bei den neuesten Wahlen auf Landes-, Bundes- und europäischer Ebene erreichen. Das war der NPD, die sich später in »Die Heimat« umbenannt hat, zuletzt nicht gelungen, weshalb sie seit 2021 keine staatlichen Gelder mehr erhält. Im Jahr zuvor erhielt die rechtsextreme Partei allerdings noch etwa 370.600 Euro. Diese Summe basierte auf ihrem Wahlerfolg von 3,02 Prozent bei der Landtagswahl 2016 in Mecklenburg-Vorpommern. In früheren Jahren, als der NPD mehr Wahlerfolge verzeichnete, standen ihr sogar über 1,1 Millionen Euro zu.
- Az. 2 BvB 1/19[↩]