AfD Verwaltungsgericht Dresden Symbolbild

Mit einem Eilantrag wollte der sächsische Landesverband der AfD gegen seine Einstufung durch den Verfassungsschutz als gesichert rechtsextremistisch vorgehen. Das Verwaltungsgericht wies diesen Antrag jedoch ab. Laut Gericht liegen „hinreichende tatsächliche Anhaltspunkte“ vor, die Bestrebungen der Partei gegen die Menschenwürde und das Demokratieprinzip aufzeigen.

AfD-Antrag scheitert vollständig

Laut Gericht scheiterte die AfD auch mit einem weiteren Begehren: Sie verlangte die Veröffentlichung des 134-seitigen Gutachtens des sächsischen Verfassungsschutzes, das die Grundlage für die Einstufung der AfD in Sachsen bildet. Im Dezember 2023 hatte der Landesverfassungsschutz diese Einstufung bekannt gegeben. Bereits im April 2023 wurde die Jugendorganisation Junge Alternative als gesichert rechtsextrem eingestuft. Gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichtes Dresden kann die AfD noch Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht einlegen.

Im Dezember 2023 äußerte Dirk-Martin Christian, der Präsident des Landesamtes für Verfassungsschutz Sachsen, dass rechtsextreme Äußerungen von führenden Mandatsträgern des Landesverbandes ohne kritische Hinterfragung akzeptiert würden. Der sächsische Verfassungsschutz attestiert der AfD Sachsen in Migrationsfragen eine Politik, die Migranten und ethnische Minderheiten ausgrenzt. Vertreter der Landespartei nutzen dabei rechtsextreme Begriffe wie „der große Austausch“ oder „Umvolkung“.

Der Präsident des sächsischen Verfassungsschutzes erklärte, dass der Landesverband auch islamfeindliche und antisemitische Rhetorik verwendet. Als Beispiel nannte er Aussagen des Landesvorsitzenden Jörg Urban, der von „tonangebenden Globalisten in Politik, Medien und Konzernen“ sprach.

Die Landesverbände in Thüringen und Sachsen-Anhalt werden von den jeweiligen Landesämtern ebenfalls als gesichert rechtsextremistisch eingestuft. Auf Bundesebene wird die Alternative für Deutschland derzeit als Verdachtsfall geführt.

Quellen:
Eigene Recherche
Eilantrag des Landesverbands Sachsen der AfD gegen seine Einstufung als gesichert rechtsextremistische Bestrebung erfolglos

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