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September 2024: Wichtige Neuerungen und Fristen für Verbraucher

Das Bild zeigt eine malerische Landschaft bei Sonnenaufgang. Der Himmel ist mit verstreuten Wolken bedeckt, und im Vordergrund sieht man eine Wiese mit tief liegendem Dunst. In der Mitte des Bildes steht der Text „Alles neu im September“. September 2024 Neuerungen Symbolbild

Das Bild zeigt eine malerische Landschaft bei Sonnenaufgang. Der Himmel ist mit verstreuten Wolken bedeckt, und im Vordergrund sieht man eine Wiese mit tief liegendem Dunst. Symbolbild

Der September bringt eine Reihe von Veränderungen, die für Verbraucher von großer Bedeutung sind. Vom Ende der Übergangsfristen für Winterreifen über neue Abgasnormen hin zu politischen Wahlen und steuerlichen Fristen – dieser Monat hat einiges zu bieten. Hier ein detaillierter Überblick über die wichtigsten Änderungen:

Steuererklärung 2023 – Letzte Frist

Die Abgabefrist für die Steuererklärung für das Jahr 2023 endet am 30. August 2024. Da dieser Tag auf einen Samstag fällt, können Steuerpflichtige ihre Erklärung bis zum 2. September 2024 beim Finanzamt einreichen, sofern sie die Erklärung selbst ausfüllen. Wer einen Steuerberater hinzuzieht, hat Zeit bis zum 31. Mai 2024 für die Abgabe, wobei auch hier die Frist bis zum 2. Juni 2024 verlängert wird, da der 31. Mai auf einen Samstag fällt. Für freiwillige Steuererklärungen haben Bürger bis zu vier Jahre Zeit, um diese einzureichen. Hierbei gilt der letzte Tag des jeweiligen Steuerjahres als Stichtag. Für Eheleute, die beide in Lohnsteuerklasse IV arbeiten und keine weiteren Einkünfte haben, besteht keine Pflicht zur Steuererklärung.

Landtagswahlen in drei Bundesländern

Im September stehen wichtige Landtagswahlen in folgenden Bundesländern an:

Die Ergebnisse dieser Wahlen könnten neue Regierungskonstellationen mit sich bringen, was sich wiederum auf die Zusammensetzung des Bundesrates auswirken würde. Im Bundesrat sind nur die Mitglieder der jeweiligen Landesregierungen vertreten, sodass Änderungen in den Landesregierungen auch Auswirkungen auf die Bundespolitik haben können.

Optimierung der Heizungsanlagen

Besitzer von Gebäuden mit mindestens sechs Wohneinheiten, deren zentrale Wärmeversorgung auf Erdgasbasis basiert, sind verpflichtet, bis zum 15. September 2024 einen hydraulischen Abgleich ihrer Heizungsanlagen vorzunehmen, sofern dies bisher nicht geschehen ist. Dieser Abgleich sorgt dafür, dass die Wärmeströme im Heizsystem optimal verteilt werden, wodurch Energie gespart und die Heizkosten gesenkt werden können. Die Regelung basiert auf der „Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung über mittelfristig wirksame Maßnahmen“. Bereits seit dem 1. Oktober 2022 sind auch Betreiber von Gasheizungen verpflichtet, eine Heizungsprüfung durchzuführen, deren Frist ebenfalls am 15. September 2024 endet. Mieter sind von dieser Verpflichtung ausgenommen, da die Verantwortung bei den Eigentümern liegt.

Belege für KfW-Heizungsförderung einreichen

Seit Februar 2024 können Eigentümer von Einfamilienhäusern, die auf klimafreundlichere Heizungsanlagen umsteigen, Förderkredite der KfW beantragen. Ab September können sie nun auch die notwendigen Belege digital einreichen. Nach erfolgreicher Prüfung der Belege können die Fördermittel ab Oktober ausgezahlt werden. Die KfW-Förderung kann bis zu 70 Prozent der Kosten abdecken, maximal jedoch 21.000 Euro.

Ende der Übergangsfrist für „M+S“-Winterreifen

Ab dem 1. Oktober 2024 dürfen nur noch Winterreifen verwendet werden, die mit dem „Alpine“-Symbol (Berg mit Schneeflocke) gekennzeichnet sind. Die Übergangsfrist für Reifen mit der Kennzeichnung „M+S“ endet am 30. September 2024. Diese Reifen, die bereits seit dem 1. Januar 2018 nicht mehr produziert oder neu verkauft werden dürfen, dürfen ab Oktober nicht mehr verwendet werden.

Neue Abgasnorm für Pkw

Ab dem 1. September 2024 gilt für alle Pkw-Erstzulassungen die Abgasnorm Euro 6e. Während die Grenzwerte für Stickoxide und Partikelanzahl im theoretischen Prüfverfahren unverändert bleiben, wurden die zulässigen Durchschnittswerte bei den realen Straßenfahrten (RDE-Tests) verschärft. Diese Änderung berücksichtigt realitätsnahe Emissionen, die durch Verkehrsdichte und Wetterbedingungen beeinflusst werden.

Bundesweiter Warntag

Am 12. September 2024 findet um 11 Uhr der bundesweite Warntag statt. Alle Handynutzer in Deutschland werden zu diesem Zeitpunkt eine laute Warnmeldung erhalten, gefolgt von einer Entwarnung gegen 11:45 Uhr. Der Warntag dient als Probelauf für den Ernstfall und soll zeigen, wie Warnmeldungen auf Smartphones ankommen. Die Testdurchführung wird von den Medien begleitet und dient der Verbesserung der Warninfrastruktur, nachdem der erste Warntag am 10. September 2020 mit technischen Problemen konfrontiert war.

Änderung bei Kindersitzen

Ab September 2024 dürfen keine Kindersitze mehr verkauft werden, die mit „R 44“ gekennzeichnet sind. Diese Sitze entsprechen nicht mehr den neuesten Sicherheitsvorgaben. Die Bestände dürfen zwar noch verkauft werden, ihre Nutzung ist jedoch weiterhin erlaubt.

Der ADAC zeigte sich im Dezember 2023 nicht begeistert von der Sicherheitslage der Kindersitze mit der neuen Norm. Die Sitze mit der älteren Norm haben laut ADAC oftmals besser bei ihren Tests abgeschnitten. Babyschalen mit der Norm ECE-R 129 („i-Size“) wurden auch schon mit guten Testnoten bewertet, ebenso Sitze für Kleinkinder. Mittlerweile gibt es auch entsprechende Sitze für Kinder mit recht guten Testnoten.

Einführung des E-Rezepts für Privatversicherte

Ab September 2024 wird das E-Rezept auch für Privatversicherte flächendeckend eingeführt. Während es bislang nur eingeschränkt verfügbar war, können Privatversicherte ihre Rezepte künftig entweder als Ausdruck oder über eine App einlösen. Neue Krankenversicherungs-Karten mit Chip werden jedoch nicht eingeführt.

Disney+ und Account-Sharing

Disney+ will ab September 2024 das Account-Sharing einschränken. Bisher konnten Nutzer ihre Konten mit anderen Haushalten teilen. Mit der neuen Regelung werden diese Möglichkeiten eingeschränkt. Bereits im Juni wurden erste Maßnahmen dagegen gestartet. Doch bereits 2023 passte man die Nutzungsvereinbarung entsprechend an:

Sofern nicht anderweitig durch Ihre Abo-Optionen erlaubt, dürfen Sie Ihren Disney+-Account nicht mit Personen außerhalb Ihres Haushalts teilen. “Haushalt” bezeichnet die Gesamtheit der Endgeräte, die (1) für die Nutzung deines Disney+ Accounts an deinem privaten Hauptwohnsitz verwendet werden oder wurden und (2) von Personen verwendet werden, die dort wohnen. Wenn wir ein unzulässiges Account-Sharing feststellen, können wir angemessene technische Maßnahmen ergreifen, um die Nutzung des Disney+-Accounts außerhalb Ihres Haushalts zu unterbinden (sofern nicht durch Ihre Abo-Optionen erlaubt).

Zusatzmitglieder sollen gegen einen Aufpreis hinzugebucht werden können, wie Disney bereits bestätigt hat. Allerdings liegen derzeit noch keine Informationen zu den genauen Preisen oder zur Buchungsmöglichkeit vor.

Standard mit WerbungStandardPremium
Werbungjaneinnein
PreisMonat5,99 Euro8,99 Euro11,99 Euro
Jahr89,90 Euro119,90 Euro
QualitätFull HD4K, HDR
AudioStereo, 5.1Dolby Atmos
Streams (gleichzeitig)24
Downloadsneinja
Gültig seit 1. November 2023, Bestandskunden wurden ohne Mehrkosten auf Premium umgestellt.

Alles neu im August: BAföG-Erhöhung, Heizungsförderung und mehr | obiaushv.de

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