VG Würzburg stoppt vorerst den Wolfsabschuss in der Rhön:
Wie das Verwaltungsgericht Würzburg heute mitteilte, wurde der Abschuss von zwei Wölfen in der Rhön vorerst gestoppt. Die Regierung von Unterfranken gab zwei Wölfe dem Abschuss frei, nachdem es in der Region zu mehreren Rissen von Nutztieren gekommen war.
Zwei Naturschutzverbände stellten jeweils Eilanträge, welche eine aufschiebende Wirkung haben und daher musste der Abschuss vorerst gestoppt werden. Bis zur Entscheidung über die Eilanträge wird somit der sogenannte Entnahmebescheid der Regierung von Unterfranken außer Kraft gesetzt. Der Bescheid wurde mit einer sofort vollziehbaren Ausnahmegenehmigung zum Abschuss von zwei „schadenstiftenden“ Wölfen bzw. Wolfshybriden u. a. in den Naturschutzgebieten „Lange Rhön“ und „Feuchtbereiche am Steizbrunn-Graben“ erteilt.
Das Gericht teilte in einer Erklärung an die Presse Folgendes mit: „Der vorläufige Stopp der Abschussgenehmigung war erforderlich, um einen kurzfristigen Abschuss der Wölfe vor Erlass einer Entscheidung über die Eilanträge zu verhindern.“