Willkommen zur zweiten Ausgabe »OBIAUSHV Wirtschaftsblick«. Nach einigen Wochen ist es an der Zeit, einen genauen Blick auf die aktuellen wirtschaftlichen Herausforderungen, Sorgen und Ausblicke zu werfen. Im Fokus dieser Ausgabe steht der Sparhaushalt der Ampel-Regierung und die damit verbundenen Auswirkungen auf die Wirtschaft. Das IFO-Institut hat jüngst seine Wachstumsprognose für 2024 gesenkt, und die Debatte um die Schuldenbremse sowie die Buchungsregeln für Zinsen gewinnt an Fahrt. Tauchen wir ein in die komplexen wirtschaftlichen Entwicklungen und möglichen Reformen, die die Zukunft prägen könnten.
In einem Artikel haben wir uns schon mal den Auswirkungen für Verbraucher gewidmet, diesen könnt ihr hier finden: Haushaltseinigung der Ampel-Koalition: Finanzielle Stabilität oder Verbrauchersorgen? | OBIausHV.de
IFO-Institut sieht Belastung für die Wirtschaft
Das arbeitgebernahe IFO-Institut senkte jüngst seine Wachstumsprognose für 2024. Als Grund dafür nannte man den aktuellen Sparkurs der Ampel-Regierung. Die Entwicklung der Konjunktur wird immer negativer bewertet, so wird das Wachstum des Bruttoinlandsprodukts nur mit 0,7 Prozent angegeben. Mitte Dezember gingen die Experten aus München noch von 0,9 Prozent aus. Zur Erinnerung: Im vergangenen Jahr schrumpfte die Wirtschaft hierzulande um 0,3 Prozent.
Die Sparpläne in einer anhaltenden schwierigen wirtschaftlichen Lage werden allgemein kritisch gesehen. Mittlerweile mehren sich Wirtschaftsexperten, welche einige Änderungen bei der Schuldenbremse und vor allem bei den Verbbuchungsregeln der Zinsen anmahnen. Bisher werden die gesamten Zinsen in dem Jahr verbucht, in dem die Staatsanleihen ausgegeben wurden. 2023 kostete dies 36,83 Milliarden Euro. Dass diese Regelung nicht unbedingt sinnig ist, scheint auch im Bundesfinanzministerium klar zu sein. Hätte man die Aufwendungen, wie in der Wirtschaft üblich, auf mehrere Jahre verteilt, so wären es nur 19,84 Milliarden Euro gewesen. Dazu bräuchte es nicht einmal eine Anpassung der Schuldenbremse, welche dem Finanzminister Lindner so heilig scheint.
„Mit dem nun im Haushaltsausschuss vereinbarten Bundeshaushalt wurden nach unserer Schätzung zusätzliche Einsparungen in Höhe von knapp 19 Milliarden Euro beschlossen“, begründete ifo-Konjunkturchef Timo Wollmershäuser die aktualisierte Prognose. „Unternehmen und Haushalte werden mehr belastet oder weniger entlastet, und die Staatsausgaben werden gekürzt.“
Die Sache mit den Zinsen
Man hätte somit 16,99 Milliarden Euro sparen können, was ziemlich genau der Differenz der fehlenden 17 Milliarden Euro entspricht. 1 Einen wirklichen sinnvollen Grund gibt es für die Buchungsregel indes nicht. Es ist unklar, warum man an dieser Regelung festhält und somit den Etat des Staates fast absichtlich schmälert. In der aktuellen Lage ist sparen Gift für die Konjunktur. Bereits unter dem damaligen Finanzminister Olaf Scholz wurde diese Regel angewendet. Viele Industrieländer verteilen die Zinskosten auf mehrere Jahre. Hierzulande haben die Bundesanleihen eine Laufzeit von sieben Jahren. In den Zeiten der Null-Zins-Politik der EZB konnte man damit sogar Gewinne verzeichnen, doch durch die gestiegenen Zinsen der EZB wurde diese Art der Anlage für Deutschland wieder kostspielig. Mit den Anleihen kann Deutschland neues Kapital beschaffen, dafür zahlt man in der aktuellen Zeit eben Zinsen.
Der Nennwert der Zinsen beträgt dabei im Übrigen 100 Euro. Je nach Kurs werden für die Anleihen jedoch weniger oder mehr Geld als der Nennwert fällig. Kauft man so zum Kurs von 95 Euro macht man Gewinn, denn am Ende erfolgt die Auszahlung der 100 Euro vom Emittenten. 2 In den vergangenen Jahren konnte, wie bereits erwähnt, sogar Gewinn eingefahren werden. So wurden Anleihen für 118 Euro verkauft und Deutschland macht damit also 18 Euro Gewinn. Der freie Markt bot zu der Zeit oftmals einen schlechten Zins.
Somit war der Staat in der Lage, die Anleihen zu einem Kurs über dem Nennwert zu platzieren und erzielte damit sogar Gewinne aus seinen Schulden. Diese Prämien werden von den Zinsausgaben abgezogen. Mit steigenden Prämien sinken daher die Zinskosten im Haushalt. In diesem Szenario erwies sich die bisherige Buchungsregel als besonders effektiv. Dieses Buchungsprinzip verzerrt die tatsächliche Haushaltslage. Denn was in die eine Richtung wirkt, gilt auch in die andere: Wenn der Marktzins steigt, sinken die Kurse der Anleihen. Seitdem die EZB die Zinswende eingeleitet hat, erzielt der Staat keine Prämien mehr, sondern muss selbst zusätzliche Kosten tragen.
Die Deutsche Bundesbank wies bereits 2021 darauf hin, dass es möglich wäre, Zinsen in Zukunft periodengerecht zu verteilen. Diese Umstellung wäre laut der Bundesbank „ohne größere Schwierigkeiten umsetzbar“, ökonomisch angemessener und hätte zusätzliche Vorteile. Insbesondere würde dies eine genauere Erfassung der tatsächlichen Haushaltslage ermöglichen: „Die Haushaltsbelastungen durch Zinsen würden verstetigt, die Haushaltsergebnisse besser planbar und weniger erratisch.“
Schuldenbremse aussetzen oder ändern?
Mit der FDP und Lindner scheint eine Aussetzung oder Änderung der Schuldenbremse nicht machbar, außer beim gewissen Investition. Das Sondervermögen für die Bundeswehr wurde von der FDP auch ermöglicht, jedoch gerade bei sozialen Fragen sperrt sich die Linder Partei regelmäßig. Auch wenn es anhaltende Notlagen gibt, könnte die Schuldenbremse umgangen werden. Gedacht ist so etwas für Zeiten wie die Corona-Pandemie oder den Umweltkatastrophen. Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes ist dies immer noch möglich, solange die Notlage erklärt werden würden:
Die Richter aus Karlsruhe haben im Urteil erstmals klargestellt, dass auch für Sondervermögen das Prinzip von Jährlichkeit und Jährigkeit gilt. Einfacher gesagt: Gelder, die durch eine Aussetzung der Schuldenbremse eingeplant wurden, müssen im selben Jahr verwendet werden. Die Ampel hatte den Wiederaufbaufonds (WSF) bereits 2022 mit 200 Milliarden Euro gefüllt und diese Mittel für Maßnahmen bis März 2024 vorgesehen. Möglich ist dies nach dem Urteil nur, wenn in den Jahren 2023 und 2024 jeweils erneut die Feststellung einer Notlage erfolgen wäre.
Missverständnisse zum Urteil: Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes entzog der Ampel-Koalition nicht direkt Geld aus der „Staatskasse“. Es stellte klar, dass für geplante Schulden ein anderes rechtliches Konstrukt erforderlich ist. Man benötigt daher nicht unbedingt zusätzliches Geld, sondern lediglich einen legitimen Weg, um neue Schulden aufzunehmen.
Eine Reform der Schuldenbremse wurde gar von Clemens Fuest vom arbeitgebernahen Ifo-Institut gefordert, sowie von Markus Söder (CSU) und Kai Wegner (CDU). Selbst der Vater der Bremse Peer Steinbrück (SPD), welcher 2009 als Finanzminister tätig war, sieht sein Machwerk nicht mehr als zeitgemäß an.
Der Haushalt 2024 – Eine Zumutung?
Kurz und bündig kann gesagt werden, dass der Haushalt 2024 einige Einschnitte für Verbraucherinnen und Verbraucher bereithält. Selbst der Bundeskanzler musste gesehen, dass es ein Haushalt mit „Kürzungen und Einsparungen“ ist. Gleiche Ziele und weniger Geld, dies lässt sich in der Regel nicht erreichen. Der Rotstift wurde angesetzt, was zu den anhaltenden Protesten von Bauern und Logistikunternehmen führte. Obwohl der Ukrainekrieg weiterhin Mittel der Bundesseerepublik frisst, wollte man keine neue Notlage erklären. Eine schon etwas zweifelhafte Entscheidung der Koalition. Noch immer sind ukrainische Flüchtlinge auf Hilfe und Transferzahlungen angewiesen – Noch immer hilft Deutschland der Ukraine im Krieg gegen Russland mit Waffen, Geld und Geräten:
- 8 Milliarden Euro für Waffenlieferungen und Finanzhilfen
- 6 Milliarden Euro für die Unterstützung ukrainischer Geflüchteter (in Deutschland)
- (Der Bau von LNG-Terminals und Füllung der Gasspeicher, als Folgekosten des Krieges)
Sollte man der Ukraine jedoch noch stärker unterstützen, hält man sich die Erklärung der Notlage als Hintertür offen.
Streichungen und Preiserhöhung als Auswirkung des Haushalts:
- Erhörung des Co2-Preises von 30 auf 45 Euro
- Streichung von 45 Milliarden Euro im Klima- und Transformationsfonds (bis 2027) – 2024 12,7 Milliarden Euro
- Erhörung Mehrwertsteuer auf Gas und Fernwärme wieder auf 19 Prozent – rund 4 Milliarden Euro
- Streichung 5,5 Milliarden Euro Zuschüssen für Übertragungsnetzbetreiber (Kosten werden auf Verbraucher und Firmen umgelegt)
- Streichung Preisbremsen für Strom und Gas fallen weg – Teuerung bei schlechten Verträgen oder Grundversorgung
- Erhörung Mehrwertsteuer Gastronomie von 7 auf 19 Prozent – 3 Milliarden Euro 3
- Streichung Sozialstaat:
Bürgergeldbonus für Weiterbildung (75 Euro pro Monat)
Verschärfung der Sanktionen für Arbeitssuchende (Totalsanktionen)
~ 1,5 Milliarden Euro - Faktische Erhörung Plastikabgabe – 1,4 Milliarden Euro (wurde bisher aus dem Haushalt bezahlt, Umlage auf Verbraucher sehr wahrscheinlich)
- Einführung Kerosinsteuer für innerdeutsche Flüge – 150 bis 300 Millionen Euro
- Streichung Umweltbonus (Kaufförderung von E-Autos) – 810 Millionen Euro
- Verkauf der Anteile an Post und Telekom – (Ursprünglich sollten die Dividenden in die Aktienrente fließen, faktisch Schaden an der Aktienrente) dafür Eigenkapitalerhöhung bei der Bahn (12,5 Milliarden Euro, wäre an der Schuldenbremse vorbei möglich gewesen)
- Einige weitere in Höhe bisher nicht genau bekannte Posten
Für die Verbraucher bleibt somit eine spürbare Mehrbelastung.
- Anfrage des Linken-Abgeordneten Christian Görke[↩]
- Ein Emittent ist eine wirtschaftliche Entität, die Wertpapiere oder vergleichbare Dokumente auf den Geld- oder Kapitalmärkten platziert, um Kapital zu beschaffen.[↩]
- „Wir haben die Mehrwertsteuer für Speisen in der Gastronomie gesenkt und das nochmal verlängert, und ich will Ihnen gerne versichern: Ich habe dieser Verlängerungsentscheidung zugestimmt und der Einführung in dem sicheren Bewusstsein: Das schaffen wir nie wieder ab“, sagte Scholz in der »ARD-Wahlarena«.[↩]