Die geplante Einführung einer umfassenden Leistungsminderung im Bürgergeld stößt auf harte Kritik seitens der „Neuen Richtervereinigung“. Der Zusammenschluss von Juristen äußert gravierende Bedenken hinsichtlich der Verfassungsmäßigkeit dieser Maßnahme. Insbesondere wird darauf hingewiesen, dass die vorgesehenen Sanktionen zwangsläufig dazu führen könnten, dass Betroffene in Schulden geraten. Stromschulden sowie Zahlungsprobleme bei essenziellen Ausgaben wie Kommunikation und Gesundheitskosten könnten sich aufgrund der Leistungsminderung akkumulieren, ohne dass diese durch Sachleistungen kompensiert würden.
In die Schulden treiben verstößt gegen Verfassung
Das Bundesverfassungsgericht hat klare Anforderungen an die Maßnahmen der Jobcenter gestellt: Eine Minderung der Leistungen muss nachweisen, dass sie geeignet ist, umgesetzt zu werden. Primär bei Vollsanktionierungen hat das Gericht diesen Nachweis verneint. Dieser Beschluss zeigt, warum umfangreiche Leistungsminderungen keine geeigneten Mittel für Jobcenter sind. Eine der Hauptgründe, die das Verfassungsgericht anführte, sind die entstehenden und äußerst belastenden Schulden, die durch solche Maßnahmen entstehen können.
Behinderung bei der Arbeitssuche
Ein weiterer wichtiger Aspekt, den die „Neue Richtervereinigung“ betont, ist die Behinderung der Arbeitssuche durch solche Sanktionen. Diese würden nicht nur die Betroffenen in besonderem Maße belasten, sondern auch deren Integration in den Arbeitsmarkt erschweren, was jedoch ein ausdrückliches Ziel der Jobcenter darstellt.
Besonders alarmierend ist die Feststellung, dass die geplanten Sanktionen speziell Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen treffen könnten. Das Bundesverfassungsgericht habe bereits klargestellt, dass solche schwerwiegenden Sanktionen gegen diese Personengruppe verfassungsrechtlich bedenklich seien. Bei einem beträchtlichen Anteil der Bürgergeld-Bedürftigen seien psychiatrische Diagnosen festgestellt worden.
Des Weiteren wird kritisiert, dass die Jobcenter psychische Auffälligkeiten häufig ignorieren und nicht ausreichend berücksichtigen. Dies könne dazu führen, dass betroffene Personen nicht angemessen unterstützt würden und sich die Situation verschärfe.
Schlussendlich wird darauf hingewiesen, dass die geplanten Sanktionen nicht nur das Existenzminimum gefährden, sondern auch gegen den wichtigsten Artikel des Grundgesetzes verstoßen würden. Die Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums sei ein grundlegendes Prinzip, das durch diese Maßnahmen gefährdet werde.