Das Bild zeigt eine Sammlung von Zeitschriftencovern mit verschiedenen Titeln und Bildern, die vor den blinkenden blauen Lichtern eines Polizeifahrzeugs platziert sind. Die Zeitschriften haben auffällige Schlagzeilen auf Deutsch, wie “Raus aus der Nato!” und andere Phrasen, die sich auf politische und soziale Themen beziehen. Ein Cover ist teilweise mit einem braunen Rechteck zensiert. Oben im Bild steht “SYMBOLBILD / FOTOMONTAGE”, was darauf hinweist, dass es sich um ein symbolisches Bild oder eine Fotomontage handelt. Das Bild vermittelt durch die Polizeidarstellung eine gewisse Dringlichkeit oder Autorität, während es provokative Zeitschriftencover zeigt. Compact Faeser Symbolbild

In einer bedeutenden Maßnahme gegen den Rechtsextremismus hat Bundesinnenministerin Nancy Faeser heute die rechtsextremistischen Organisationen »COMPACT-Magazin GmbH« und »CONSPECT FILM GmbH« verboten. Diese Entscheidung, die auf Artikel 9 des Grundgesetzes und § 3 des Vereinsgesetzes basiert, stellt einen wichtigen Schritt im Kampf gegen verfassungsfeindliche Bestrebungen dar.

Seit den frühen Morgenstunden führen Einsatzkräfte in den Bundesländern Brandenburg, Hessen, Sachsen und Sachsen-Anhalt Durchsuchungen der Geschäftsräume in Falkensee und Werder bei Berlin und Potsdam sowie der Wohnungen von Chefredakteur Jürgen Elsässer, seiner Frau und weiteren Beschäftigten durch. Ziel dieser Maßnahmen ist es, Vermögenswerte zu beschlagnahmen und Beweismittel zu sichern. Das Verbot untersagt jegliche Fortführung der bisherigen Tätigkeiten der Organisationen, Verstöße dagegen gelten als Straftaten.

Was ist das »COMPACT-Magazin«?

Die »COMPACT-Magazin GmbH« unter der Leitung des Rechtsextremisten Jürgen Elsässer produziert das monatlich erscheinende »COMPACT-Magazin« mit einer Auflage von 40.000 Exemplaren und betreibt den Online-Videokanal »COMPACT-TV«. Daneben besteht das Unternehmen aus einem Online-Auftritt und einer werktäglichen Sendung namens »Compact Der Tag«, die auf YouTube bis zu 100.000 Klicks pro Video und bei einzelnen Formaten bis zu einer Million Klicks erreichte. Zusätzlich ist das Unternehmen in sozialen Medien aktiv und vertreibt über einen Online-Shop verschiedene Produkte.

Die Inhalte der Publikationen sind geprägt von antisemitischen, rassistischen und verschwörungstheoretischen Darstellungen und richten sich gegen ein pluralistisches Gesellschaftssystem. Besonders besorgniserregend ist die Verbreitung antisemitischer Inhalte, die Verschwörungstheorien über eine angebliche jüdische Finanzelite verbreiten und Hass gegen Jüdinnen und Juden schüren. Es besteht die Gefahr, dass diese Hetze Menschen zu Handlungen gegen die verfassungsmäßige Ordnung anstachelt.

Grundlage für das Verbot

Die Rechtsgrundlage für das Verbot ist das Vereinsrecht, das es dem Bundesinnenministerium ermöglicht, auch Unternehmen zu verbieten, die sich gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung richten. Die Begründung für das Verbot stützt sich auf umfangreiche Materialsammlungen des Bundesamts für Verfassungsschutz, unterstützt durch den brandenburgischen Verfassungsschutz. Beide Institutionen beobachten das »COMPACT-Magazin« seit Jahren und bewerten es seit Ende 2021 als „gesichert rechtsextremistisch“.

Bundesinnenministerin Nancy Faeser erklärte: „Ich habe heute das rechtsextremistische COMPACT-Magazin verboten. Es ist ein zentrales Sprachrohr der rechtsextremistischen Szene. Dieses Magazin hetzt auf unsägliche Weise gegen Jüdinnen und Juden, gegen Menschen mit Migrationsgeschichte und gegen unsere parlamentarische Demokratie. Unser Verbot ist ein harter Schlag gegen die rechtsextremistische Szene.“

Entscheidend für das Verbot ist, dass »COMPACT« nach Bewertung des Bundesinnenministeriums gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung und die Menschenwürde verstößt und dabei „aggressiv-kämpferisch“ auftritt. In den einzelnen Formaten wurden Hass und Hetze verbreitet, insbesondere gegen muslimische Migrantinnen und Migranten, die Bundesregierung, die „Altparteien“ und nach journalistischen Kriterien arbeitende Medien, die als „Systempresse“ oder „Lügenpresse“ diffamiert wurden. Gerade im Kontext der Coronapandemie schürte man gezielt Verschwörungsmythen und bediente gezielt Ressentiments gegenüber dem Staat.

Jürgen Elsässer: „Wir wollen einfach das Regime stürzen“

Chefredakteur Jürgen Elsässer bezeichnete das politische System während der Pandemie als Corona- oder Impf-Diktatur und rief wiederholt zum Umsturz auf: „Wir wollen einfach das Regime stürzen“, erklärte er. Bei einer Veranstaltung am 3. Oktober 2023 fabulierte er von der Errichtung eines „eigenen Staates namens DDR“ im Osten und der Stationierung von „deutsch-russischen Bataillonen“ zur Verteidigung der Souveränität gegen Polen.

Was fällt unter das Verbot?

Der Verkauf oder die Verbreitung des Magazins, die Website, die Benutzung des Logos (außer aus Beleggründen bzw. Pressearbeit). Auch das recht neue Logo die „Blaue Welle“, unter welcher man für die AfD warb, ist ebenso verboten. Elsässer wollte einen Regierungswechsel befördern und die Farbe dürfte nicht zufällig die der AfD sein. Vertreter der Partei zeigten sich immer wieder bei Veranstaltungen und gaben dem Magazin Interviews.

Zentrale Rolle bei der Vernetzung der Neuen Rechten

Die »COMPACT-Magazin GmbH« spielte eine zentrale Rolle in der Vernetzung der Neuen Rechten und unterhält enge Verbindungen zu rechtsextremistischen Gruppen wie der »Identitären Bewegung« und dem rechtsextremistischen Parteienspektrum. Elsässer tritt regelmäßig bei rechtsextremistischen Veranstaltungen wie »Pegida« oder »Zukunft Heimat« auf und ist eng verzahnt mit führenden Köpfen der Bewegung, wie dem Österreicher Martin Sellner und dem Vordenker der Neuen Rechten, Götz Kubitschek. Gemeinsam mit Kubitschek gründete Elsässer die rechtsextremistische Aktivistenplattform »Ein Prozent«.

Auch Akteure der AfD, insbesondere der Thüringer AfD-Landeschef Björn Höcke, nutzten regelmäßig die Plattform von »COMPACT«. Dieses Verhältnis war für beide Seiten vorteilhaft, da die AfD ihre Reichweite erhöhen und »COMPACT« politisch „ganz nah dran“ wirken konnte. Am 27. Juni sollte das Sommerfest von »COMPACT« stattfinden. Als Stargäste präsentierte man Martin Sellner und Maximilian Krah (AfD). Daneben waren viele weitere Gäste und Teilnehmer aus dem AfD-Umfeld angekündigt, darunter etwa André Poggenburg und Andreas Kalbitz (beide sind jedoch nicht mehr Mitglieder der AfD).

Ministerin Faeser dankte den Sicherheitsbehörden und Einsatzkräften für ihre konsequenten Maßnahmen. „Unser Signal ist ganz klar: Wir lassen nicht zu, dass ethnisch definiert wird, wer zu Deutschland gehört und wer nicht. Unser Rechtsstaat schützt all diejenigen, die wegen ihres Glaubens, ihrer Herkunft, ihrer Hautfarbe oder auch wegen ihrer demokratischen Haltung angefeindet werden.“

Medienverbote sind selten

Neu ist das Verbot eines Mediums nicht, aber in der Bundesrepublik doch eher ein seltener Fall. Bekannt dürfte der Fall von linksunten.indymedia.org sein. Wobei hier nicht direkt ein Medium sondern die URL und damit nur ein Teil von indymedia.org untersagt wurde. Am 25. August 2017 verbot der damalige Bundesinnenminister die Unterseite. Das Verbot erging jedoch nur für den Teil der Plattform, weil dieser selbstständig tätig war. Die Gruppierung wurde vom Innenministerium als „kriminelle Vereinigung“ bewertet. 

Weitere Verbote gab es 2016, hier wurde die rechtsextremistische Internetplattform „Altermedia Deutschland“ verboten. 2019 verbot Horst Seehofer als Innenminister die Mezopotamien Verlag und Vertrieb GmbH und die MIR Multimedia GmbH als Teilorganisationen der kurdischen Arbeiterpartei PKK.

Was sind die rechtlichen Grundlagen für das Verbot der »COMPACT-Magazin GmbH« und »CONSPECT FILM GmbH«?

Das Verbot basiert auf Artikel 9 des Grundgesetzes und § 3 des Vereinsgesetzes, die es ermöglichen, Unternehmen zu verbieten, die sich gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung richten.

Welche Rolle spielte Jürgen Elsässer in den verbotenen Organisationen?

Jürgen Elsässer war der Chefredakteur der »COMPACT-Magazin GmbH« und eine zentrale Figur in der rechtsextremistischen Szene, verantwortlich für die Veröffentlichung extremistischer Inhalte.

Welche Inhalte verbreiteten die Publikationen der »COMPACT-Magazin GmbH«?

Die Publikationen waren geprägt von antisemitischen, rassistischen und verschwörungstheoretischen Darstellungen, die Hass gegen bestimmte Bevölkerungsgruppen schürten.

Wie reagierten politische und gesellschaftliche Akteure auf das Verbot?

Das Verbot wurde von politischen und gesellschaftlichen Akteuren als wichtiger Schritt im Kampf gegen Rechtsextremismus begrüßt. Bundesinnenministerin Nancy Faeser betonte die Bedeutung des Rechtsstaats im Schutz der Demokratie.

Von Steven Oberstein

Steven Oberstein oder auch besser bekannt unter dem Pseudonym OBIausHV ist freier Journalist und beschäftigt sich in letzter Zeit vor allem mit der Corona-Pandemie, ansonsten schreibt er über folgende Themen: Medienkritik, Gesundheit/Medizin (Coronavirus, Anthroposophie, Homöopathie), Politik und Technik.

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