Das Bild zeigt eine deutsche Flagge vor einem klaren, blauen Himmel. Die Flagge ist stark beschädigt und ausgefranst. Unter der Flagge sind mehrere Compact-Magazine zu sehen, die verschiedene Titel und Bilder zeigen, darunter auch politische Inhalte. Compact Gerhard Vierfuß Symbolbild

Seit dem Verbot der Compact GmbH sind besonders rechte Akteure in den sozialen Netzwerken aktiv, um diesen Tag als Verlust der Pressefreiheit zu brandmarken. Einer der lautstärksten Unterstützer dieser Ansicht ist der Rechtsanwalt Gerhard Vierfuß, der sich selbst als „der rechte Anwalt“ bezeichnet. Dieser Artikel beleuchtet die Aktivitäten von Vierfuß und seine Verbindungen zu rechtsextremen Gruppen.

Nach dem Verbot der Vereinigung Compact zeigte Vierfuß deutliche Unterstützung für diese. Besonders aktiv war er beim Retweeten von Aussagen, die Compact befürworteten. Unter den geteilten Inhalten befand sich auch ein Vergleich mit dem Nazistaat, wobei ein Nutzer die aktuelle Situation mit der von 1933 gleichsetzte. Vierfuß selbst schrieb: „Die #BRD geht zur offenen Unterdrückung der demokratischen Opposition über. Alle Grenzen sind gefallen. Meinungsfreiheit ist im real existierenden #Liberalismus antifaschistischer Prägung nicht vorgesehen. Es soll uns allen an den Kragen gehen.“

Die Verbindungen zu rechtsextremen Gruppen

Vierfuß ist als Szeneanwalt bekannt und vertrat die vom Verfassungsschutz als rechtsextremistisch eingestufte »Identitäre Bewegung« (IB). Sein Engagement für die IB ging über mehrere Jahre und verschiedene Verfahren. Auch die Teilnahmen an den Demonstrationen durch Vierfuß sind von Aktivisten und Journalisten bereits belegt worden. Vor dem Verwaltungsgericht Berlin wollte er erreichen, dass die Einstufung aufgehoben wird. Martin Sellner nannte er nach den Enthüllungen rund um das sogenannte Geheimtreffen im Potsdamer Landhaus Adlon, einen „wunderbaren Menschen, Europäer und Patrioten“. Dazu passend wohl auch die Verlinkung der bekannten Neonaziband „Sleipnir“, damals war er Stadtrat für die AfD in Oldenburg.

Zu Erinnerung: Martin Sellner, ein rechtsextremer Aktivist und Autor, stellte seine Thesen zur Remigration in Potsdam vor. Wenn Neonazis diesen Begriff verwenden, beziehen sie sich typischerweise auf die massenhafte Vertreibung von Menschen mit Migrationshintergrund.

 „Meine #Solidarität gilt, bei allen gelegentlichen Differenzen in Details, unverbrüchlich diesem wunderbaren Menschen, Europäer und Patrioten.“

Eigentlich gibt es bei der AfD, zumindest offiziell, eine Unvereinbarkeitsliste. Dennoch konnte Vierfuß zur Kommunalwahl in Potsdam antreten. Der stellvertretende AfD-Kreisvorsitzende Tim Krause erklärte im Februar 2024 gegenüber dem Tagesspiegel: „Ich selbst wusste davon nichts. Aber jeder hat im Rechtsstaat das Recht auf anwaltliche Vertretung.“

Offensichtlich hat sich die AfD insgesamt nicht ausreichend mit Vierfuß auseinandergesetzt oder sie interessieren sich schlichtweg nicht für ihre eigenen Regeln, was den Schluss nahelegt, dass die Unvereinbarkeitsliste nur ein Feigenblatt darstellt. Kurz nach dem Treffen in Potsdam schrieb Vierfuß: „Meine #Solidarität gilt, bei allen gelegentlichen Differenzen in Details, unverbrüchlich diesem wunderbaren Menschen, Europäer und Patrioten.“ Stolz zeigte er auf X (ehemals Twitter) zudem ein Buch von Sellner mit persönlicher Widmung an ihm.

Vierfuß’ Online-Präsenz

Der Online-Auftritt von Vierfuß auf X offenbart seine rechte Gesinnung. Schon auf den ersten Blick wird seine zutiefst völkisch-nationalistische Einstellung deutlich. Der Anwalt beschreibt sich selbst als „Identitär – rechts – für Remigration“ und verwendet damit den rechtsextremen Kampfbegriff für Deportationen.

Unter den Hashtags „#RemigrationJetzt“ und „#Reconquista“ sowie Schlagwörtern wie „#StopptDenGroßenAustausch“ und „#KrieggegenDeutschland“ verbreitete Vierfuß die verschwörungsideologische Auffassung, dass Migration von der Politik gelenkt sei, um „das eigene Volk und die eigene Kultur auszulöschen“. Einige dieser Tweets wurden allerdings gelöscht. Es finden sich jedoch auch weiterhin zahlreiche rassistische Instrumentalisierungen sexualisierter Gewalt. Er teilte auch Inhalte des Compact Magazins mit Martin Sellner, was unter der Rubrik Compact Sellner lief. Darin ging es unter anderem um die Remigration. Vierfuß selbst schrieb in einem Tweet am 18. Mai dazu: „@AfD Zuhören und Mitdenken! Remigration löst nicht alle unsere Probleme. Aber ohne #RemigrationJETZT wird es für unsere Probleme keine Lösung geben.

Als Anwalt vertrat er zudem Rechtsextreme wie Martin Sellner, den Mitbegründer der Identitären Bewegung Österreich, und Lars Steinke, der wegen einer Schmähkritik an Hitler-Attentäter Claus Schenk Graf von Stauffenberg aus der AfD ausgeschlossen wurde.

Unterstützung der Neuen Rechten

Die mehrfach vorbestrafte Holocaustleugnerin Ursula Haverbeck-Wetzel wurde ebenfalls von Vierfuß unterstützt. Haverbeck gilt als Ikone der Neonaziszene. Vierfuß unterzeichnete eine Petition, die ihre Freilassung forderte. Vierfuß war lange Zeit, vorwiegend in Oldenburg, politisch aktiv und bewegte sich im Umfeld der AfD. Dort organisierte er unter anderem eine Veranstaltung mit Karl-Heinz Weißmann, einer zentralen Figur der Neuen Rechten in Deutschland, Mitbegründer des völkischen Instituts für Staatspolitik (IfS) und Publizist für den gleich gesinnten Ares-Verlag. Bis zu seiner Selbstauflösung im Mai 2024 war das IfS dafür bekannt, AfD-Mitglieder mit Personen der extremen Rechten zu vernetzen.

Unter dem Begriff „Neue Rechte“ wird eine geistige Strömung verstanden, die eine intellektuelle Erneuerung des Rechtsextremismus anstrebt. Sie versucht, sich von der deutlich am historischen Nationalsozialismus orientierten „Alten Rechten“ abzusetzen. Diese politische Bewegung, die sich seit den 1960er-Jahren entwickelt hat, kombiniert konservative, nationalistische und identitäre Ideen mit einem Fokus auf kulturelle und intellektuelle Ansätze, um ihre Ansichten zu verbreiten. Die Bewegung nutzt oft moderne Kommunikationsmittel und betont Themen wie den Erhalt der nationalen Identität, Kritik an Multikulturalismus und Globalisierung sowie die Verteidigung traditioneller Werte.

Wesentliche ideologische Elemente der Neuen Rechten sind laut dem nordrhein-westfälischen Landesamt für Verfassungsschutz die Ablehnung von Individualismus, Liberalismus, Parlamentarismus und gesellschaftlicher Vielfalt. Weitere zentrale Konzepte sind Sozialdarwinismus und Ethnopluralismus, sowie Vorstellungen von einem ethnisch homogenen, hierarchischen und elitär geführten autoritären Staat. Die Neue Rechte steht zudem in „Frontstellung gegen das kritische Erinnern an den Nationalsozialismus“. Das Bundesamt für Verfassungsschutz attestiert der Neuen Rechten, sie beabsichtige „die Beseitigung oder zumindest Beeinträchtigung des demokratischen Verfassungsstaates“.

Neben diesen Tätigkeiten schrieb er auch für die rechtsnationale Wochenzeitung Junge Freiheit. In einem Artikel für die österreichische Onlineplattform Heimatkurier bediente er sich verschwörungsideologischer Erzählmuster und bezeichnete die Überwachung der Jungen Alternative, Jugendorganisation der AfD, durch den Verfassungsschutz als Zersetzung des Staates und als „liberales Vernichtungsprogramm“. Sein Verständnis von Ethnie und „Volk“ zeigt deutliche Einflüsse des Denkens der Neuen Rechten und des dazugehörigen Konzepts des rassistischen „Ethnopluralismus“. Vierfuß zeigt seine Unterstützung für die Neue Rechte durch seine positive Erwähnung des Buchs „Politik von Rechts“ von Maximilian Krah sowie durch das Anheften eines Videos der Sachsengarde, die aus der IB Sachsen entstanden ist, an seinem X-Profil. Er versucht, rechtsextreme Ideologien mit vermeintlich intellektuellen Argumenten zu legitimieren.

Im Auftrag von Compact

Die Vertretung von Compact machte Vierfuß auf dem Spartensender Auf1 bekannt. Das Medium gilt laut dem Verfassungsschutz Österreich als rechtsextremistisch und diene zur „Verbreitung von rechtsextremistischen Narrativen und Propaganda“, welche nicht „nach journalistischen Kriterien überprüft“ werden. Die AfD und die FPÖ schalteten auf der Website von Auf1 Werbung. Neben Vierfuß ist der aus dem Querdenkenspektrum bekannte Anwalt und Aktivist Ralf Ludwig mit der Angelegenheit beschäftigt. Ludwig sei hauptverantwortlich und würde das Verfahren auf der Seite von Compact organisieren. Insgesamt sollen zehn Anwälte involviert sein.

Deutschland ist nicht die Türkei

Im Interview vergleicht Vierfuß die Situation mit Zeitungsverboten in der Türkei. Nach dem gescheiterten Putschversuch verbot das Erdoğan-Regime mehrere Zeitungen, darunter waren etwa Zeitungen in kurdischer Hand. Die Regierung von Erdoğan geht scharf gegen Kritiker und unliebsame Journalisten vor. Der Unterschied zu dem Verbot der Compact GmbH ist jedoch, dass das Regime gegen Medien vorgeht, die journalistisch sauber arbeiten und nicht an einem Umsturz eines demokratischen Systems arbeiten. Die AKP (Adalet ve Kalkınma Partisi) und ihre Partner gehen dabei offen gegen politische Gegner vor und haben große Teile der türkischen Medien vereinnahmt. Offensichtlich ist dies insbesondere bei den Nachrichtenagenturen, welche nach dem Putsch verboten wurden oder in die Hand von Verbündeten Erdoğans gelangten. Kurz nach dem Putschversuch im Jahr 2016 wurden die meisten türkischen Zeitungen und Fernsehsender unter die Kontrolle der Regierung gestellt.

Der Vergleich zwischen beiden Systemen ist mehr als nur schief. Er zeigt zudem, dass Vierfuß scheinbar nicht in der Lage ist, zwischen dem autokratischen System der Türkei und der freiheitlichen demokratischen Grundordnung in Deutschland unterscheiden zu können. Vergangenes Jahr kritisierte der Europarat eine weitere Verschärfung in der Türkei. Die Türkei belegt derzeit den 158. Platz von 180 Ländern in der Rangliste der Pressefreiheit, die von der Organisation „Reporter ohne Grenzen“ erstellt wird.

Vierfuß beruft sich auf Presserecht

Zusätzlich beschwert sich Vierfuß, dass man nicht das Werkzeug des Presserechtes verwendet hat. Er ignoriert dabei jedoch den Fakt, dass das Magazin nicht direkt wegen einzelner Äußerungen verboten wurde. Das Verbot fußt vielmehr auf den Bestrebungen, den Staat an sich abzuschaffen. Der Chefredakteur Jürgen Elsässer hat mehrfach die Abschaffung des „Regimes“ gefordert, sogar in einem Livestream am Tag der Durchsuchungen bei ihm. Es geht also um den Angriff der Vereinigung insgesamt gegen die verfassungsmäßige Ordnung in Deutschland. Bei einer Veranstaltung am 3. Oktober 2023 fabulierte er von der Errichtung eines „eigenen Staates namens DDR“ im Osten und der Stationierung von „deutsch-russischen Bataillonen“ zur Verteidigung der Souveränität gegen Polen.

Das Regime ist die Regierung und die Regierung wird in demokratischen Staaten irgendwann gestürzt durch demokratische Wahlen.

Im Interview versucht er, die Aussagen von Elsässer zu relativieren. Regime sei nur ein anderes Wort für Regierung und mit Stürzen sei vermutlich nur die Wahl gemeint, so der Tenor von Vierfuß. Wörtlich: „Das Regime ist die Regierung und die Regierung wird in demokratischen Staaten irgendwann gestürzt durch demokratische Wahlen.“ Grundsätzlich beschreibt das Wort Regime eine Regierung oder Herrschaftsform. Im Allgemeinen und nicht politikwissenschaftlichen Gebrauch verwendet man das Wort für diktatorische oder eine nicht demokratisch legitimierte Regierung. Haarsträubend wird die Erklärung jedoch beim Versuch, das Stürzen einer solchen Herrschaft mit einer Wahl gleich zusetzen. Die Äußerungen von Elsässer sind dafür zu deutlich.

Das Verbot der Gesellschaft betrifft primär nicht das Presseerzeugnis, sondern ist vielmehr eine Konsequenz des Verbotes der Vereinigung selbst. In Fachkreisen wurde bereits diskutiert, ob es zu einer Indexierung von Compact kommen könnte. Das Bundesinnenministerium hat sich jedoch offensichtlich für das Verbot der Vereinigung entschieden, da diese sich grundsätzlich gegen die verfassungsgemäße Ordnung richtet.

Die Presse- und Meinungsfreiheit unterliegt in Deutschland bestimmten Beschränkungen. Das BMI spricht bei Compact vom Missbrauch der Medienerzeugnisse „als Sprachrohr, um ihre verfassungsfeindlichen Zielsetzungen reichweitenstark zu verbreiten.“ Laut BMI habe eine sorgfältige Abwägung stattgefunden, bei der letztlich die Pressefreiheit hinter den „drohenden Gefährdungen des Staates, seines Bestandes und seiner Grundordnung, die aus verfassungswidrigen Bestrebungen erwachsen können“, zurückstehen müsse.

Einstweiliger Rechtsschutz soll helfen

Wie Vierfuß bereits in anderen Medien berichtete, setzt man auf den sogenannten einstweiligen Rechtsschutz. Damit soll das Verbot durch das Gericht per Anordnung außer Kraft gesetzt werden. Man wolle einen Eilantrag an das zuständige Gericht schicken. Frühestens am heutigen Donnerstag. Wie Vierfuß im Interview selbst betont, dürfte es für Compact „eng“ werden, wenn bereits dies scheitern sollte.

In seinen Argumentationen klammert sich Rechtsanwalt Gerhard Vierfuß immer wieder an das Presserecht. Verkennt jedoch die Möglichkeit, eine Organisation auch unabhängig vom Medium zu verbieten. Grundsätzlich trifft es das Magazin eher zweitrangig und einmalig ist ein solcher Vorgang in Deutschland bisher auch nicht. Es wurden bereits Vereinigungen verboten, welche ebenso Medium waren. Zuständig war in diesen Fällen auch das Bundesinnenministerium, was wir im Text »Was beim Verbot des COMPACT-Magazins unterging« ausreichend beschrieben haben.

Was sowohl der Moderator oder eher Stichwortgeber und Vierfuß nicht beachteten und vielleicht auch nicht erklären wollten, ist der Hintergrund, warum eine GmbH eben eine Vereinigung nach dem Vereinsgesetz sein kann. Grundlage dafür bildet § 17 Vereinsgesetz (VereinsG). Dort heißt es: „Die Vorschriften dieses Gesetzes sind auf Aktiengesellschaften, Kommanditgesellschaften auf Aktien, Gesellschaften mit beschränkter Haftung, konzessionierte Wirtschaftsvereine nach § 22 des Bürgerlichen Gesetzbuches, Europäische Gesellschaften, Genossenschaften, Europäische Genossenschaften und Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit nur anzuwenden,

  1. wenn sie sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder gegen den Gedanken der Völkerverständigung richten oder
  2. wenn ihre Zwecke oder ihre Tätigkeit den in § 74a Abs. 1 oder § 120 Abs. 1 und 2 des Gerichtsverfassungsgesetzes genannten Strafgesetzen oder dem § 130 des Strafgesetzbuches zuwiderlaufen oder
  3. wenn sie von einem Verbot, das aus einem der in Nummer 1 oder 2 genannten Gründe erlassen wurde, nach § 3 Abs. 3 als Teilorganisation erfaßt werden, oder
  4. wenn sie Ersatzorganisation eines Vereins sind, der aus einem der in Nummer 1 oder 2 genannten Gründe verboten wurde.“

Genau mit dieser Grundlage kann die Gesellschaft hinter dem Magazin verboten werden. Wichtig ist eben zu verstehen, dass dies sich nicht gegen eine Meinung oder ein unliebsames Medium richtet. Es geht hier vielmehr um die verfassungsfeindliche Einstellung der Gruppierung.

Hinweis: Der AfD-Landesverband Brandenburg und der Kreisverband Potsdam wurden von uns angefragt, ebenso Gerhard Vierfuß selbst. Bisher ist noch keine Stellungnahme bei uns eingegangen.

Rechtschreibfehler in den Zitaten sind im Original vorhanden.

Quellen:
Eigene Recherchen
Rechtsextreme Gesinnung? : Wer für die AfD in Potsdam antritt (tagesspiegel.de)
Der X-Account von Gerhard Vierfuß
Verfassungsschutzbericht Österreich 2023 180_2024_VSB_2023_V20240517_BF.pdf (dsn.gv.at)
Auf1 – Interview mit Gerhard Vierfuss
Einige kurze Textabschnitte sind aus einem früheren Artikel entnommen: Was beim Verbot des COMPACT-Magazins unterging | obiaushv.de

Von Steven Oberstein

Steven Oberstein oder auch besser bekannt unter dem Pseudonym OBIausHV ist freier Journalist und beschäftigt sich in letzter Zeit vor allem mit der Corona-Pandemie, ansonsten schreibt er über folgende Themen: Medienkritik, Gesundheit/Medizin (Coronavirus, Anthroposophie, Homöopathie), Politik und Technik.

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