Das Bild zeigt ein Nahaufnahme eines Stoffabzeichens mit dem Wort “POLIZEI” in weißen Buchstaben auf dunklem Hintergrund. Darüber befindet sich ein Wappen mit einem roten Adler, der detailliert dargestellt ist und in einem schildförmigen Rahmen erscheint. Im Hintergrund ist unscharf ein Fahrzeug mit reflektierenden gelben und blauen Streifen zu erkennen, was typisch für Polizeifahrzeuge ist. SYMBOLBILD für das Verbot Islamisches Zentrum Fürstenwalde vom Innenministerium Brandenburg.

Das „Islamische Zentrum Fürstenwalde al-Salam e.V.“ (IZF) ist am heutigen Donnerstag vom Brandenburger Innenministerium verboten worden. Innenminister Michael Stübgen (CDU) begründete das Verbot mit der extremistischen Ausrichtung des Vereins, der dem Spektrum der Muslimbruderschaft und der palästinensischen Terrororganisation Hamas zugerechnet wird. Parallel dazu durchsuchte die Polizei Vereinsräumlichkeiten in Fürstenwalde (Oder-Spree) sowie Privatwohnungen in Brandenburg und Berlin.

Extremistische Bestrebungen in Fürstenwalde

Der Verein war seit Juli 2023 vom Verfassungsschutz Brandenburg als „gesichert extremistische Bestrebung“ eingestuft. Laut Verfassungsschutzpräsident Jörg Müller bestand die Gefahr, dass Muslime aller Altersgruppen, darunter auch Kinder und Jugendliche, durch die Vereinsaktivitäten mit islamistischer Ideologie in Kontakt kämen. Insbesondere durch die religiösen Schulungen, die der Verein in Form von Ferienlagern und Bildungsangeboten anbot, sei die Möglichkeit der Indoktrinierung gegeben.

Das Innenministerium warf dem IZF zudem vor, antisemitische und israelfeindliche Inhalte verbreitet zu haben. In Social-Media-Postings des Vereins sei unter anderem für Spenden zugunsten der Hamas geworben worden. Ferner sei eine symbolische Landkarte veröffentlicht worden, auf der Israel zugunsten eines „arabischen Palästinas“ ausgelöscht wurde. Diese Verbreitung extremistischer Ansichten widerspricht laut Innenministerium klar den demokratischen und verfassungsmäßigen Grundwerten Deutschlands.

Stübgen: „Das Übel an der Wurzel packen“

Innenminister Michael Stübgen

Innenminister Michael Stübgen machte deutlich, dass der Staat entschieden gegen jede Form der Radikalisierung vorgehen müsse: „Die Glutnester der Steinzeitkultur Islamismus müssen bereits im Keim erstickt werden, um einen Flächenbrand zu verhindern.“ Besonders gefährlich sei die gezielte Indoktrinierung junger Menschen durch extremistische Organisationen wie das IZF. „Junge Menschen werden nicht im leeren Raum zu Extremisten, die zur Waffe greifen. Dahinter stecken immer perfide Radikalisierungsstrategien von extremistischen Organisationen und Bestrebungen“, so Stübgen.

Mit dem Verbot des Vereins wolle man nicht nur die Gesellschaft vor extremistischen Einflüssen schützen: „Das sind wir auch denjenigen Muslimen schuldig, die bei uns rechtschaffend leben und einst vor Islamisten geflüchtet sind“, betonte Stübgen.

Weitreichende Ermittlungen und Verbindungen zur Hamas

Die Aktivitäten des IZF blieben nicht nur auf Fürstenwalde beschränkt. Neben den lokalen religiösen Angeboten wurden durch den Verein auch überregionale Verbindungen zu islamistisch-extremistischen Organisationen gepflegt. So verbreitete das Zentrum in Social-Media-Beiträgen Inhalte, die der Muslimbruderschaft nahestehen, und unterhielt Verbindungen zu der Spendenorganisation „Die barmherzigen Hände e.V.“, die in der Vergangenheit von der Bundesregierung als Unterstützerin der Hamas eingestuft wurde. Man rief über die sozialen Medien zu Spenden an die Organisation auf, so das Innenministerium.

Das Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) hat in seiner Verbotsverfügung vom 2. November 2023 explizit auf die Organisation „Die barmherzigen Hände e. V.“ Bezug genommen. Dabei wurden nachweisbare personelle Verflechtungen dieses Vereins, seiner Funktionäre und Anhänger zur HAMAS hervorgehoben. Laut Einschätzung des BMI hat die Organisation mittelbar zur Terrorfinanzierung der HAMAS beigetragen.

Überdies vermittele das IZF in seinen Bildungsangeboten islamistische Ansichten, die sich gegen die Prinzipien von Demokratie und Rechtsstaatlichkeit richten. So wurde beispielsweise in einer Veranstaltung für Jugendliche und junge Erwachsene dargelegt, dass allein Gott als legitimer Gesetzgeber („Gottessouveränität“) anerkannt werde. Diese Auffassung stehe im Widerspruch zum Prinzip der „Volkssouveränität“, das eine zentrale Grundlage unserer demokratischen und verfassungsmäßigen Ordnung bildet.

Durchsuchungen erfolgen in den Vereinsräumlichkeiten in Fürstenwalde/Spree sowie in Privatwohnungen in Brandenburg und Berlin.

Quellen:
Eigene Recherche
Innenministerium Brandenburg – Innenministerium verbietet „Islamisches Zentrum Fürstenwalde al-Salam e. V.“
Verfassungsschutz Brandenburg

Fotos:
Titelbild – © Polizei Brandenburg
Innenminister Michael Stübgen © K. Baumert

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Skip to content