Mit der Beschließung des Haushaltsfinanzierungsgesetzes durch den Bundestag wurde auch der Abbau von Steuerentlastungen für die Landwirtschaft beschlossen. Am heutigen Freitag verabschiedetet das Parlament das Gesetz, welches die Sparmaßnahmen der Ampel-Regierung absichern soll.
In den vergangenen Wochen gab es bundesweit heftige Proteste der Landwirte, sogar Brücken als Lebensader einer ganzen Region wurden dabei blockiert. Ganz umsonst waren die Streiks mit den Traktoren jedoch nicht, die Steuerbefreiung für Kraftfahrzeuge bleibt der Land- und Forstwirtschaft erhalten. Ursprünglich sollte auch diese Befreiung fallen. Der massive Protest schien die Regierung zu überraschen, so lenkte man bei dem Punkt ein. Am Donnerstag erhob der Präsident des Deutschen Bauernverbandes, Joachim Rukwied, die klare Forderung: „Die Steuererhöhung beim Agrardiesel muss vom Tisch.“
Abbau in Schritten bis 2026
Nach den ursprünglichen Plänen sollte der Abbau bei der Steuerbegünstigung beim Agrardiesel sofort entfallen. In der Landwirtschaft stieß besonders diese Praxis auf wenig Verständnis, schließlich sei so auf die Regierung kein Verlass mehr. Einige Vertreter aus der Landwirtschaft sahen hier Willkür. Jedenfalls ist mit einer so kurzfristigen Veränderung kaum Planungssicherheit vorhanden. Die Regierung musste dies am Ende auch einsehen und lenkte ein.
Statt die Begünstigung, welche eine teilweise Erstattung der Energiesteuer darstellte (21,48 Cent pro Liter), sofort zu beenden – wird diese nun schrittweise abgebaut. Ab 2026 soll es dann keine Subvention mehr für den verbrauchten Diesel geben.
Ticketsteuer auf Passagierflüge
Neben den Änderungen für die Landwirtschaft sieht der Etat 2024 eine höhere Luftverkehrssteuer und zusätzliche Sanktionsmöglichkeiten beim Bürgergeld vor. Bereits Ende des vergangenen Jahres wurden weitere Sparmaßnahmen in einem ersten Haushaltsfinanzierungsgesetz beschlossen. Das zweite Gesetz, das gemäß den Plänen der Koalition am Nachmittag vom Bundesrat abschließend beraten werden sollte, stieß jedoch auf Widerstand seitens der unionsgeführten Länder.
Diese verweigerten die erforderliche Fristverkürzung, da sie den geplanten Einschnitten beim Agrardiesel ablehnend gegenüberstanden. Der Bürgergeldbonus in Höhe von 75 Euro pro Monat wurde gestrichen. Ursprünglich wurde er für Weiterbildungen eingeführt.