Das Bild zeigt eine große Fläche von Solarpaneelen unter einem dramatischen Himmel bei Sonnenuntergang oder Sonnenaufgang. Der Himmel ist teilweise bewölkt und in warmen Farben gehalten, was eine ruhige und friedliche Atmosphäre schafft. Auf dem Bild steht in großen weißen Buchstaben der Text "Alles neu im Februar" und oben in einem orangefarbenen Kasten das Wort "OBIAUSHV". SYMBOLBILD „Alles neu“ im Februar 2025 – Gesetzliche Änderungen und wichtige Neuerungen

Mit dem Beginn des Monats Februar 2025 treten zahlreiche Änderungen in Kraft, die Arbeitnehmer, Verbraucher, Unternehmen und sogar Fußballfans betreffen. Von höheren Löhnen im öffentlichen Dienst über neue Meldepflichten für Photovoltaikanlagen bis hin zu strengeren Vorschriften im Kampf gegen Geldwäsche – die Neuerungen haben weitreichende Auswirkungen. Ein Überblick über die wichtigsten Veränderungen.

Gehaltserhöhung für Beschäftigte im öffentlichen Dienst der Länder

Für die rund 3,5 Millionen Beschäftigten im öffentlichen Dienst der Länder gibt es ab dem 1. Februar 2025 eine Gehaltserhöhung von 5,5 Prozent. Diese Anpassung betrifft nicht nur Vollzeitbeschäftigte, sondern auch Studierende, Auszubildende und Praktikanten, die monatlich 50 Euro mehr erhalten. Die Erhöhung ist Teil der Tarifverhandlungen zwischen den Gewerkschaften und den Arbeitgebern und soll dazu beitragen, die Attraktivität des öffentlichen Dienstes als Arbeitgeber zu steigern. Angesichts der gestiegenen Lebenshaltungskosten in den letzten Jahren ist diese Anpassung für viele Beschäftigte eine wichtige finanzielle Entlastung.

Bundestagswahl 2025: Deutsche im Ausland müssen sich rechtzeitig registrieren

Deutsche, die dauerhaft im Ausland leben und nicht in Deutschland gemeldet sind, können auch bei der Bundestagswahl 2025 ihre Stimme abgeben. Voraussetzung ist jedoch, dass sie sich bis zum 2. Februar 2025 im Wählerverzeichnis ihrer zuständigen Gemeinde in Deutschland eintragen lassen. Der Antrag muss schriftlich gestellt werden und gilt gleichzeitig als Antrag auf einen Wahlschein. Mit der Eintragung erhalten die Wahlberechtigten automatisch die Briefwahlunterlagen zugeschickt.

Wer nur vorübergehend im Ausland lebt, aber in Deutschland gemeldet ist, wird automatisch ins Wählerverzeichnis aufgenommen. Diese Personen müssen die Briefwahlunterlagen gesondert anfordern. Wichtig ist, dass die Stimmen bis spätestens 18 Uhr am Wahltag im Wahllokal eingehen müssen, um gezählt zu werden.

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Neue Meldepflicht für Photovoltaikanlagen

Ab dem 1. Februar tritt eine neue Regelung in Kraft, die eine zentrale Registrierung für neu installierte Photovoltaikanlagen vorschreibt. Die Eintragung erfolgt im Zentralen Register für Einheiten- und Komponentenzertifikate (Zerez), das den Verwaltungsaufwand für Netzbetreiber und Anlagenbesitzer reduzieren soll.

Auch Betreiber von Balkonkraftwerken müssen sich an die neue Vorschrift halten. Die Hersteller der Anlagen hinterlegen die benötigten Zertifikate im System, während die Anlagenbesitzer diese dann für die Registrierung in der Marktstammdatenbank nutzen müssen.

Parallel dazu sinkt die Einspeisevergütung für neu ans Netz angeschlossene Solaranlagen – eine turnusmäßige Anpassung im Rahmen des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG). Wer eine Anlage in Betrieb nimmt, erhält für 20 Jahre den Vergütungssatz, der am Tag der Inbetriebnahme gilt.

Einspeisevergütung für Solarstrom sinkt erneut

Die Einspeisevergütung für Solarstrom, die Betreiber von Photovoltaikanlagen für den ins Netz eingespeisten Strom erhalten, sinkt ab dem 1. Februar 2025 erneut. Die Höhe der Vergütung richtet sich nach der Leistung der Anlage und danach, ob der Strom teilweise oder vollständig eingespeist wird. Der bei Inbetriebnahme geltende Vergütungssatz bleibt dann für 20 Jahre fest. Diese Regelung ist Teil des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) und soll den Ausbau erneuerbarer Energien fördern, während gleichzeitig die Kosten für die Verbraucher kontrolliert werden.

Strengere Regeln gegen Geldwäsche im Immobilienbereich

Ab dem 17. Februar wird der Immobilienmarkt strenger reguliert: Eine neue Verordnung verpflichtet Notare, Rechtsanwälte, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer dazu, auffällige Transaktionen zu melden.

Besonders relevant: Barzahlungen über 10.000 Euro sind künftig verboten. Sollte dennoch in bar gezahlt oder den Nachweispflichten zu Geldflüssen nicht nachgekommen werden, muss dies der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen gemeldet werden. Ziel der Maßnahme ist es, Geldwäsche im Immobiliensektor effektiver zu unterbinden.

Radikalschnitte an Bäumen und Hecken nur noch bis Ende Februar

Gartenbesitzer sollten sich beeilen: Ab dem 1. März bis zum 30. September ist es nach § 39 des Bundesnaturschutzgesetzes verboten, Hecken, Gebüsche und Bäume radikal zurückzuschneiden oder zu fällen.

Der Grund für die Regelung ist der Schutz brütender Vögel. Form- und Pflegeschnitte sind jedoch weiterhin erlaubt – vorausgesetzt, sie gefährden keine Nester. Ein weiterer Tipp: Hecken und Bäume sollten nicht bei Frost geschnitten werden, da Äste abbrechen und Pflanzen Schaden nehmen können.

KI-Schulungen für Beschäftigte ab Februar 2025 verpflichtend

Der Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI) in Unternehmen nimmt zu – doch wer damit arbeitet, muss ab dem 2. Februar 2025 über entsprechende KI-Kompetenzen verfügen. Dies schreibt eine neue EU-Verordnung vor.

Arbeitgeber müssen sicherstellen, dass ihre Mitarbeiter nicht nur mit den verwendeten KI-Tools umgehen können, sondern auch deren Risiken kennen und kritische Fragestellungen einordnen können. Insbesondere sollen die Beschäftigten in ethischen und rechtlichen Aspekten geschult werden, um Transparenz und Sicherheit im Umgang mit KI zu gewährleisten.

Zusätzlich dürfen ab Februar keine KI-Systeme mehr verwendet werden, die gegen europäische Grundwerte verstoßen – etwa Technologien, die Menschen basierend auf ihrem sozialen Verhalten bewerten oder gezielt Emotionen manipulieren.

Höhere Grenzwerte für Substanzen in Kosmetika

Die EU-Kosmetik-Verordnung passt ab dem 1. Februar die Grenzwerte für Alpha-Arbutin und Beta-Arbutin an. Betroffen sind insbesondere Gesichtscremes und Körperlotionen, die diese hautaufhellenden Stoffe enthalten.

Die neuen Grenzwerte gelten sofort für die Produktion – bereits produzierte Kosmetika dürfen jedoch noch bis 1. November 2025 abverkauft werden. Hintergrund der Regelung ist, dass Arbutin im Körper zu Hydrochinon abgebaut wird, einer Substanz, die im Verdacht steht, krebserregend zu sein.

Elektronische Patientenakte kommt bundesweit

Nach erfolgreichen Testläufen in Hamburg, Franken und Teilen Nordrhein-Westfalens soll die elektronische Patientenakte (ePA) ab Mitte Februar 2025 bundesweit eingeführt werden. Patienten können dann ihre medizinischen Daten digital verwalten und mit behandelnden Ärzten teilen. Die ePA soll die Effizienz im Gesundheitswesen steigern und Doppeluntersuchungen vermeiden.

Neuerung in Fußballstadien: Schiedsrichter erklären Entscheidungen

Für Fußballfans gibt es eine interessante Neuerung: In mehreren Bundesliga-Stadien wird ab dem 1. und 2. Februar eine Testphase gestartet, in der Schiedsrichter ihre VAR-Entscheidungen per Lautsprecher ans Publikum erklären. Diese Maßnahme soll die Transparenz erhöhen und das Verständnis für Schiedsrichterentscheidungen verbessern. Getestet wird das Verfahren zunächst bei folgenden Spielen:

  • Bayern München – Holstein Kiel
  • FC St. Pauli – FC Augsburg
  • Fortuna Düsseldorf – SSV Ulm 1846
  • Eintracht Frankfurt – VfL Wolfsburg
  • Bayer Leverkusen – 1899 Hoffenheim

Sollte sich der Test bewähren, könnten weitere Stadien wie Borussia Dortmund und RB Leipzig folgen.

Lufthansa fliegt wieder nach Tel Aviv

Nach monatelanger Pause aufgrund des Gaza-Krieges plant die Lufthansa ab dem 1. Februar 2025 wieder Flüge nach Tel Aviv. Die Flüge nach Teheran und Beirut bleiben vorerst ausgesetzt.

Diese Neuerungen zeigen, dass sich in Deutschland viel bewegt – ob im Bereich der Energiepolitik, der Arbeitswelt oder des Verbraucherschutzes. Bürger und Unternehmen sollten die Änderungen im Blick behalten, um rechtzeitig darauf reagieren zu können.

Kurz & Bündig

Welche Gehaltserhöhungen gibt es im öffentlichen Dienst ab Februar 2025?

Die Löhne steigen um 5,5 Prozent. Studierende, Auszubildende und Praktikanten erhalten zusätzlich 50 Euro monatlich mehr.

Müssen Balkonkraftwerke ebenfalls gemeldet werden?

Ja, auch Betreiber von Balkonkraftwerken müssen ihre Anlage in der Marktstammdatenbank registrieren.

Können Deutsche im Ausland bei der Bundestagswahl 2025 wählen?

Ja, Deutsche, die dauerhaft im Ausland leben und nicht in Deutschland gemeldet sind, können wählen, wenn sie sich bis zum 2. Februar 2024 im Wählerverzeichnis ihrer zuständigen Gemeinde in Deutschland eintragen lassen.

Wie funktioniert die Registrierung zur Bundestagswahl 2025?

Der Antrag muss schriftlich gestellt werden und gilt gleichzeitig als Antrag auf einen Wahlschein. Die Briefwahlunterlagen werden automatisch zugeschickt.

Was ändert sich für Betreiber von Photovoltaikanlagen?

Ab dem 1. Februar 2025 müssen neu angeschlossene Photovoltaikanlagen im Zentralen Register für Einheiten- und Komponentenzertifikate (Zerez) registriert werden. Hersteller von Wechselrichtern und Speichern müssen die Zertifikate in Zerez hinterlegen.

Warum sinkt die Einspeisevergütung?

 Die Vergütung wird halbjährlich angepasst, um den Ausbau erneuerbarer Energien zu fördern und gleichzeitig die Kosten für Verbraucher zu kontrollieren. Der bei Inbetriebnahme geltende Vergütungssatz bleibt 20 Jahre lang unverändert.

Was ändert sich für Immobilienkäufe?

Ab dem 17. Februar 2025 gilt ein Barzahlungsverbot für Immobilienkäufe ab 10.000 Euro. Notare, Rechtsanwälte und andere Berufsgruppen müssen Verstöße melden.

Bis wann darf ich Hecken und Bäume stark zurückschneiden?

 Radikalschnitte sind nur noch bis Ende Februar 2025 erlaubt. Ab dem 1. März gilt ein Verbot bis zum 30. September, um brütende Vögel zu schützen.

Welche KI-Systeme sind für Unternehmen verboten?

Systeme, die gegen europäische Grundwerte verstoßen – etwa durch Diskriminierung oder Manipulation – dürfen nicht mehr verwendet werden.

Wann kommt die elektronische Patientenakte (ePA)?

Nach Testläufen in einigen Regionen soll die ePA ab Mitte Februar 2025 bundesweit eingeführt werden. Sie können Ihre medizinischen Daten digital verwalten und mit behandelnden Ärzten teilen, was Doppeluntersuchungen vermeidet.

Quellen:
Eigene Recherchen
(ONS)
231209_Einigungspapier_v._9.12.2023_-_finale_Fassung.pdf
NELEV – Verordnung zum Nachweis von elektrotechnischen Eigenschaften von Energieanlagen 1
EEG 2023 – Gesetz für den Ausbau erneuerbarer Energien
Bundesfinanzministerium – (kann aktuell nicht abgerufen werden)
Verordnung – EU – 2024/1689 – DE – EUR-Lex
Verordnung (EU) 2024/996 der Kommission vom 3. April 2024 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Verwendung von Vitamin A, Alpha-Arbutin und Arbutin sowie bestimmter Stoffe mit potenziell endokrinschädigenden Eigenschaften in kosmetischen Mitteln

Kosmetik-Artikel: Alle Inhaltsstoffe müssen geprüft sein
KBV – Fragen und Antworten zur elektronischen Patientenakte (ePA)

Von Steven Oberstein

Steven Oberstein oder auch besser bekannt unter dem Pseudonym OBIausHV ist freier Journalist und beschäftigt sich in letzter Zeit vor allem mit der Corona-Pandemie, ansonsten schreibt er über folgende Themen: Medienkritik, Gesundheit/Medizin (Coronavirus, Anthroposophie, Homöopathie), Politik und Technik.

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