Das Bild zeigt Björn Höcke, der auf einer Bühne steht und die Arme ausgestreckt hat. Im Hintergrund sind Teile von Bannern oder Schildern zu sehen. Björn Höcke verurteilt Symbolbild

Der Thüringer AfD-Chef Björn Höcke ist erneut wegen der Verwendung einer verbotenen Naziparole schuldig gesprochen worden. Das Landgericht in Halle (an der Saale) verhängte eine Geldstrafe von insgesamt 16.900 Euro, aufgeteilt in 130 Tagessätze zu je 130 Euro. Bereits im Mai dieses Jahres war Höcke wegen derselben Verfehlung zu einer Geldstrafe verurteilt worden, jedoch legte er damals Revision ein.

Der aktuelle Fall bezieht sich auf Höckes Äußerungen während eines AfD-Stammtischs in Gera im Dezember, bei dem er die ersten Worte der verbotenen SA-Losung „Alles für Deutschland“ wiederholte. Er animierte sein Publikum dazu, den Satz zu vervollständigen. Die Staatsanwaltschaft argumentierte, dass Höcke bewusst provozierte und das Verbotene in Kauf nahm, indem er eine „geradezu einladende Armbewegung“ machte.

Die Staatsanwaltschaft hatte in ihrem Plädoyer eine zur Bewährung ausgesetzte Haftstrafe von acht Monaten gefordert und vorgeschlagen, Höcke für zwei Jahre die Möglichkeit zu öffentlichen Ämtern zu entziehen. Höckes Verteidigung hingegen plädierte auf Freispruch und betonte, dass Höcke die Verwendung der Parole nicht für strafbar halte.

Die strittige Parole wurde einst von der Sturmabteilung (SA) der NSDAP verwendet. Trotz wiederholter rechtlicher Konsequenzen zeigt sich Höcke uneinsichtig und beharrt auf seiner Unschuld. Diese Ereignisse werfen auch ein Schlaglicht auf die politische Szenerie Thüringens, wo Björn Höcke als Spitzenkandidat der AfD für die bevorstehende Landtagswahl agiert. Der Thüringer Verfassungsschutz klassifiziert den Landesverband der AfD als gesichert rechtsextrem, während Umfragen zur Landtagswahl zeigen, dass die Partei eine starke Position einnimmt, wenngleich ihr Vorsprung zuletzt leicht geschrumpft ist.

Weiterer Prozess steht an

Am 14. Mai wurde Höcke bereits wegen der Verwendung derselben Parole zu einer Geldstrafe von insgesamt 13.000 Euro verurteilt, nachdem er sie bei einer Wahlkampfveranstaltung im sachsen-anhaltischen Merseburg im Mai 2021 verwendet hatte. Die Entscheidung ist jedoch bislang nicht rechtskräftig, da Höcke gegen das Urteil in Revision ging. Der Prozess in Halle war für Höcke nicht der letzte rechtliche Konflikt. Das Landgericht Mühlhausen in Thüringen hat eine Anklage wegen des Vorwurfs der Volksverhetzung gegen den Politiker zugelassen, basierend auf einem Telegram-Post aus dem Jahr 2022 über eine Gewalttat in Ludwigshafen und das angebliche Verhalten vieler Einwanderer. Die genauen Verhandlungstermine stehen bislang nicht fest.

Hinweis zum heutigen Urteil: Das Urteil ist aktuell, bisher nicht rechtskräftig.
Die Geldstrafe hat keine direkten Auswirkungen auf seine Spitzenkandidatur bei der Landtagswahl in Thüringen am 1. September. Allerdings werden Geldstrafen von über 90 Tagessätzen im polizeilichen Führungszeugnis vermerkt.

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