LG Halle ver­ur­teilt Björn Höcke zu Geld­strafe von 13.000 Euro

Björn Höcke wegen SA-Parole verurteilt

Björn Höcke Eilmeldung

Björn Höcke, AfD-Politiker, wurde wegen der Verwendung einer verbotenen SA-Parole in einer Rede 2021 in Merseburg verurteilt. Das Landgericht (LG) Halle verhängte am Dienstagabend eine Geldstrafe von 13.000 Euro, bestehend aus 100 Tagessätzen zu je 130 Euro.

Die Richter sind überzeugt, dass der Thüringer AfD-Chef bewusst die verbotene Parole der Sturmabteilung (SA) der NSDAP „Alles für Deutschland!“ verwendet hat. Die Staatsanwaltschaft forderte in ihrem Plädoyer eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten auf Bewährung.

Der ehemalige Geschichtslehrer hatte immer wieder betont, nicht gewusst zu haben, dass „Alles für Deutschland“ eine Parole der SA war. In der mehrtägigen Verhandlung stand hauptsächlich zur Debatte, ob Höcke dieser Vorsatz nachgewiesen werden konnte. Nach Ansicht der Richter in Halle war dies der Fall.

Im Plädoyer forderte die Staatsanwaltschaft eine sechsmonatige Freiheitsstrafe auf Bewährung. Es wurde argumentiert, dass es weder nachvollziehbar noch glaubhaft sei, dass Höcke nicht gewusst habe, dass die Parole verboten ist.

Die Geldstrafe hat keine direkten Auswirkungen auf seine Spitzenkandidatur bei der Landtagswahl in Thüringen am 1. September. Allerdings werden Geldstrafen von über 90 Tagessätzen im polizeilichen Führungszeugnis vermerkt.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig; eine Revision kann innerhalb einer Woche eingelegt werden.

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