Verteidigung scheitert mit Freispruch-Forderung

Hitlergruß und Drogenbesitz: Melanie Müller muss 80.000 Euro zahlen

VonOberstein News Service

23. August 2024
Das Bild zeigt das Amtsgericht Leipzig, hier fand der Prozess gegen Melanie Müller wegen des Hitlergrußes statt. Symbolbild

Leipzig – Das Amtsgericht Leipzig hat die Schlagersängerin Melanie Müller zu einer Geldstrafe von 160 Tagessätzen à 500 Euro verurteilt, was einer Gesamtsumme von 80.000 Euro entspricht. Die 36-Jährige wurde für schuldig befunden, bei einem Konzert im September 2022 mehrfach den Hitlergruß gezeigt zu haben. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass Müller verfassungswidrige Kennzeichen verwendete. Erschwerend kam hinzu, dass bei einer Durchsuchung ihrer Wohnung 0,69 Gramm Kokaingemisch und eine Ecstasy-Tablette gefunden wurden, was in der Gesamtsumme der Strafe berücksichtigt wurde.

Überraschend erschien Müller persönlich zum Prozess, obwohl der Richter zuvor mitgeteilt hatte, dass ihre Anwesenheit nicht zwingend erforderlich sei. Die frühere Gewinnerin der RTL-Dschungelshow „Ich bin ein Star – Holt mich hier raus!“ wies alle Vorwürfe zurück. Zum Prozessauftakt plädierte ihre Verteidigung auf Freispruch in allen Anklagepunkten.

Das Strafmaß des Gerichts übertraf den Antrag der Staatsanwaltschaft sehr deutlich. So hatte man lediglich 95 Tagessätze gefordert und ging bei Tagessatz von 60 Euro aus, also insgesamt 5.700 Euro, gefordert. Ein Tagessatz ist eine gängige Berechnungsgrundlage für Geldstrafen im deutschen Strafrecht. Er richtet sich nach dem individuellen Einkommen des Verurteilten, um die Strafe an die finanzielle Situation der Person anzupassen. Die Höhe eines Tagessatzes entspricht in der Regel dem Einkommen, das die betroffene Person durchschnittlich an einem Tag erzielt, nach Abzug von Steuern und festen Ausgaben. Ziel ist es, dass die Geldstrafe sowohl eine spürbare Sanktion darstellt als auch verhältnismäßig bleibt, ohne die Person existenziell zu gefährden.

Die Vorwürfe gegen Müller lösten großes mediales Interesse aus, insbesondere da sie als prominente Schlagersängerin regelmäßig auf Mallorca und in deutschen TV-Formaten auftritt. Einer breiteren Öffentlichkeit wurde sie bekannt, als sie die achte Staffel der Dschungelshow im Jahr 2014 gewann. Seitdem war sie in diversen Unterhaltungsprogrammen präsent.

Verteidigung durch Zeugin untergraben

Eine Freundin Müllers, die als einzige Entlastungszeugin auftreten sollte, schilderte das Verhalten der Sängerin vorab anders. Sie erklärte, dass Müllers Handbewegung eine übliche Geste sei, die die Sängerin bei Konzerten oft einsetze, um die Stimmung zu heben. Sie habe während des Konzerts keine rechtsradikalen Parolen wahrgenommen. Dennoch konnte die Aussage die Anklage wegen des Hitlergrußes nicht entkräften, weil die Zeugin nicht erschienen sei, so ein Bericht des MDR. Deswegen sei auch die Urteilsverkündung auf den heutigen Freitag verschoben worden.

Gegenüber den Medien teilte sie mehrfach mit, dass sie den Hitlergruß nicht gezeigt habe, auch die Drogen hätten nicht ihr gehört. Der Anwalt wollte für seine Mandantin einen Freispruch erreichen.

Das Urteil ist bislang nicht rechtskräftig, und es bleibt abzuwarten, wie Müller weiter verfahren wird.

Quellen:
Eigene Recherchen
MDR (im Text verlinkt)

Von Oberstein News Service

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