Berlin – Der Bundestag hat heute einen bedeutenden Schritt zur Unterstützung von Frauen, die Opfer von Vergewaltigungen oder sexuellem Missbrauch geworden sind, beschlossen. Künftig müssen betroffene Frauen die Kosten für die „Pille danach“ nicht mehr selbst tragen. Die gesetzlichen Krankenkassen sollen zukünftig die Kosten übernehmen, unabhängig vom Alter der Betroffenen. Damit wird die bisher geltende Altersgrenze von 22 Jahren gestrichen, die bislang eine Kostenübernahme nur für jüngere Frauen vorsah.
Die Gesetzesänderung wurde im Rahmen des geplanten „Gesetzes zur Stärkung der Gesundheitsversorgung in der Kommune“ beschlossen, auf das sich die Ampel-Parteien SPD, Grüne und FDP überraschend geeinigt hatten. Das Gesetzespaket umfasst zahlreiche Reformen im Gesundheitssystem, darunter auch den Wegfall der Honorarbudgets für Hausärzte. Die Neuregelung zur „Pille danach“ ist jedoch ein besonders wichtiger Schritt, der langjährige Forderungen von Frauen- und Sozialverbänden erfüllt.
Was ändert sich konkret?
Bisher übernahmen die Krankenkassen die Kosten für die „Pille danach“ nur für Frauen bis zum vollendeten 22. Lebensjahr. In den Fällen, in denen ein Hinweis auf sexuellen Missbrauch oder eine Vergewaltigung vorliegt, übernehmen die Kassen künftig die Kosten für das Notfall-Verhütungsmittel. Die Altersgrenze wird für diese Frauen abgeschafft. Bei der „Pille danach“ handelt es sich um eine Hormontablette, die eine Schwangerschaft zuverlässig verhindert und rezeptfrei in Apotheken erhältlich ist. Die Kosten liegen derzeit je nach Produkt zwischen 16 und 35 Euro.
Langjährige Forderung erfüllt
Die Kostenübernahme im Falle von Vergewaltigungen war eine langjährige Forderung von Frauenrechtsorganisationen und Sozialverbänden. Sie argumentierten, dass es für Betroffene eine zusätzliche Belastung darstelle, nach einem traumatischen Erlebnis auch noch die finanziellen Kosten für die Notfall-Verhütung tragen zu müssen. Auch die Union hatte sich im Herbst 2024 in einem Bundestagsantrag für die Kostenübernahme starkgemacht.
Reaktionen und Ausblick
Frauenverbände begrüßten die Entscheidung des Bundestages als überfällig und als ein Zeichen der Solidarität mit den Betroffenen. Sie betonten jedoch, dass weitere Maßnahmen zur Unterstützung von Vergewaltigungsopfern notwendig seien, darunter eine verbesserte psychologische Betreuung und eine schnellere Bearbeitung von Strafverfahren.
Die Gesetzesänderung tritt voraussichtlich in den kommenden Monaten in Kraft. Sie ist ein wichtiger Meilenstein in der Debatte um die Rechte von Frauen und den Schutz vor den Folgen sexualisierter Gewalt. Mit der Kostenübernahme für die „Pille danach“ wird Betroffenen nicht nur finanziell geholfen, sondern auch ein gesellschaftliches Signal gesetzt: Vergewaltigung ist kein Kavaliersdelikt, und die Gesellschaft steht an der Seite der Opfer.
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Kurz & Bündig
Wer übernimmt die Kosten für die „Pille danach“ nach einer Vergewaltigung?
Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Kosten für Vergewaltigungsopfer, unabhängig vom Alter.
Ab wann tritt die Gesetzesänderung in Kraft?
Die neue Regelung wird voraussichtlich in den nächsten Monaten wirksam. Ein genaues Datum steht noch aus.
Welche weiteren Maßnahmen fordern Frauenverbände?
Neben der Kostenübernahme fordern sie bessere psychologische Betreuung, schnellere Strafverfahren und mehr Präventionsarbeit.
Warum wurde die Altersgrenze für die Kostenübernahme abgeschafft?
Die Altersgrenze wurde gestrichen, da sie eine unnötige Hürde für Vergewaltigungsopfer darstellte und viele Betroffene benachteiligte.
Quellen:
Eigene Recherche
(ONS)
Deutscher Bundestag Drucksache 20/14771 Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Gesundheit (14. Ausschuss