Stasi-Akten

Vertreter des Bundesarchivs und des Beratungsgremiums gemäß Paragraf 39 des Stasi-Unterlagen-Gesetzes drängen auf eine rasche Sicherung der Stasi-Akten in geeigneten Räumlichkeiten. Michael Hollmann, Präsident des Bundesarchivs, und Birgit Neumann-Becker, Beauftragte des Landes Sachsen-Anhalt zur Aufarbeitung der SED-Diktatur, warnten vor dem Kulturausschuss vor einer Bedrohung des Bestands der Stasi-Unterlagen an allen Standorten in den ostdeutschen Bundesländern aufgrund unzureichender Lagerungsmöglichkeiten. Die Errichtung neuer, geeigneter Archive sei dringend erforderlich. Die Machbarkeitsstudien der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) für zukünftige zentrale Archivstandorte liegen seit März 2023 vor und sollten nun zügig umgesetzt werden. Gleichzeitig forderten sie ausreichende finanzielle Mittel vom Bund.

Hollmann äußerte vor dem Ausschuss vorsichtig optimistische Einschätzungen zur Übernahme der Stasi-Akten und der Mitarbeiter des ehemaligen Bundesbeauftragten für die Stasi-Unterlagen in das Bundesarchiv seit Juni 2021. Es wurden gemeinsame Standards für die Erschließung und Digitalisierung der Akten entwickelt. Alexandra Titze vom Bundesarchiv betonte weiterhin das anhaltend hohe Interesse an Einsicht in die Stasi-Unterlagen. Jährlich werden etwa 30.000 Anträge gestellt, wovon rund 70 Prozent Erstanträge sind. Die Antragstellung erfolgt mittlerweile digital, und Mitarbeiter an westdeutschen Standorten des Bundesarchivs wurden geschult, um Unterstützung und Beratung bei den Anträgen zu bieten.

Dieter Dombrowski, als Vertreter des Beratungsgremiums, äußerte jedoch deutliche Kritik. Er betonte den subjektiven Eindruck, dass die Arbeit des Beratungsgremiums im Bundesarchiv mitunter als störend empfunden werde, besonders auf der Arbeitsebene. Dombrowski mahnte an, dass bei der Rekonstruktion der geschredderten Stasi-Akten noch keine echten Fortschritte erzielt wurden.

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