Das Bild zeigt den Plenarsaal des Abgeordnetenhauses von Berlin. Der Saal hat eine moderne Architektur mit einer großen Glasdecke, die viel Licht hereinlässt. Die Sitzanordnung ist halbkreisförmig und auf mehreren Ebenen angeordnet, was eine gute Sicht auf das Rednerpult und die zentrale Bühne ermöglicht. An der Wand hinter dem Rednerpult hängen drei Flaggen: die deutsche Nationalflagge, die Berliner Landesflagge und die Europaflagge. SYMBOLBILD Die Entscheidung zu Berlins Wiederholungswahl schließt das Kapitel der Berliner Pannenwahl

Das Bundesverfassungsgericht hat das letzte Kapitel der Berliner Pannenwahl von 2021 abgeschlossen und die Wiederholungswahl vom Februar 2023 endgültig bestätigt. Am Dienstag veröffentlichte das Gericht den Beschluss zu einer Verfassungsbeschwerde von 43 Beschwerdeführern, darunter mehrere Politiker verschiedener Parteien, die als unzulässig zurückgewiesen wurde. Damit bleibt das Urteil des Berliner Verfassungsgerichtshofes aus dem November 2022 bestehen, das die vollständige Wiederholung der Abgeordnetenhauswahl sowie der Wahlen zu den Bezirksverordnetenversammlungen angeordnet hatte.

Berliner Pannenwahl 2021

Die Wahl am 26. September 2021 war von schwerwiegenden organisatorischen Mängeln geprägt. Falsche oder fehlende Stimmzettel, zu wenige Wahlurnen und lange Warteschlangen sorgten für Chaos in den Wahllokalen. Wählende mussten teilweise stundenlang warten, während 73 Wahllokale vorübergehend schließen mussten.1 Der zeitgleich stattfindende Berlin Marathon trug zum Chaos bei. In der Folge wurden in vielen Wahllokalen länger abgestimmt, als es vorgesehen war. Bekannt sind mindestens 90 Lokale, in denen noch nach 19 Uhr seine Stimme abgegeben werden konnte. Nach Angaben der Berliner Wahlleitung kam es in rund 9 Prozent der Wahllokale zu Unregelmäßigkeiten, dies entspricht 207 von 2257 Lokalen.2

Die massiven Fehler führten dazu, dass der Berliner Verfassungsgerichtshof die Wahl für ungültig erklärte und eine vollständige Wiederholung anordnete. Im Februar 2023 gingen die Berliner erneut an die Wahlurnen – dieses Mal unter besseren organisatorischen Voraussetzungen. Das Ergebnis fiel dabei deutlich anders aus: Die CDU gewann die Wahl, während die SPD auf Platz zwei abrutschte, nur knapp vor den Grünen. Der Bundestag, der am selben Tag 2021 ebenfalls gewählt wurde, war von einer vollständigen Wiederholung jedoch nicht betroffen. Hier entschied das Bundesverfassungsgericht, dass nur in einigen Wahlkreisen neu gewählt werden müsse.

Karlsruhe: Keine zweite Instanz für Landesverfassungsgerichte

Die Beschwerdeführer, darunter die Politiker Bertram von Boxberg (Grüne), Stefan Förster (FDP), Jan Lehmann (SPD) und Sebastian Schlüsselburg (ehemals Linke, jetzt SPD), hatten argumentiert, dass eine vollständige Wiederholung der Wahl unverhältnismäßig sei. Sie forderten stattdessen, dass nur in Wahlkreisen mit nachweisbaren Fehlern neu gewählt werde. Bereits im Januar 2023 hatte das Bundesverfassungsgericht jedoch im Eilverfahren festgestellt, dass die Verfassungsbeschwerde unzulässig sei. Nun bestätigte die zweite Kammer des Zweiten Senats diese Entscheidung auch im Hauptverfahren.

Das Gericht betonte, dass die Zuständigkeit für Wahlangelegenheiten bei den Bundesländern liege und das Bundesverfassungsgericht keine zweite Instanz über den Landesverfassungsgerichten sei. Solange das Homogenitätsgebot des Grundgesetzes gemäß Artikel 28 Absatz 1 gewahrt bleibe, seien die Länder allein für die rechtliche Überprüfung ihrer Wahlen zuständig.

In der am Mai 2023 veröffentlichten Begründung des Beschlusses hat der Senat im Wesentlichen
ausgeführt, der Antrag sei unbegründet, da die in der Hauptsache erhobene Verfassungsbeschwerde
nicht statthaft sei. Bei Wahlen im Verfassungsraum eines Landes werde der
subjektive Wahlrechtsschutz grundsätzlich durch das jeweilige Land allein und abschließend gewährt
,
soweit – wie vorliegend – die Anforderungen des Homogenitätsgebots des
Art. 28 Abs. 1 GG gewahrt seien (vgl. BVerfGE 165, 296 <329 ff. Rn. 108 ff.> – Wiederholungswahl Berlin – eA).

BUNDESVERFASSUNGSGERICHT
– 2 BvR 2189/22 –

    Rechtspolitische Kritik bleibt ohne Einfluss

    In ihrer Begründung wiesen die Karlsruher Richter auch den Einwand der Beschwerdeführer zurück, dass eine Verletzung des Homogenitätsgebots zu spät korrigiert worden sei. Dieser Einwand stelle lediglich eine rechtspolitische Kritik dar und habe keinen Einfluss auf die verfassungsrechtliche Bewertung. Der Sprecher des Gerichts erklärte zudem, dass keine weiteren Verfahren zum Berliner Wahlchaos mehr anhängig seien.

    Ein Schlussstrich unter das Wahlchaos

    Mit der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ist das Kapitel um die Berliner Pannenwahl nun endgültig abgeschlossen. Sie zeigt zugleich die Grenzen der Eingriffsmöglichkeiten des Bundesgerichts in die Angelegenheiten der Länder auf. Trotz der schweren organisatorischen Fehler bleibt die Verantwortung für die Durchführung und rechtliche Kontrolle von Wahlen im föderalen System klar bei den Bundesländern.

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    Kurz & Bündig

    Warum wird die Wahl von 2021 als Berliner Pannenwahl bezeichnet?

    Die Wahl von 2021 wurde wegen massiver organisatorischer Fehler berüchtigt, darunter fehlende oder falsche Stimmzettel, zu wenige Wahlurnen und lange Warteschlangen. Diese Fehler führten zu chaotischen Zuständen in vielen Wahllokalen.

    Was waren die größten Probleme bei der Berliner Pannenwahl?

    Zu den größten Problemen zählten fehlende Stimmzettel, geschlossene Wahllokale, überfüllte Wahlräume und Verzögerungen durch den zeitgleich stattfindenden Berlin Marathon. Diese Probleme führten dazu, dass viele Wähler stundenlang warten mussten.

    Warum musste die Berliner Wahl 2021 wiederholt werden?

    Aufgrund der organisatorischen Mängel erklärte der Berliner Verfassungsgerichtshof die Wahl für ungültig. Die Unregelmäßigkeiten beeinträchtigten die Wahlrechtsgleichheit und das Prinzip der freien Wahlen.

    Was hat das Bundesverfassungsgericht mit der Berliner Pannenwahl zu tun?

    Das Bundesverfassungsgericht bestätigte die Gültigkeit der Wiederholungswahl von 2023. Es entschied, dass die rechtliche Kontrolle den Wahlen auf Landesebene bei den Ländern liegt und Karlsruhe keine zweite Instanz für Landesverfassungsgerichte ist.

    Wie verlief die Wiederholungswahl 2023 im Vergleich zur Pannenwahl?

    Die Wiederholungswahl wurde unter verbesserten organisatorischen Bedingungen durchgeführt. Die CDU gewann die Wahl deutlich, während die SPD auf Platz zwei abrutschte. Dies war ein deutlich anderes Ergebnis als 2021.

    Warum wurde die Bundestagswahl nicht vollständig wiederholt?

    Die Bundestagswahl von 2021 war nur in einigen Wahlkreisen fehlerhaft, weshalb eine vollständige Wiederholung nicht notwendig war.

    Gab es Kritik an der Entscheidung?

    Ja, einige Beschwerdeführer hielten die vollständige Wiederholung für unverhältnismäßig, doch diese Argumente hatten keinen rechtlichen Bestand.

    Quellen:
    Eigene Recherchen
    Bundesverfassungsgericht – Beschluss vom 9. Dezember 2024
    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die Anordnung der Wiederholungswahl zum Berliner Abgeordnetenhaus

    Bild:
    UMO1Plenarsaal Abgeordnetenhaus Berlin-weitwinkel, Farbgestaltung von obiaushv.de, CC BY-SA 4.0

    1. Landeswahlausschuss Berlin: Niederschrift über die vierte (öffentliche) Sitzung des Landeswahlausschusses für die Wahl zum Abgeordnetenhaus von Berlin am 14. Oktober 2021, Anlage 1: Informationen der Landeswahlleitung über die Abgeordnetenhauswahl (Stand 13.10.2021) []
    2. Berlin-Wahl: Was der Einspruch der Berliner Landeswahlleiterin bedeutet – DER SPIEGEL[]

    Von Steven Oberstein

    Steven Oberstein oder auch besser bekannt unter dem Pseudonym OBIausHV ist freier Journalist und beschäftigt sich in letzter Zeit vor allem mit der Corona-Pandemie, ansonsten schreibt er über folgende Themen: Medienkritik, Gesundheit/Medizin (Coronavirus, Anthroposophie, Homöopathie), Politik und Technik.

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