Seitdem die AfD in den bayerischen Landtag gezogen ist, soll sich der Ton im Plenum deutlich verschärft haben, so sehen es alle im Landtag vertreten Parteien – außer der AfD natürlich. Die Landtagspräsidentin Ilse Aigner (CSU) kann dies jedoch sogar mit Zahlen belegen: Während der letzten Legislaturperiode (2018 bis 2023) wurden insgesamt 25 Rügen gegen Abgeordnete ausgesprochen, da ihre Wortwahl nicht den Standards der Würde des Hauses und den demokratischen Regeln für Debatten entsprach. Von diesen Rügen wurden drei gegen Abgeordnete von SPD und Grünen verhängt, während der Rest auf Abgeordnete der AfD entfiel.
Harte Strafen geplant
Um die Integrität des Parlaments zu wahren, hatte Aigner bereits zu Beginn der neuen Legislaturperiode im Herbst strengere Regeln angekündigt. Diese wurden nun in Gesprächen zwischen den Fraktionen der CSU, Freien Wähler, Grünen und SPD erörtert, wobei die AfD nicht teilnahm.
Alle vier Fraktionen sind sich einig, dass Abgeordnete, die sich unangemessen verhalten, mit einem Ordnungsgeld belegt werden können. Sollten ihre Äußerungen besonders gravierend oder demokratiefeindlich sein, können die Betroffenen auch von den Parlamentssitzungen ausgeschlossen werden. Bisher sieht das Abgeordnetengesetz des Landtags lediglich die Möglichkeit der Rüge vor.
Die Landtagspräsidentin Ilse Aigner plant für parlamentarische Sitzungen zunächst einen Ordnungsruf einzuführen. Bei wiederholten oder besonders schwerwiegenden Vorfällen soll ein Ordnungsgeld von bis zu 2000 Euro verhängt werden, und als letztes Mittel wird der Ausschluss von der Sitzung erwogen. Im Wiederholungsfall sollen es sogar bis zu 4.000 Euro werden.
Landtagspräsidentin Ilse Aigner: „Meine Botschaft als Landtagspräsidentin ist klar: Unsere parlamentarische Demokratie ist wehrhaft, sie lässt sich nicht verächtlich machen und sie lässt sich von niemandem auf der Nase herumtanzen!“
Änderungen vor der Sommerpause
Noch gelten die Änderungen nicht, doch noch vor der Sommerpause sollen die jeweiligen Änderungen umgesetzt werden. Grund dafür ist, dass die Änderungen noch in ein Abgeordnetengesetz einfließen sollen. Damit möchte man die Rechtssicherheit der Bestimmungen garantieren. Sollte es nach dem Plan des Landtagspräsidiums gehen, könnte noch im April ein solches Gesetz beschlossen werden.
Foto: Matthias Balk/Bildarchiv Bayerischer Landtag