Ein Fahrrad steht auf einer Brücke, die mit Nieten geschmückt und mit kleinen Schlössern behangen ist. Dahinter erstreckt sich die Hamburger Speicherstadt entlang eines Kanals, erleuchtet von der zwischen den Gebäuden durchscheinenden Sonne. SYMBOLBILD Volksbegehren Schluss mit Gendersprache in Hamburg gescheitert

Das Volksbegehren „Schluss mit Gendersprache in Verwaltung und Bildung“ in Hamburg ist gescheitert. Die Initiatoren wollten ein Verbot von Gendersternchen, Doppelpunkt und Co in städtischen Einrichtungen durchsetzen, konnten jedoch nicht die nötige Unterstützung mobilisieren. Laut dem Landeswahlamt erreichte die Initiative nur 55.096 gültige Unterschriften – knapp 11.000 weniger als die erforderlichen 65.835.

Unterschriften weit unter dem Quorum

Von den gesammelten Unterschriften stammten 31.722 aus Straßensammlungen, während über Brief und Eintragungsstellen noch maximal 23.374 Stimmen hinzukamen. Aufgrund der zu geringen Gesamtzahl verzichtete das Wahlamt auf eine vollständige Überprüfung der Gültigkeit der gesammelten Unterschriften.

Bereits Ende August hatten die Organisatoren eingeräumt, dass die Marke von 60.000 Unterschriften wohl nicht überschritten werde. Sie kritisierten den vorgegebenen Zeitraum für die Sammlung, der teilweise in die Sommerferien fiel. Viele Hamburger seien zu dieser Zeit im Urlaub gewesen, was die Unterstützungszahlen gedrückt habe. Zudem sei die Organisation des Verfahrens durch die Behörden unzureichend gewesen, so die Initiatoren.

Kritik an Behörden und Chancen auf Anfechtung

Die Organisatoren warfen dem Hamburger Senat vor, den ungünstigen Zeitraum für die Sammlung bewusst gewählt zu haben, was ihre Erfolgschancen beeinträchtigt habe. Allerdings wurde der Fristplan durch die gesetzlichen Rahmenbedingungen vorgegeben, und ähnliche Initiativen verliefen in der Vergangenheit unter vergleichbaren Umständen.

Trotz des Scheiterns könnte die Entscheidung noch vor dem Hamburgischen Verfassungsgericht angefochten werden. Innerhalb eines Monats nach Zustellung des Ergebnisses steht den Vertrauenspersonen des Volksbegehrens dieser Weg offen. Ob sie diesen Schritt in Erwägung ziehen, bleibt jedoch abzuwarten.

Hamburg darf weiterhin gendern

Das Ziel der Initiative war es, die Gendersprache, insbesondere den Genderstern und den Doppelpunkt, aus der Hamburger Verwaltung, Bildungseinrichtungen und städtischen Unternehmen zu verbannen. Dieses Vorhaben hat nun einen deutlichen Rückschlag erlitten, da die Stadt Hamburg die aktuelle Praxis der Gendersprache weiterhin beibehalten kann.

Was ist Gendersprache?

Gendersprache beschreibt den bewussten Einsatz von sprachlichen Mitteln, um Menschen aller Geschlechter sichtbar zu machen und anzusprechen. In der deutschen Sprache werden häufig der Genderstern (*) oder der Doppelpunkt (:) verwendet, um neben männlichen und weiblichen auch nicht-binäre Geschlechtsidentitäten zu berücksichtigen. Zum Beispiel wird aus „Lehrer“ oder „Lehrerin“ in der Gendersprache „Lehrerinnen“ oder „Lehrer:innen“. Der Ansatz soll eine geschlechtergerechte Sprache fördern und die Gleichstellung aller Geschlechter unterstützen. Gegner der Gendersprache kritisieren hingegen, dass sie das Schriftbild komplizierter mache und das natürliche Sprachgefühl störe.

Kurz & Bündig

Warum scheiterte das Volksbegehren „Schluss mit Gendersprache“?

Das Volksbegehren erreichte nicht die erforderliche Anzahl an Unterschriften. Besonders der gewählte Sammelzeitraum während der Sommerferien sowie organisatorische Herausforderungen wurden von den Initiatoren als Gründe für das Scheitern angeführt.

Wie viele Unterschriften wurden für das Volksbegehren gesammelt?

Insgesamt wurden 55.096 Unterschriften gesammelt, was knapp 11.000 weniger als die erforderlichen 65.835 Stimmen sind.

Was ist Gendersprache?

Gendersprache verwendet Zeichen wie den Genderstern (*) oder den Doppelpunkt (:), um Menschen aller Geschlechter in der Sprache sichtbar zu machen.

Warum lehnen einige Menschen Gendersprache ab?

Kritiker argumentieren, dass sie die Sprache unnötig verkompliziert.

Kann das Ergebnis des Volksbegehrens angefochten werden?

Ja, innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Ergebnisses können die Vertrauenspersonen des Volksbegehrens vor dem Hamburgischen Verfassungsgericht Klage einreichen.

Was bedeutet das Scheitern für die Gendersprache in Hamburg?

Hamburg wird seine aktuelle Praxis der Gendersprache beibehalten, was bedeutet, dass Genderzeichen wie der Stern und der Doppelpunkt weiterhin verwendet werden können.

Quelle:
Eigene Recherchen – ONS
Volksbegehren „Schluss mit Gendersprache in Verwaltung und Bildung“ nicht zustande gekommen (hamburg.de)

Von Oberstein News Service

Die Oberstein News Service (ONS) ist eine unabhängige Nachrichtenagentur, die sich auf aktuelle Berichterstattung, Hintergrundanalysen und investigative Recherchen spezialisiert hat. Seit ihrer Gründung bietet ONS eine breite Palette an Nachrichten aus Politik, Wirtschaft, Gesellschaft und Kultur.

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